Sitzung: 02.10.2018 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2018/3183
An der Beratung nahmen teil: |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Frau Keller
erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.
Der
Landkreistag habe auf Anfrage des Landkreises mitgeteilt, dass die Mitfinanzierung
eines Hallenbades für den Landkreis eine freiwillige Leistung darstelle und diese
nach dem sogenannten Eichenauer Urteil nicht mehr als 1 %-Punkt der Kreisumlage
betragen dürfen.
Dies würde
bei einem Bau eines Schwimmbades weit darüber hinausgehen.
Die
Bayerische Verfassung regle, dass die alleinige Zuständigkeit für öffentliche
Bäder bei den Gemeinden liege.
Ein
Gespräch zwischen dem Landrat und Frau Kühn von der Schwimmbad-Initiative
ergab, dass der Landkreis möglicherweise eine Teilfläche auf dem geplanten
Berufsschulgrundstück einbringe, z.B. unter der Turnhalle. Interessierte
Gemeinden könnten dann zum Beispiel als Zweckverband das Schwimmbad dort
finanzieren und betreiben. Der Landkreis buche und bezahle dann lediglich die
Zeiten der Nutzung durch seine weiterführenden Schulen.
Vorschlag
von Seiten der Verwaltung sei, den Antrag mit den Bürgermeistern in einer Bürgermeisterdienstbesprechung
zu erörtern und hier eine interkommunale Lösung zu besprechen.
KRin Bianka
Poschenrieder und Antragstellerin der SPD-Kreistagsfraktion findet die Idee
eines Zweckverbandes bzw. einer interkommunalen Lösung gut. Sie befürwortet die
weitere Beratung des Antrages in der Bürgermeisterdienstbesprechung.
KR Franz
Greithanner merkt an, dass die Unterhaltskosten für Schwimmbäder aufgrund modernster
Technik überschaubarer seien als früher.
Auf
Nachfrage aus dem Gremium, ob die Schwimmhalle als Ersatz für die dritte
Sporteinheit gedacht sei erklärt Frau Keller, dass dies geprüft werden müsse.
Auf
Nachfrage aus dem Gremium, ob eine weitere Schwimmhalle negative Auswirkungen
auf bestehende haben könnte, erklärt Frau Keller, dass der Bedarf an
Belegungszeiten höher sei.
Der Landrat
hat aufgrund des Sachvortrages sowie des Stimmungsbildes des Gremiums einen
Beschlussvorschlag verfasst und stellt ihn zur Abstimmung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der SFB-Ausschuss begrüßt die Initiative zum Ausbau von Schwimmkapazitäten im Landkreis Ebersberg.
2. Aufgrund der klar geregelten Zuständigkeiten kann der Landkreis selber kein Schwimmbad für den Breitensport errichten. Hierfür zuständig sind die Städte, Märkte und Gemeinden.
3. Der Landkreis Ebersberg kann sich grundsätzlich vorstellen, ein Teilgrundstück auf dem geplanten Berufsschulgrundstück in Grafing-Bahnhof für ein von interessierten Gemeinden errichtetes und betriebenes Schwimmbad zur Verfügung zu stellen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema in der Bürgermeisterdienstbesprechung mit den Gemeinden zu besprechen und gemeinsame Realisierungsmöglichkeiten zu erörtern.
5. Dem Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom
24.06.2018 ist damit entsprochen.