Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 07.03.2018, TOP 2

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Friedrich Staffe, Mitarbeit Revisionsamt

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Neugebauer, der zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage Folgendes mitteilt: Der Bericht enthalte 9 Beanstandungen und 17 Feststellungen. Er habe versucht aus dem 88-seitigen Bericht jeweils mit einem Satz zu jeder Beanstandung darzustellen, um was es gehe. Gravierende Beanstandungen oder Feststellungen haben sich nicht ergeben, die sich negativ auf die Feststellung des Jahresabschlusses bzw. die Erteilung der Entlastung auswirken würden. Die Verwaltung habe die Bereinigungsaufträge des Rechnungsprüfungsausschusses umfassend abgearbeitet. Der Empfehlungsbeschluss des Kreis- und Strategieausschusses am 09.07.2018 an den Kreistag erfolgte einstimmig.

KR und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Josef Schwäbl erklärt, dass der Bericht mittlerweile mehr als 100 Seiten umfasse. Im Ausschuss konnte KR Günter Lenz, Nachfolger von Georg Hohmann, als neues Mitglied begrüßt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich eingehend mit den Feststellungen und Beanstandungen befasst. Diese werden den zuständigen Gremien vorgelegt und sie erhalten Antworten. Allerdings könne der Rechnungsprüfungsausschuss nur eine grobe Prüfung vornehmen.

KR Thomas Vogt erkundigt sich zu Punkt 7 der versandten Sitzungsvorlage, in der die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen mit insgesamt 8,5 Mio. € einen geringeren Forderungsbestand ausweisen, als sich aus der ‚Offenen-Posten-Liste Debitoren‘ (also der Darstellung der einzelnen Personenkonten) als Forderungsbestand ergebe.

Ihm stelle sich die Frage, ob das Ergebnis aus dem Jahr 2017 mit 11 Mio. € um den Übertrag aus dem Jahr 2016 von 8,5 Mio. € unterbewertet wurde.

Herr Staffe erklärt, dass der Text in der Sitzungsvorlage stark verkürzt sei. Die Differenzen zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltung habe nichts mit Bewertungsfragen zu tun, sondern vielmehr damit, dass eine unzureichende Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung erfolgte, was zu einer Divergenz von 300.000 € zum Bilanzstichtag 31.12.2016 geführt habe.

KR Thomas Vogt bittet um eine genauere Information, die als Notiz dem Protokoll[1] beigefügt werde, so der Landrat.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Die von KR Thomas Vogt erbetene Information Zusammensetzung der oben beschriebenen Differenz von rund 300.000 € zwischen Hauptbuchhaltung (Finanzbuchhaltung) und Nebenbuchhaltung (Debitorenbuchhaltung) betrifft ganz überwiegend Altdifferenzen aus zum Teil bereits länger zurückliegenden Zeiträumen, wie etwa die Bestandsübernahmen des früheren Sondervermögens Kommunale Abfallwirtschaft in den Landkreishaushalt zum 01.01.2008.

Diese Abweichungen wurden im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017 durch das Sachgebiet 14 in Zusammenarbeit mit dem Anbieter des Finanzverfahrens umfassend aufgearbeitet.

Entsprechende Abstimmungslisten können bei Bedarf von den Kreisräten in den Räumen des Revisionsamtes eingesehen werden.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2016 mit den auf den Seiten 23 bis 24, 33 bis 36, 46 und 58 des Berichts vom 29.01.2018 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt. Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 1 zur Niederschrift.

2.   Punkt 2 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 24.04.2017 (TOP 6 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2016 i.H.v. 10.652.371,74 € wird bestätigt. Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der allgemeinen Ergebnisrücklage zugeführt.