Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein.

Im Zuge der Diskussionen um den Erwerb und die Sanierung des ehemaligen Kreissparkassen-Gebäudes beantragte die Fraktion der Grünen mit Schreiben vom 22.07.2018 die Überprüfung der Vorgänge durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe bereits seine Arbeit aufgenommen. Ein Vertreter sei heute in der Sitzung anwesend, um sich in diesem Rahmen zu informieren.

Die Arbeit kann längere Zeit in Anspruch nehmen; hier habe sich der Prüfungsverband nicht explizit festgelegt.

Der Antrag befinde sich somit in Umsetzung. Er sehe die Aufarbeitung und Aufklärung auch als Teil unseres Interesses, auch als Hilfestellung für die Zukunft. Wir haben die Prüfung veranlasst und werden offen und transparent mit dem BKPV zusammenarbeiten.

Frau Keller fügt ergänzend hinzu, bei der Überprüfung gehe es um die Chronologie, wie es zum Kauf kam, und welche Fehler möglicherweise gemacht wurden. Der BKPV versehe sein Gutachten mit Vorschlägen, worauf man in Zukunft achten solle. Der BKPV habe keine zeitliche Bindung. Der Zeithorizont sei ein ½ Jahr.

KR und Antragssteller Franz Greithanner teilt mit, dass die Fraktion gemäß dem Sachverhalt der Sitzungsvorlage nicht zufrieden gewesen wäre, da der 2. Teil ihres Antrages ‚Des Weiteren soll auch die Information der Kreisgremien dem jeweiligen Stand der Verhandlungen, der Bedarfsplanung und der zu erwartenden Kosten gegenüber gestellt werden.‘, nachdem es aber in der heutigen Diskussion deutlich gemacht wurde, wo die Fehler oder Missverständnisse gelegen haben, sei die Fraktion einverstanden, dass der Antrag soweit bearbeitet wurde.

KR Eckert erkundigt sich, was schlimmstenfalls nach Begutachtung durch den BKPV passieren könne. Frau Keller könne lediglich zum weiteren Verfahrensschritt etwas sagen: Das Gutachten der BKPV gehe an die Gremien, wie eine überörtliche Prüfung und die Feststellungen an die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern).

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband prüft derzeit die Vorgänge zum Kauf und zur Sanierung des ehemaligen Kreissparkassengebäudes. Über das Prüfungsergebnis werden die Kreisgremien zeitnah informiert.

2.   Damit ist der Antrag der Fraktion der Grünen vom 22.07.2018 erledigt.