Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 4ö

Kreis- und Strategieausschuss am 08.10.2018, TOP 8 ö

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Augustinus Meusel, SG-Leiter Wirtschafts- und Regionalmanagement

Der Landrat empfiehlt über das Aktionsprogramm im Gesamtpaket abzustimmen, nachdem über den Sommer eine „Ehrenrunde“ gedreht und die Einlassungen der Fraktionen eingearbeitet wurden. Im Kreis- und Strategieausschuss wurde festgelegt, dass jedes Projekt im Kreis- und Strategieausschuss vorgestellt werde und von diesem ein Startbeschluss erfolgen müsse.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld moniert, dass sie mehrere Anträge gestellt habe und sie diese nicht im vorliegenden Aktionsprogramm wiederfinde.

Herr Neugebauer erläutert bedauernd, dass bei der Ladung zum Kreistag versehentlich die Anlage vom ULV-Ausschuss mitverschickt wurde, statt der mit den eingearbeiteten Einlassungen vom Kreis- und Strategieausschuss. Leider wurde dieses Missgeschick erst heute entdeckt. Das vom Kreis- und Strategieausschuss verabschiedete Aktionsprogramm werde dem heutigen Protokoll als Bestandteil des Beschlusses beigefügt.

KR Dr. Wilfried Seidelmann und KRin Johanna Weigl-Mühlfeld sprechen Inhalte und Formulierungen zum Leitbild ‚Gesundheitliche Versorgung‘ an, denen sie so nicht zustimmen könnten.

KRin Bianka Poschenrieder stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistages: Ende der Debatte.

Der Landrat erkundigt sich, ob es hierzu eine Gegenrede gibt, dem keine folgt.

Somit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Der Landrat bedauert, dass die falsche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt wurde und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Das Aktionsprogramm 2030 ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 10 zur Niederschrift.

2.   Das Aktionsprogramm 2030 dient der nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des Landkreises zu erreichen.

3.   Im Rahmen des Regionalmanagements werden für die Begleitung und Umsetzung des Aktionsprogramms geeignete Controlling-Strukturen in Form eines Aktivierungs- und Monitoringsystems eingerichtet. Dem Regionalmanagement obliegt es,

a)  Leitprojekte auszuwählen, eine möglichst exakte und vollständige Kosten- und Ressourcenaufstellung zu erarbeiten und die Zuständigkeiten darzustellen. Die konkrete Ausgestaltung ist mit den zu beteiligenden Kommunen, Gruppe und Institutionen gemeinschaftlich festzulegen.

b)  diese Projekte den verantwortlichen Stellen zur Umsetzung vorzuschlagen.

c)  das Aktionsprogramm nach Bedarf, entsprechend politischer und gesellschaftlicher Veränderungen fortzuschreiben.

4.   Die 21 Leitprojekte sind konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren Beratung den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen. Der Regionalbeirat wird regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte) informiert.

5.   Die jeweiligen Projekte sind vor der Verwirklichung unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs im Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen und zu genehmigen (Startbeschluss).