An der Beratung nahmen teil:

Jochen Specht, Abteilung 6, Teamleiter Demografie

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein.

Der Tagesordnungspunkt werde durch den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, der als Tischvorlage (Anlage 4 zum Protokoll) dem Gremium ausliegt, ergänzt. Die SPD-Fraktion beantrage, die Errichtung eines Pflegestützpunktes derzeit auszusetzen und stattdessen die langjährig bestehende Fachstelle für pflegende Angehörige auszuweiten. Dies unter Einbindung derzeitiger Anbieter und aller Beteiligten der Gesundheitsregionplus.

Der Landrat habe den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage wie folgt ergänzt und hoffe dadurch die Bedenken der SPD-Kreistagsfraktion ausräumen zu können:

  1. Dem Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 15.06.2018 wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der landesrechtlichen Vorschriften in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregionplus, dem Träger der Fachstellen für pflegende Angehörige, dem Bezirk Oberbayern sowie allen im System aktiven Akteuren ein Modell für die Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Ebersberg zu erarbeiten. Hierzu sollen auch die Erfahrungen der bereits bestehenden Pflegestützpunkte einbezogen werden.
  3. Das erarbeitete Modell wird dem SFB-Ausschuss dann zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  4. Damit ist auch dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2018 auf Berücksichtigung der bestehenden Beratungsstruktur Rechnung getragen.

Die Menschen bräuchten Orientierung, so der Landrat weiter, einen Lotsen, der sie fach- und vernetzungskompetent durch die Situation, plötzlich pflegender Angehöriger zu sein, begleite.

Das Beratungszentrum solle eine Anlaufstelle werden und neutral beraten. Die meisten Fehler würden zu Beginn der Pflege gemacht. Er werde daher vorschlagen, dass der Landkreis Ebersberg beim Aus- und Aufbau von Pflegestützpunkten dabei sein solle. Die Landkreise werden auch das Initiativrecht zur Einführung von Pflegestützpunkten erhalten. Der Bezirk werde sich organisatorisch und finanziell beteiligen. Ebenso werde es von der Staatsregierung Zuschüsse geben.

Es sollen alle Partner eingebunden werden, damit auch die Vielfalt des Beratungsangebotes im Landkreis erhalten bleibe, mit Lotsenfunktion. Am Ende werde dieses Modell den Landkreis auch etwas kosten (Räume plus Personal) aber der Bürger dürfe hier nicht alleine gelassen werden.

KR und Antragssteller Rolf Jorga erklärt, dass diese Sache schon seit Jahren „schmore“. Die Angebote, die bereits da wären, sollen geprüft werden, wie diese integriert werden können. KRin und Antragstellerin Marina Matjanowski pflichte dem bei, es solle niemanden etwas weggenommen werden.

KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, wie viel Personal, mit welcher Stundenzahl hier nötig sei. Der Landrat antwortet, dies könne heute nicht geklärt werden.

KRin und Antragstellerin Dr. Renate Glaser teilt mit, dass es für die SPD-Kreistagsfraktion wichtig sei, die bestehenden Akteure miteinzubinden. Durch die Änderungen des Beschlussvorschlages seien die Bedenken aufgelöst.

KR Dr. Wilfried Seidelmann merkt an, dass die Informationen oftmals divergieren. Er stellt die Frage der Kostenbeteiligung durch pflegende Angehörige in den Raum.

KR Rolf Jorga betont, der Pflegestützpunkt müsse neutral und nicht trägergebunden sein.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Dem Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 15.06.2018 wird grundsätzlich zugestimmt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der landesrechtlichen Vorschriften in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregionplus, dem Träger der Fachstellen für pflegende Angehörige, dem Bezirk Oberbayern sowie allen im System aktiven Akteuren ein Modell für die Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Ebersberg zu erarbeiten. Hierzu sollen auch die Erfahrungen der bereits bestehenden Pflegestützpunkte einbezogen werden.

3.   Das erarbeitete Modell wird dem SFB-Ausschuss dann zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

4.   Damit ist auch dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2018 auf Berücksichtigung der bestehenden Beratungsstruktur Rechnung getragen.