Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 07.03.2018, TOP 4

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Das Revisionsamt habe die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der GBEG mbH & Co. KG und der GBEG Verwaltungs-GmbH für die Jahre 2014 und 2015 unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze geprüft und in o.g. Ausschuss behandelt. Zugrunde liege der Prüfbericht des Revisionsamtes vom 05.12.2017, der im Revisionsamt eingesehen werden konnte.

Obwohl aus Sicht des Revisionsamtes der Landkreis im Prüfungszeitraum die ihm als Gesellschafter zustehenden Kontrollrechte erneut nicht ordnungsgemäß bzw. nicht ausreichend wahrnehmen konnte, bestehen aus Sicht des Revisionsamtes dennoch keine Anhaltspunkte, die gegen eine weitere Zulässigkeit der Beteiligung des Landkreises an beiden Gesellschaften spreche. Auch werde der Umfang der Beteiligung des Landkreises als angemessen gesehen.

Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde gefordert, dass künftig die Fristen bei der Erstellung der Abschlüsse eingehalten werden und jährlich eine Sitzung des Aufsichtsrates stattfinde, so wie es die Satzung vorsehe. Das Wirtschaftsjahr 2017 im Übrigen sei abgeschlossen und bereits geprüft.

Abgesehen davon befinden sich die Gesellschaften derzeit in der Abwicklung; die GmbH sei bereits im Handelsregister gelöscht. Die restlichen Grundstücke seien alle verkauft und das Geld dafür überwiesen worden. Mit der Löschung der Kommanditgesellschaft werde im Jahr 2018 fest gerechnet.

Die Betätigungsprüfung gem. Art. 92 Abs. 4 LkrO umfasse keine Prüfungsangelegenheit in die Gesellschaft hinein; dies sei Aufgabe des beauftragten Wirtschaftsprüfungs-Unternehmens.

Der Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte gegen eine Stimme.

Herr Neugebauer teilt mit, dass der Bericht entgegen der Sitzungsvorlage nicht im Kreistag behandelt werden müsse und somit abgehandelt sei.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der GBEG Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft Ebersberg Verwaltungs-GmbH und der GBEG Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft Ebersberg mbH & Co. KG für die Jahre 2014 und 2015 vom 05.12.2017 wird zur Kenntnis genommen.