Sitzung: 26.09.2018 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2018/3276
Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 19.06.2018, TOP 3ö Kreis- und Strategieausschuss am 09.07.2018, TOP 7Ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Augustinus Meusel, SG-Leiter Regionalmanagement und
Wirtschaftsförderung |
Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und erklärt, der KSA habe am 09.07.2018 das Aktionsprogramm 2030 zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Fraktionen bis zum 31.08.2018 die Möglichkeit zu geben hierzu Stellung zu nehmen. Parallel sollten auch bis zu diesem Zeitpunkt die Gemeinden mit eingebunden werden.
Der Regionalbeirat habe im September die eingegangenen Einlassungen behandelt und stelle sie heute dem ULV-Ausschuss als Gesamtpaket vor. Das Aktionsprogramm soll in der weiteren Beratungsfolge im Kreis- und Strategieausschuss und Kreistag verabschiedet werden.
Herr Meusel ergänzt, dass neben den Anregungen der Fraktionen der CSU/FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ausschussgemeinschaft, die SPD-Fraktion förmliche Anträge gestellt haben, die zunächst als Anträge im Sinne der Geschäftsordnung-Kreistag gewertet wurden.
Die SPD-Fraktion beantragte insbesondere
• die inhaltliche sowie zeitliche Priorisierung der Leitprojekte,
• die Zuleitung des Aktionsprogramms an die Gemeinden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme sowie
• Controlling und Evaluation des Aktionsprogramms.
Dieser Antrag wurde im Regionalbeirat diskutiert. Die Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und der SPD-Fraktion haben ergeben, dass diese auf eine förmliche Behandlung der Anträge und auf eine Zuleitung des Aktionsprogramms an die Gemeinden zur Stellungnahme verzichte, wenn im Beschluss ausdrücklich auf ein geeignetes Controlling-System eingegangen werde. Dies wurde entsprechend berücksichtigt sowie eingebaut, die Gemeinden bei Projekten fallweise miteinzubinden. KRin Bianka Poschenrieder, Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion, erklärt, mit dieser Vorgehensweise einverstanden zu sein.
Im Regionalbeirat wurden alle Anregungen und Einwendungen der Fraktionen eingehend und konstruktiv diskutiert. Die Anregungen und die Diskussionsergebnisse wurden in einer Aufstellung als Anlage der versandten Sitzungsvorlage beigefügt. Das Aktionsprogramm in seiner neuesten mit den Diskussionsbeiträgen eingebauten Version, liegt dem Beschluss als Bestandteil und als Anlage 4 zum Protokoll bei.
Herr Meusel verweist auf die gelb markierten Stellen im Aktionsprogramm, die gemäß dem Kreistagsbeschluss anzupassen seien.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der ULV – Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen
Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Das Aktionsprogramm
2030 ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2.
Das Aktionsprogramm 2030 dient der
nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien
mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des
Landkreises zu erreichen.
3. Im
Rahmen des Regionalmanagements werden für die Begleitung und Umsetzung des
Aktionsprogramms geeignete Controlling-Strukturen in Form eines Aktivierungs-
und Monitoringsystems eingerichtet. Dem Regionalmanagement obliegt es,
a) Leitprojekte
auszuwählen, eine möglichst exakte und vollständige Kosten- und Ressourcenaufstellung
zu erarbeiten und die Zuständigkeiten darzustellen. Die konkrete Ausgestaltung
ist mit den zu beteiligenden Kommunen, Gruppe und Institutionen
gemeinschaftlich festzulegen.
b) diese
Projekte den verantwortlichen Stellen zur Umsetzung vorzuschlagen
c) das
Aktionsprogramm nach Bedarf, entsprechend politischer und gesellschaftlicher
Veränderungen fortzuschreiben.
4.
Die 21 Leitprojekte sind konkrete
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren
Beratung den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen. Der Regionalbeirat wird
regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte)
informiert.
5.
Die jeweiligen Projekte sind vor der
Verwirklichung unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs im Kreis- und
Strategieausschuss vorzustellen und zu genehmigen (Startbeschluss).