Vorberatung |
03.
Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö 06.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö 08.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 13ö 11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 14ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V. |
Herr Weinzierl erläutert den Verwendungszweck des
Zuschusses durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.
Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der
Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2019, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt.
Antrag: 125.000,- Euro
(Veränderung zu
2018: + 2.000,- Euro = 1,63 %)
2.
Wie bisher wird
der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.
3.
Der genannte
Betrag wird in den Haushalt 2019 eingeplant.