Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Rechnungsprüfungsausschuss am 07.03.2018, TOP 3N

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung; Finanzmanagerin

Herr Neugebauer trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erklärt, dass mit der Sitzungsvorlage die falschen Anlagen mitversandt wurden. Die richtigen Unterlagen liegen dem Gremium als Tischvorlage vor und werden dem Beschluss beigefügt.

Auf Nachfrage von KR Dr. Ernst Böhm zu den Abschreibungen erklären Herr Neugebauer und Frau Keller, dass es sich hier um das Sondervermögen der Klinik handle und die Neubauten bei der Klinik gGmbH abgebildet würden.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Landrat den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2016 mit den auf den Seiten 20 bis 22 des Berichts vom 21.12.2017 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 2 zur Niederschrift.

Der Jahresfehlbetrag 2016 i.H.v. 209.371,44 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.