Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 09, Nein: 03

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 24 N

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 18 N

Kreistag am 24.10.2016, TOP 16 N

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 9.1

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 27 N

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 6 ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 12 N

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 10 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 9 N

An der Beratung nahmen teil:

Renate Ellmann, Leitung SG 11, Liegenschaftsverwaltung

 

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung, Finanzmanagerin

 

Josef Köll, Mitarbeit SG 11, Liegenschaftsverwaltung

 

Rainer Lechleitner, Mitarbeit SG 11, Liegenschaftsverwaltung

 

Dipl.-Ing. (FH) Robert Spitzhirn, TEKTURE architectes

 

Andreas Lackenbauer, Ingenieurbüro Andreas Lackenbauer

 

Frank Burkhardt, stellvertretender Personalratsvorsitzender

Der Landrat begrüßt die anwesenden Planer und Fachleute und führt in den Sachverhalt ein. Nach erfolgter Übergabe zum 15.02.2018 war das Gebäude für die Liegenschaftsverwaltung, die Planer und Fachleute uneingeschränkt zugänglich. Im Zuge der Bauteilöffnungen und Untersuchungen haben sich zwei große „Baustellen“ aufgetan:

·         Brandschutz, mit einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € und

·         KMF (künstliche Mineralfaserdämmung) ebenfalls ca. 1 Mio. €.

KMF sei zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ein unverdächtiges Material gewesen, werde aber mittlerweile in dieser Form nicht mehr verbaut, da es als krebserregend gelte. Solange an Wänden und Decken keine Öffnungen vorgenommen würden, sei eine krebserregende Wirkung auch auszuschließen.

Aufgrund der geplanten Umbauarbeiten müsse das Material ausgetauscht werden, aber nur dort, wo Veränderungen stattfinden. Aus Fürsorgegesichtspunkten den Mitarbeitern gegenüber soll der Dämmstoff bei allen Decken und Trockenbauwänden in allen Aufenthaltsräumen ausgetauscht werden; der jetzige Zeitpunkt eigne sich auch dafür, weil das Gebäude komplett leerstehe. Dies sei ein hoher Posten, der sich mit ca. 1 Mio. € niederschlagen werde.

Die Einsparmöglichkeit der LED-Beleuchtung (70.000 €) könne er nicht empfehlen, denn dies entspräche nicht den Ansprüchen des Landkreises Energieeinsparungen umzusetzen.

Frau Ellmann stellt die anwesenden Planer und deren Zuständigkeit vor:

Herr Spitzhirn, Brandschutz, Gebäudetechnik

Herr Schnabl, Elektroplanung

Herr Schädler, Brandschutznachweisersteller

Herr Lackenbauer, Heizung/Lüftung/Sanitär

Herr Spitzhirn erläutert die Details zu den zusätzlichen Maßnahmen mit Kosten anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Folgende Punkte werden angesprochen:

KRin Melanie Kirchlechner moniert die mangelnde Information zur Kostenmehrung, obwohl die Maßnahme bereits ca. 12-mal in Gremien des Kreistages behandelt wurde.

KR Franz Greithanner sehe in der Immobilie „die Katze im Sack“, die hier gekauft wurde.

KRin Bettina Zetzl moniert ebenfalls die fehlende Information, zumal Anfang des Jahres bereits ein LSV-Ausschuss war.

Der Landrat erwidert, dass die Verwaltung das Gremium allumfassend informieren wollte und „keine Salamitechnik“ an Erkenntnissen. Es konnten durch Einholung einer Zweitmeinung sogar 200.000 € der ursprünglich geforderten Brandschutzmaßnahmen eingespart werden. Der Ansatz der Verwaltung war, hier umfassend informieren zu können.

KR Franz Greithanner erklärt, er erinnere sich noch an die damalige Aussage, dass mit 3 Mio. € eine umfangreichen Sanierung erfolgen könne. Er ging davon aus, dass alles geprüft wurde. Er moniere das Vorgehen und stelle sich die Frage, wie diese Kostenmehrung den Bürgern zu vermitteln sei. Er rege an, eine Prioritätenliste zu erstellen.

