Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 27.11.2017, TOP 3

An der Beratung nahmen teil:

Werner Hötzel, Mitarbeiter SG 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

Herr Hötzel erläutert den Sachverhalt anhand der versandten Sitzungsvorlage.

In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 27.11.2017 wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

1.   Der Landkreis Ebersberg behandelt Bio- Grün- und Gartenabfälle unter nachfolgenden Prioritäten:

a.   Klimarelevante Gase reduzieren

b.   Regionale Wertschöpfung erzielen

c.   Energiepotential nutzen

2.    Es wird unter wissenschaftlicher Begleitung ab 2018 überprüft, welche Möglichkeiten der Optimierung bei der jetzigen Form der Kompostierung bestehen und den gesetzlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zur Behandlung des gesamten Grüngutes genügen.

3.    Der Landkreis schreibt die Behandlung der Bio- Grün- und Gartenabfälle unter Beachtung der Prioritäten und der Überprüfung aus. Eine Laufzeit von 10 Jahren wird angestrebt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4.    Zeitliches Ziel ist, den/die erforderlichen Vertrag/Verträge bis spätestens zum Auslaufen der derzeitigen Zwischenlösung abzuschließen.

Stufe 1

Am 18.07.2018 fand an der Kompostieranlage Bauer in Eglharting eine Besprechung mit Vertretern der IG Komposthof und dem Gutachter Dr. M. Helm statt. Herr Bauer schilderte die Arbeitsabläufe auf seiner Kompostieranlage, insbesondere Probleme, die durch die Art des angelieferten Materials entstehen (können).

Der Gutachter werde ein Angebot über die Untersuchung machen. Dabei werden die grundsätzlichen Vorgaben bearbeitet. Darüber hinaus seien weitere Punkte zu untersuchen, die sich unmittelbar aus den Erfahrungen im praktischen Betrieb der derzeitigen Anlagen ergeben haben oder die bislang nicht als Problem angesehen/erkannt wurden.

Zu untersuchende Themen und Stichpunkte (u.a.):

-       Optimierung der Kompostierung

o   Mietengröße, Umsetzrhythmus

o   Reduzierung der Emissionen (aktive Belüftung ja/nein, ...)

o   Messverfahren

-       Störstoffe in Biotonne und Gartenabfall

o   Erkennbarkeit /Aussortierung

o   Verursacherzuordnung

-       Verwertung des Kompostes

o   landwirtschaftliche Flächen

o   Mikroplastik (vorhanden?, problematisch?)

Stufe 2 - Konzeptentwurf zur wissenschaftlichen Begleitung des Kompostversuches

-       Mietenbelüftungssystem Compost Systems für 2 Monate

Lüftungstechnik, Steuerungstechnik, Transport, Inbetriebnahme

Brutto 11.000.- €

-       Begleituntersuchung zur Klimarelevanz von Kompostmieten im Landkreis Ebersberg. Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Prof. Dr. Matthias Drösler.

 

Die Kompostmieten werden auf ihre Klimarelevanz untersucht. Ermittlung des Gasaustausches in allen Phasen der Kompostierung.

 

                                                                                                Brutto 62.400,- €

 

-       Beprobung und Untersuchung zweier Flurstücke nach Mikroplastik. Hierbei handelt es sich um Pionierarbeit! Bisher gibt es noch keine normierten Methoden zur Bestimmung.

Brutto 4.165,- €

-       Koordination, Überwachung und Zusammenführung der Versuchsergebnisse.

Endbericht und Bewertung ggf. Präsentation

                                                                                                 Brutto 14.875,- €

-       Auslagen Analytik, Gewichtserfassung und Reisekosten

   Brutto 3.570,- €

Summe Stufe 2 Umsetzung:                                                              Brutto 96.010,- €

Folgende Punkte werden angesprochen:

Zu den Auswirkungen auf den Haushalt teilt Herr Hötzel mit, dass die Untersuchung rund 96.000 € plus jeweils 50.000 € für die kommenden Jahre koste. Die Mittel werden im Budget der Abfallwirtschaft bereitgestellt.

KR Martin Lechner schlage vor, das Mietenbelüftungssystem erst zu prüfen, wie es ausgast und es dann erst einzuführen. So könnten evtl. 11.000 € gespart werden.

Herrn Hötzel erklärt darauf, es stufenweise umzusetzen und Messungen durchzuführen.

Zum Thema Störstoffe in der Biotonne (bis zu 50 %) werden in einigen Gemeinden zwischenzeitlich Tonnenkontrollen durchgeführt und die Tonnen zum Teil dann auch stehen gelassen.

Herr Dr. Helm wurde für die Koordination der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Bei der wissenschaftlichen Begleitung sollen vorrangig die klimarelevanten Gase durch die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf erfasst werden. Zusätzlich werde eine aktive Belüftung installiert und die landwirtschaftlichen Flächen auf Mikroplastik untersucht.

Auf Nachfrage von KR Johann Riedl, ob die Vergabe an Herrn Dr. Helm ohne Ausschreibung erfolgte, erklärt Herr Hötzel: Herr Dr. Helm wurde für die Koordination beauftragt, da er bereits in seiner Doktorarbeit die dezentrale Kompostierung ausführlich behandelt habe. Somit sei er bestens mit den Anlagen vertraut. Für die aktive Belüftung wurden verschiedene Firmen angesprochen. Nur die Firma ‚Compost Systems‘ habe ein geeignetes System. Die Untersuchung auf Mikroplastik sei „Neuland“. Möglicherweise habe die Bundeswehrhochschule Neubiberg schon Erfahrung.

KR Johann Riedl erklärt, wenn das so in Ordnung sei, könne darüber abgestimmt werden.

KRin Ilke Ackstaller regt an, die Bürger mehr darüber zu informieren, was in eine Biotonne gehöre und was nicht.

KRin Dr. Renate Glaser begrüßt die Beprobung und Untersuchung von Mikroplastik zweier Flurstücke, hinterfrage allerdings den Bruttopreis von 4.000 €, den sie für eine Analyse als eher gering empfinde. Die Frage, ob tierisches Eiweiß in die Biotonne gehöre, werde auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Dieses Thema solle aufgegriffen und die Bürger entsprechend aufgeklärt werden.

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, die Untersuchungen sollen auf Nanoplastik erweitert werden. Hierzu solle bei der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf nachgefragt werden.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV- Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Vom ersten Sachstandsbericht zur Dezentralen Kompostierung wird ohne Einwände Kenntnis genommen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Stufe 2 der wissenschaftlichen Begleitung umzusetzen.

3.   Die Untersuchungsergebnisse werden dem ULV – Ausschuss vorgelegt.