Sitzung: 02.10.2018 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2018/3214
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 04.10.2017 |
An der Beratung nahmen teil: |
Gabriele Köhnen, Mitarbeiterin Büro Landrat |
Frau Köhnen erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.
Auf Nachfrage von KRin Renate Will, nach welchen Kriterien die Bezuschussung erfolge, erklärt Frau Köhnen, die Verwaltung schlage auf Basis der eingegangenen Anträge vor. Wenn Einzelprojekte ein paar Jahre laufen, prüfe die Verwaltung, ob diese in die Basisförderung kommen.
Auf Nachfrage von KR Johann Schwaiger, ob Projekte auch von den Gemeinden unterstützt würden, erklärt Frau Köhnen, dass dies abgeklärt werde, bevor der Bewilligungsbescheid ergehe. Möglich sei dann auch eine Co-Finanzierung des Landkreises.
Auf Nachfrage von KRin Susanne Linhart, wieso das META Theater, das bereits einen Zuschuss vom Bezirk erhalten haben, nochmal einen Zuschuss erhalte, erklärt Frau Köhnen, dass das Theater über 5.000 € beantragt hätte und nur 1.000 € bewilligt bekommen haben.
Nachdem es keine Wortmeldung mehr gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die Basiszuschüsse für den Kreisverband der Soldaten- und Kriegervereine des Landkreises Ebersberg e.V. und für den Chorverband Region Münchener Osten e.V. werden auf jeweils 500 € angehoben.
Die Liste der Basiszuschüsse ist als Anlage 11 dem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Budget für die Kulturförderung wird im Bereich der Sach- und Produktkosten auf 71.000 € erhöht.
3. Für 2019 werden folgende Zuschüsse bewilligt:
· Die IG EBE JAZZ 2019 erhält für die Durchführung der Jazz-Tage 2019 einen Zuschuss in Höhe von 7.000 €.
· Das META-Theater Moosach erhält für das Musiktheater „Tagebuch eines Wahnsinnigen“ einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.
· Das Kreisbildungswerk Ebersberg erhält für die „Wochen der Toleranz“ einen Zuschuss in Höhe von 2.000 €.
Die Liste der weiteren Projektanträge (Anlage 12 zum Protokoll) wird zur Kenntnis genommen.