Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Persönlich beteilig: 0

An der Beratung nahmen teil:

Joachim Specht, Abteilung 6, Team Demografie

Herr Specht führt kurz in den Sachverhalt ein. Die Pflegebedarfsplanung sehe ohnehin für das Jahr 2020 vor, dass die Bedarfsermittlung auch Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen beinhalte.

Die Pflegebedarfsplanung erfordert die Beteiligung der Seniorenbeauftragten. Bei einer sofortigen Umsetzung des Antrages müssten der Umsetzungszeitplan des Demografiekonzeptes für die Sozialplanerin als auch für die Seniorenbeauftragte angepasst werden. Das hieße, dass die Armutserhebung und der Bericht zur frühkindlichen Entwicklung nach hinten, auf das Jahr 2020, verschoben werden müssten.

Die Kurzzeitpflegeplätze in die Gesundheitsregionplus einzubringen, könne er grundsätzlich zustimmen.

Der Landrat teilt mit, dass er am Vortag auf den vom Landkreistag initiierten Fachtag ‚Pflege im ländlichen Raum‘ war. Das Thema Pflege sei ein bayernweites Thema, welches thematisiert werden müsse. Zum Antrag der CSU-FDP-Fraktion sehe er die Sache wie folgt: Das Demografiekonzept wurde beschlossen und es wäre schade, wenn wichtige Themen nach hinten wandern. Daher schlage er vor, den Beschlussvorschlag zu Punkt 4 wie folgt zu ergänzen.

‚Das Thema Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll schwerpunktmäßig im Rahmen des für 2020 geplanten Pflegebedarfsplans eingearbeitet werden.‘

Die Antragssteller KR Rolf Jorga und KRin Marina Matjanovski erläutern den Antrag der CSU-FDP-Fraktion und die Wichtigkeit um dieses Thema. KR Rolf Jorga erklärt, dass die Regierung pro Jahr 5 Mio. € für Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie 60 Mio. € an Investitionszuschüsse zur Verfügung stelle; somit 65 Mio. €. Der „Run“ auf diese Gelder laufe, daher müsse der Bedarf so fixiert werden, um sofort einsteigen zu können. Der Pflegebedarfsplan sei dafür ausschlaggebend.

KR Günter Lenz teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion mit diesem Antrag befasst habe. Inhaltlich stimmen sie diesem zu. Er gebe allerdings zu bedenken, dass die genannten 65 Mio. € noch nicht im Bundeshaushalt eingestellt seien.

KRin Marina Matjanovski regt an, den ‚Runden Tisch‘ um folgende Vertreter aus drei Gruppen zu erweitern:

  • der KV-Dienst-Sprecher,
  • Vertreter der Politik sowie
  • der Klinik.

Herr Specht erklärt, diese Besetzung entspreche aber nicht dem ‚Runden Tisch‘.

Eingehend darauf schlägt KRin Marina Matjanovski vor, zu diesem Thema ein gesondertes Treffen der Arbeitsgruppe ‚Runder Tisch‘ einzuberufen. Zu diesem Treffen sollen dann auch die Vertreter der genannten drei Gruppen zusammenkommen.

Der Landrat fügt ergänzen hinzu: mit den Mitgliedern des SFB-Ausschusses als politische Vertreter.

Der Beschlussvorschlag wird um die schwerpunktmäßige Einarbeitung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den für das Jahr 2020 geplanten Pflegebedarfsplan erweitert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Dem Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 15.06.2018 zur Errichtung und Sicherung von Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen wird zugestimmt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen im Landkreis Ebersberg zu ermitteln.

3.   Das Thema Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird im Rahmen des ‚Runden Tisches Pflegeheime‘ am 24.09.2018 thematisiert. Dort sind alle freigemeinnützigen und privaten Träger vertreten.

4.   Dem SFB-Ausschuss wird in seiner Sitzung am 02.10.2018 über das Ergebnis aus dem runden Tisch zum Thema Kurzzeit- und Verhinderungspflege berichtet. Das Thema Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll schwerpunktmäßig im Rahmen des für 2020 geplanten Pflegebedarfsplans eingearbeitet werden.