Vorberatung |
03.
Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö 06.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö 08.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 14ö 11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 15ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V. |
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Christian Salberg, Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie und Demografie |
Herr Weinzierl erläutert den Verwendungszweck des
Zuschusses durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.
KRin Bianka Poschenrieder erkundigt sich, was mit
den Jugendlichen ohne Wohnsitz beim Abschlussgespräch sei. Herr Weinzierl
erklärt, dass diese entweder bei Freunden, im Wohnheim oder im Gefängnis
untergebracht seien.
KRin Bianka Poschenrieder sehe hier einen Bedarf,
sich näher dieser Jugendlichen anzunehmen. Es sei besser jetzt zu investieren,
als später die Sozialkassen.
Herr Weinzierl erklärt, das Problem sei, dass ein
Obdachloser keinen Antrag auf Wohnberechtigung / Sozialwohnung stellen könne.
Frau Birgit Aigner merkt an, dass des Öfteren
Jugendliche von Eltern „rausgeschmissen“ werden.
Herr Salberg erwidert, dass hier der erste Schritt
zum Jugendamt sei.
KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass sie bei
dem Antrag eine Miete für Wohnraum vermisse. Herr Weinzierl solle einen Antrag
für eine Wohnung stellen.
Herr Weinzierl erwidert, dies sei Aufgabe vom
Jobcenter.
Herr Salberg erklärt, dass das im
Jugendhilfeausschuss nicht gelöst werden könne und der Vorsitzende ergänzt,
Bundesgesetze können wir auf Landkreisebene nicht ändern.
Herr Weinzierl regt an, die Gemeinden zu fragen,
was sie tun, wenn sie Obdachlose im Alter von 18 – 27 Jahre haben.
Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt
der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2019, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt.
Antrag: 247.000,- Euro
(Veränderung zu
2018: + 500,- Euro = 0,2 %)
2.
Wie bisher wird
der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.
3.
Der genannte
Betrag wird in den Haushalt 2019 eingeplant.