Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 14ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 15ö

An der Beratung nahmen teil:

Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V.

 

Christian Salberg, Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie und Demografie

Herr Weinzierl erläutert den Verwendungszweck des Zuschusses durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.

KRin Bianka Poschenrieder erkundigt sich, was mit den Jugendlichen ohne Wohnsitz beim Abschlussgespräch sei. Herr Weinzierl erklärt, dass diese entweder bei Freunden, im Wohnheim oder im Gefängnis untergebracht seien.

KRin Bianka Poschenrieder sehe hier einen Bedarf, sich näher dieser Jugendlichen anzunehmen. Es sei besser jetzt zu investieren, als später die Sozialkassen.

Herr Weinzierl erklärt, das Problem sei, dass ein Obdachloser keinen Antrag auf Wohnberechtigung / Sozialwohnung stellen könne.

Frau Birgit Aigner merkt an, dass des Öfteren Jugendliche von Eltern „rausgeschmissen“ werden.

Herr Salberg erwidert, dass hier der erste Schritt zum Jugendamt sei.

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass sie bei dem Antrag eine Miete für Wohnraum vermisse. Herr Weinzierl solle einen Antrag für eine Wohnung stellen.

Herr Weinzierl erwidert, dies sei Aufgabe vom Jobcenter.

Herr Salberg erklärt, dass das im Jugendhilfeausschuss nicht gelöst werden könne und der Vorsitzende ergänzt, Bundesgesetze können wir auf Landkreisebene nicht ändern.

Herr Weinzierl regt an, die Gemeinden zu fragen, was sie tun, wenn sie Obdachlose im Alter von 18 – 27 Jahre haben.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:               247.000,- Euro

(Veränderung zu 2018:               + 500,- Euro    = 0,2 %)

2.   Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

3.   Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2019 eingeplant.