Rechnungsprüfungsausschuss am
07.03.2018, TOP 3N |
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An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer, Büro Landrat |
Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.
Im Kreis- und Strategieausschuss am 09.07.2018 erfolgte ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Kreistag.
Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2016 mit den auf den Seiten 20 bis 22 des Berichts vom 21.12.2017 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 2 zur Niederschrift.
Der Jahresfehlbetrag 2016 i.H.v. 209.371,44 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.