Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat ist persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Diesen TOP leitet der Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer.

Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Stellvertreter des Landrats den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushalts-führung im Jahr 2016 die Entlastung erteilt.