Der Landrat teilt mit, dass dies bereits geschehen sei mit dem Ergebnis, dass der Brandschutz und die Entfernung des KMF-Dämmstoffes eine hohe Priorität haben. Die Erneuerung des Sonnenschutzes sowie die Heizungsanlagen können „geschoben“ werden. Grundstück und Gebäude wurden laut Gutachten aus dem Jahr 2013 mit einem Wert von 17,3 Mio. € beziffert, das Grundstück umfasse über 8.600 m2. Im Jahr 2016 seien die Grundstückspreise stark nach oben gegangen. Letztendlich habe der Landkreis „nur“ 12,1 Mio. € gezahlt.

KRin Elisabeth Platzer stellt die Vorgehensweise in Frage, da der Landkreis jetzt bei einer Summe von 23,3 Mio. € für Kauf plus Sanierung sei.

Der Landrat erklärt auf den Vorwurf, die Verwaltung hätte dem Kreistag Informationen vorenthalten, es wäre „dumm und töricht“ gewesen, den Gremien etwas vorzuenthalten. Er wisse nicht, ob er dem Kauf damals zugestimmt hätte, wenn er von dieser Kostensteigerung gewusst hätte.

KRin Dr. Renate Glaser merkt an, ob ein Neubau nicht günstiger wäre, da die Sanierungskosten bereits bei 11,3 Mio. € -ohne energetischer Sanierung- lägen.

KR Ulrich Proske meint, vom Vorbesitzer „über den Tisch gezogen worden zu sein“ und vergleicht es mit einem Autokauf im Dunkeln.

Herr Lechleitner erklärt, beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sei es üblich, dass die Gewährleistung für Sachmängel im Notarvertrag ausgeschlossen werde. Für eine weitere Diskussion zu diesem Thema verweise er auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Auf Nachfrage von KR Bernhard Wieser erklärt Herr Lechleitner, dass die Prüfung der Sprinkleranlage im Dezember 2017 terminiert war und das Ergebnis, mit den umfangreichen Maßnahmen, dem Landratsamt im Januar 2018 zur Verfügung gestellt wurde.

Auf die Nachfragen aus dem Gremium zur Sanierung der Sprinkleranlage im Rahmen des Brandschutzes inklusive der Sprinklerzentrale, die mehrere Stellplätze in der Tiefgarage benötige erklärt Frau Ellmann, dass durch die 70.000 Liter die Druckbelastung auf die Bodenplatte flächenmäßig verteilt werden müsse.

Anschließend erläutert Herr Köll die Raumreserven mit der Veränderung der Belegungsanforderung seit Oktober 2017 gemäß dem Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

KR Franz Greithanner möchte diese Kostenmehrung vorher mit seiner Fraktion besprechen und fordere ein Gesamtkonzept im Sinne von Priorisierung und wie Kosten gemindert werden können. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

KRin Elisabeth Platzer schließt sich dem an, den Sachverhalt mit ihrer Fraktion besprechen zu wollen; sie werde dem Beschlussvorschlag vorbehaltlich zustimmen. Sie bittet Frau Keller um eine haushaltsmäßige Einschätzung und wie sich die Kostenmehrung auf andere Maßnahmen auswirken werde.

Frau Keller erklärt, dass es gemäß der Finanzleitlinie zwei Möglichkeiten der Steuerung gebe:

1.    Hohes Niveau der Ergebnisüberschüsse halten oder

2.    Steigerung der Verschuldung.

Eine sofortige Ausführung habe den Vorteil, dass jetzt über Investitionen finanziert werden könne. Bei einer späteren Ausführung handle es sich dann um Instandhaltungsaufwendungen, die unmittelbar über die Ergebnisrechnung zu finanzieren und damit in voller Höhe kreisumlagenrelevant seien.

KR Josef Schwäbl bezeichnet es als „grausam“, dem zustimmen zu müssen. Aber der Landkreis habe das Gebäude gekauft und dadurch keine andere Wahl. Es wurde dieser Schritt gemacht und es müsse leider alles mitgenommen werden.

