Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 07.03.2018, TOP 2

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung; Finanzmanagerin

 

Friedrich Staffe, stellvertretender Stabstellenleiter Revisionsamt

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Neugebauer, der zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage Folgendes mitteilt: Zu allen neun Beanstandungen wurden Lösungen gefunden. Dadurch seien die meisten bereits erledigt bzw. werden in Kürze abgewickelt. Die 17 Feststellungen wurden im Rechnungsprüfungsausschuss gründlich behandelt. Gravierende Beanstandungen oder Feststellungen haben sich nicht ergeben.

KR Alexander Müller stellt zu Punkt 2 der Beanstandungen fest, dass bereits seit einigen Jahren das Belegwesen moniert wurde. Frau Keller erklärt, dass nach einem Personalabbau die Ablage vereinfacht wurde und sich die elektronische Ablage verzögert habe. Das Thema sei aber inzwischen bereinigt.

Auf Nachfrage von KR Albert Hingerl erklärt Herr Staffe, die Gegenstimme im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte aufgrund der Quantität der Beanstandungen und Feststellungen.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2016 mit den auf den Seiten 23 bis 24, 33 bis 36, 46 und 58 des Berichts vom 29.01.2018 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt. Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 1 zur Niederschrift.

2.    Punkt 2 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 24.04.2017 (TOP 6 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2016 i.H.v. 10.652.371,74 € wird bestätigt. Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der allgemeinen Ergebnisrücklage zugeführt.