Vorberatung |
03.
Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö 06.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö 08.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö 11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Andreas Bohnert, Kreisgeschäftsführer Caritasverband der Erzdiözese
München und Freising e.V. |
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Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Herr Bohnert erläutert den Kosten- und
Finanzierungsplan der Erziehungsberatungsstelle anhand einer Präsentation
(Anlage 8 zum Protokoll) und ergänzt, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe
für den Landkreis handele.
Die Steigerung der Gesamtkosten entstanden aufgrund
von Personalkosten (Tarifanpassungen) sowie durch Gebäudekosten (Vermieter hat
nach Jahren Miete angepasst).
Durch Stundenreduzierung und Umwandlung konnten
Einsparungen erzielt werden. Um weiter einsparen zu können, war angedacht, die
offene telefonische Beratung um fünf Stunden zu reduzieren.
Der Vorsitzende erklärt, ohne vorherige Absprache
sollen keine 5 Stunden reduziert werden. Es handele sich um 7.670 € für den
Landkreis. Er schlage daher vor, die Kostenbeteiligung des Landkreises um diesen
Betrag zu erhöhen.
KRin Marina Matjanovski sehe es ebenfalls kritisch,
wenn in der Beratung um fünf Stunden gekürzt werde.
KRin Bianka Poschenrieder freue sich über den
Vorschlag des Vorsitzenden; denn es könne nicht sein, Beratungsstunden zu kürzen
in Zeiten in denen Erziehung schwieriger werde.
Frau Ulrike Bittner erklärt, dass unter der
Produkt-Nr. 2316 bereits 480.000 € im Haushalt 2019 angesetzt seien, somit
würde sich jede weitere Diskussion erübrigen.
Frau Keller passt den Beschlussvorschlag um die
Erhöhung von 7.670 € sowie der Veränderung zu 2018 entsprechend an und der
Vorsitzende stellt ihn zur Abstimmung.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Die vom
Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung an der als Pflichtaufgabe des
Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, in Höhe
von 480.765,20 Euro wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2019,
genehmigt.
Kostenbeteiligung
lt. Antrag: 480.765,20 Euro
(Veränderung zu
2018: +35.150,07
Euro = 7,89 %)
2.
Wie bisher wird
die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“
abgerechnet.