KRin Bettina Zetzl habe den Wunsch, dass in Zukunft bei anderen Objekten genauer hingeschaut werde.

Der Landrat könne den Vorwurf nicht im Raum stehen lassen und weise diesen zurück. Die Verwaltung habe mit Fachleuten und Externen das Mögliche geprüft.

Auf die Nachfrage von KR Max Weindl, ob es Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen gebe, verneint dies Frau Keller. Der Landkreis müsse das alleine tragen.

KR Christian Eckert könne den Empfehlungsbeschluss nicht verantworten und werde daher dagegen stimmen.

KR Josef Zistl schlägt eine Deckelung auf 11 Mio. € vor.

Frau Keller hält eine Deckelung nicht für sinnvoll, dann würden sich spätere Maßnahmen in voller Höhe im Bauunterhalt wiederfinden.

Diskussion im Gremium über weiteres Vorgehen:

·         Vorsorgebeschluss an den Kreis- und Strategieausschuss

·         Vorherige Beratung in den Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft

·         Alles wird gestoppt; keine Aufträge werden vergeben

·         Nach außen solle nicht weitergemacht werden (Aufträge), es sollen nun alle möglichen Optionen untersucht werden.

KR Simon Ossenstetter appelliere für eine Abstimmung und „nach vorne zu schauen“.

KR Bernhard Wieser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: Es solle eine Sondersitzung des LSV-Ausschusses vor den Sitzungen des Kreis- und Strategieausschusses sowie Kreistages angesetzt werden, um eine klare Empfehlung des LSV-Ausschusses an den Kreis- und Strategieausschuss abgeben zu können.

Der Landrat merkt an, es sei wohl jetzt am besten, keinen Beschluss zu fassen und im Herbst eine Sondersitzung anzuberaumen, um den Kreis- und Strategieausschuss einen klaren Empfehlungsbeschluss zu geben.

KR Franz Greithanner erinnert an die von ihm geforderten Dringlichkeitsstufen.

Frau Keller merkt an, dass jede Million, die zurückgestellt werde, dem Kreis in zwei bis fünf Jahren als Bauunterhalt „vor die Füße falle“.

KR Josef Schwäbl erklärt, dass das Gebäude hergerichtet werden solle, denn am Ende komme der Landkreis nicht um die Kosten rum. Um weiterzukommen solle der Empfehlungsbeschluss gefasst werden.

KR Max Weindl merkt an, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb für die Mitarbeiter des Landratsamtes unzumutbar sei.

KR Josef Zistl schließt sich dem an, heute den Beschluss zu fassen.

Der Landrat bemerkt, er sehe den Konsens des Gremiums in der Abstimmung, inklusive der Sondersitzung. Der Beschlussvorschlag wird um die Beratung in den Fraktionen und der Sondersitzung im Herbst 2018 ergänzt und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.

 

 

 

 

Der Landrat erteilt Herrn Frank Burkhardt, stellvertretender Personalratsvorsitzender, nach Beschlussfassung das Wort.

Er bedankt sich im Namen der Mitarbeiter des Landratsamtes, dass keine Umbaumaßnahmen während des laufenden Betriebes stattfinden sollen.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel für den Einzug in das Gebäude erhöhen sich von 6.803.150 € um 4.327.030 € auf 11.130.180 €. Hierin sind folgende Positionen berücksichtigt:

- Mehrkosten insb. für Brandschutz, Schadstoffsanierung            2.179.500 €

- Sicherheitspuffer (20 % aus 8.982.650 €)                                         1.796.530 €

- Sonnenschutz, Schallschutz, Beleuchtung                                       351.000 €

2.   Die Fraktionen werden gebeten, das Thema bis zu den Beratungen im Herbst noch einmal zu diskutieren.

3.   Zu diesem Thema wird eine Sondersitzung des LSV-Ausschusses im September 2018 einberufen.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Mehrkosten in Höhe von 4.327.030 € werden im Haushalt 2019 ff. als Investitionskosten berücksichtigt. Damit erhöhen sich die Investitionskosten für den Bezug des Gebäudes von 6.803.150 € auf 11.130.180 €.