Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Der Landkreistag habe auf Anfrage des Landkreises mitgeteilt, dass die Mitfinanzierung eines Hallenbades für den Landkreis eine freiwillige Leistung darstelle und diese nach dem sogenannten Eichenauer Urteil nicht mehr als 1 %-Punkt der Kreisumlage betragen dürfen.

Dies würde bei einem Bau eines Schwimmbades weit darüber hinausgehen.

Die Bayerische Verfassung regle, dass die alleinige Zuständigkeit für öffentliche Bäder bei den Gemeinden liege.

Ein Gespräch zwischen dem Landrat und Frau Kühn von der Schwimmbad-Initiative ergab, dass der Landkreis möglicherweise eine Teilfläche auf dem geplanten Berufsschulgrundstück einbringe, z.B. unter der Turnhalle. Interessierte Gemeinden könnten dann zum Beispiel als Zweckverband das Schwimmbad dort finanzieren und betreiben. Der Landkreis buche und bezahle dann lediglich die Zeiten der Nutzung durch seine weiterführenden Schulen.

Vorschlag von Seiten der Verwaltung sei, den Antrag mit den Bürgermeistern in einer Bürgermeisterdienstbesprechung zu erörtern und hier eine interkommunale Lösung zu besprechen.

KRin Bianka Poschenrieder und Antragstellerin der SPD-Kreistagsfraktion findet die Idee eines Zweckverbandes bzw. einer interkommunalen Lösung gut. Sie befürwortet die weitere Beratung des Antrages in der Bürgermeisterdienstbesprechung.

KR Franz Greithanner merkt an, dass die Unterhaltskosten für Schwimmbäder aufgrund modernster Technik überschaubarer seien als früher.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob die Schwimmhalle als Ersatz für die dritte Sporteinheit gedacht sei erklärt Frau Keller, dass dies geprüft werden müsse.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob eine weitere Schwimmhalle negative Auswirkungen auf bestehende haben könnte, erklärt Frau Keller, dass der Bedarf an Belegungszeiten höher sei.

Der Landrat hat aufgrund des Sachvortrages sowie des Stimmungsbildes des Gremiums einen Beschlussvorschlag verfasst und stellt ihn zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der SFB-Ausschuss begrüßt die Initiative zum Ausbau von Schwimmkapazitäten im Landkreis Ebersberg.

2.   Aufgrund der klar geregelten Zuständigkeiten kann der Landkreis selber kein Schwimmbad für den Breitensport errichten. Hierfür zuständig sind die Städte, Märkte und Gemeinden.

3.   Der Landkreis Ebersberg kann sich grundsätzlich vorstellen, ein Teilgrundstück auf dem geplanten Berufsschulgrundstück in Grafing-Bahnhof für ein von interessierten Gemeinden errichtetes und betriebenes Schwimmbad zur Verfügung zu stellen.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema in der Bürgermeisterdienstbesprechung mit den Gemeinden zu besprechen und gemeinsame Realisierungsmöglichkeiten zu erörtern.

5.   Dem Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 24.06.2018 ist damit entsprochen.