Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat ist persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Diesen TOP leitet der gewählte Stellvertreter des Landrats Walter Brilmayer.

Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage. Im Kreis- und Strategieausschuss am 09.07.2018 erfolgte der Empfehlungsbeschluss an den Kreistag einstimmig.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der gewählte Stellvertreter des Landrats den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2016 die Entlastung erteilt.