Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 04 ö

An der Beratung nahmen teil:

Augustinus Meusel, SG-Leitung Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement

Herr Meusel erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Der Landrat und die Mitglieder des Ausschusses bedanken sich bei allen Akteuren für die Überarbeitung des Aktionsprogramms.

Der Landrat eröffnet die Diskussion.

Folgende Punkte werden angesprochen und geklärt:

·      Der Kreis- und Strategieausschuss brauche mehr Vorbereitung, um über diesen Katalog beschließen zu können; denn es stecke viel Substanzielles drin. Ebenso fehle der Kostenrahmen (KR Alexander Müller).

·      Vorschlag der CSU-FDP-Fraktion, den Beschlussvorschlag um den Passus des Startbeschlusses je Projekt durch den Kreis- und Strategieausschuss unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs zu erweitern (KR Martin Wagner).

·      Es gebe einige Änderungsvorschläge/-wünsche zu einzelnen Projekten (KR Reinhard Oellerer).

·      Die Publikation des Aktionsprogramms sei wichtig (KR Georg Reitsberger).

·      Wichtig sei auch eine Evaluierung der Projekte nach Ablauf der Zeitschiene (KR Albert Hingerl).

·      Das Aktionsprogramm soll in den Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft beraten werden und die Änderungsvorschläge/-wünsche bis spätestens 31.08.2018 schriftlich der Verwaltung vorliegen (KRin Waltraud Gruber).

·      Das Aktionsprogramm werde dann zusammen mit den schriftlichen Änderungsvorschlägen/-wünschen im Regionalbeirat am 12.09.2018 besprochen und das Ergebnis dem Kreistag in der Oktobersitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (Landrat).

·      Über die Punkte 2. und 3. des Beschlussvorschlages der versandten Sitzungsvorlage

(2. Das Aktionsprogramm 2030 dient der nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des Landkreises zu erreichen.

3. Die 21 Leitprojekte sind konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren Beratung den zuständigen Fachausschüssen des Kreistags vorzulegen. Der Regionalbeirat wird regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte) informiert.)

werde nicht beschlossen und

·      das Aktionsprogramm nur zur Kenntnis genommen.

·      Neben den Fraktionen werden auch die Kommunen des Landkreises eingebunden, da diese Teil des Landkreises sind und durch Themen, wie Flächenbedarf auch direkt betroffen seien (KRe Albert Hingerl und Walter Brilmayer).

·      Der Landrat stellt das Aktionsprogramm in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung vor.

·      Der Vorschlag der CSU-FDP-Fraktion ‚Die jeweiligen Projekte sind vor der Verwirklichung unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs im KSA vorzustellen und zu genehmigen (Startbeschluss)‘ soll in den späteren Beschlussvorschlag für den Kreistag übernommen werden. Der Landrat stellt hierzu keine Gegenrede fest.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend dem Konsens geändert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird in der Fassung vom 11.06.2018 zur Kenntnis genommen.

Die Fraktionen haben die Möglichkeit bis zum 31.08.2018 Stellung zu nehmen. Parallel werden die Gemeinden mit eingebunden.