Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

An der Beratung nahmen teil:

Andreas Bohnert, Kreisgeschäftsführer Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

 

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Herr Bohnert erläutert den Kosten- und Finanzierungsplan der Erziehungsberatungsstelle anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) und ergänzt, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe für den Landkreis handele.

Die Steigerung der Gesamtkosten entstanden aufgrund von Personalkosten (Tarifanpassungen) sowie durch Gebäudekosten (Vermieter hat nach Jahren Miete angepasst).

Durch Stundenreduzierung und Umwandlung konnten Einsparungen erzielt werden. Um weiter einsparen zu können, war angedacht, die offene telefonische Beratung um fünf Stunden zu reduzieren.

Der Vorsitzende erklärt, ohne vorherige Absprache sollen keine 5 Stunden reduziert werden. Es handele sich um 7.670 € für den Landkreis. Er schlage daher vor, die Kostenbeteiligung des Landkreises um diesen Betrag zu erhöhen.

KRin Marina Matjanovski sehe es ebenfalls kritisch, wenn in der Beratung um fünf Stunden gekürzt werde.

KRin Bianka Poschenrieder freue sich über den Vorschlag des Vorsitzenden; denn es könne nicht sein, Beratungsstunden zu kürzen in Zeiten in denen Erziehung schwieriger werde.

Frau Ulrike Bittner erklärt, dass unter der Produkt-Nr. 2316 bereits 480.000 € im Haushalt 2019 angesetzt seien, somit würde sich jede weitere Diskussion erübrigen.

Frau Keller passt den Beschlussvorschlag um die Erhöhung von 7.670 € sowie der Veränderung zu 2018 entsprechend an und der Vorsitzende stellt ihn zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die vom Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, in Höhe von 480.765,20 Euro wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019, genehmigt.

Kostenbeteiligung lt. Antrag:                        480.765,20 Euro

(Veränderung zu 2018:                       +35.150,07 Euro    = 7,89 %)

2.   Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.