a)  Fragen von Herrn Hubert Heun aus Kirchseeon:

  1. Was gab dem Kreisausschuss die Sicherheit den § 7.2 zu unterzeichnen mit dem Inhalt:

Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen, „....das Objekt wird im gegenwärtigen, dem Erwerber bekannten Zustand verkauft“?

  1. Frage an den Liegenschaftsausschuss:

Ist dies als normaler Ablauf zu bewerten oder bereits eine „arglistige Täuschung“ der Sparkasse, wenn die Sprinkleranlage bereits am 16.11.2016 mit „geringfügigen Mängeln vom VdS (VdS Schadenverhütung GmbH) beurteilt wurde und am 22.12.2017 nur 10 Tage vor dem Besitzübergang an den Landkreis Ebersberg vom VdS die Trockenanlage mit C beurteilt wurde (untauglich und sofort stillzulegen) sowie die Nassanlage für nur noch fünf Jahre betrieben werden kann? (Auskunft Herr Block, VdS Bayern). Hintergrund ist, bei Erneuerung der Sprinkleranlage müssen Arbeiten an den Innenwänden und Decken, mittels Aufbrucharbeiten erfolgen, bei denen dann die Künstliche Mineralstofffasern (KMF) mit den krebserregenden Substanzen frei geworden wären. Was aber deshalb nicht dem Käufer bekannt gegeben wurde. Dem Käufer Landratsamt Ebersberg war erst am 26.03.2018 das Prüfergebnis mitgeteilt worden („arglistige Täuschung“).

 

     Das Antwortschreiben an Herrn Heun ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

b)  Der Landrat erkundigt sich, ob es Einwände zur Aufzeichnung dieser Sondersitzung gebe. Dies sei aufgrund des komplexen Themas eine Erleichterung für die Schriftführung. Die Aufzeichnung werde nach Genehmigung des Protokolls gelöscht.

     Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Sondersitzung des LSV-Ausschusses wird aufgezeichnet.

Die Aufzeichnung ist nach Genehmigung des Protokolls zu löschen.

&

einstimmig angenommen