Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil:

Christian Salberg, Ulrike Jans

 

Herr Salberg erklärte, dieser Tagesordnungspunkt diene dazu, den Ausschussmitgliedern mit Blick  auch auf die Haushaltstransparenz die Auswirkungen von Gesetzesänderungen deutlich zu machen.

 

Frau Jans erläuterte kurz das Unterhaltsvorschuss-Recht im Allgemeinen und die Gesetzesänderung zum 01.07.2017. Damit verbunden sei eine Verdoppelung der Fallzahlen gewesen und entsprechend eine Veränderung in der personellen Besetzung.

Ein weiterer Anstieg in den Fallzahlen sei anzunehmen. Auf Anfrage teile sie mit, dass die Mitarbeiter des Teams in erster Instanz für die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses zuständig seien, im Übrigen das Landesamt für Finanzen.

 

Kreisrätin Hilger bedankte sich für die gute Personalführung und die Flexibilität.

 


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Auswirkungen durch die Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes zur Kenntnis.