Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 13ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 14ö

An der Beratung nahmen teil:

Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V.

Herr Weinzierl erläutert den Verwendungszweck des Zuschusses durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:               125.000,- Euro

(Veränderung zu 2018:           + 2.000,- Euro    = 1,63 %)

2.   Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

3.   Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2019 eingeplant.