Sitzung: 28.06.2018 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2018/3169
Vorberatung |
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An der
Beratung nahmen teil: Christian
Salberg, Ulrike Jans |
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Herr Salberg erklärte, dieser Tagesordnungspunkt diene dazu, den Ausschussmitgliedern mit Blick auch auf die Haushaltstransparenz die Auswirkungen von Gesetzesänderungen deutlich zu machen.
Frau Jans erläuterte kurz das Unterhaltsvorschuss-Recht im Allgemeinen und die Gesetzesänderung zum 01.07.2017. Damit verbunden sei eine Verdoppelung der Fallzahlen gewesen und entsprechend eine Veränderung in der personellen Besetzung.
Ein weiterer Anstieg in den Fallzahlen sei anzunehmen. Auf Anfrage teile sie mit, dass die Mitarbeiter des Teams in erster Instanz für die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses zuständig seien, im Übrigen das Landesamt für Finanzen.
Kreisrätin Hilger bedankte sich für die gute Personalführung und die Flexibilität.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Auswirkungen durch die Änderungen
des Unterhaltsvorschussgesetzes zur Kenntnis.