Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.06.2018, TOP 3ö

Kreis- und Strategieausschuss am 09.07.2018, TOP 7 ö

An der Beratung nahmen teil:

Hubert Schulze, SG-Mitarbeiter 11, Bildung und IT

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und übergibt das Wort an Herrn Neugebauer, der dem Gremium mitteilt, dass die Anregungen aus den Fraktionen im Regionalbeirat konstruktiv diskutiert und im Aktionsprogramm eingebaut wurden. Auch der Startbeschluss durch den Kreis- und Strategieausschuss sei berücksichtigt worden. Im ULV-Ausschuss habe KRin Bianka Poschenrieder mitgeteilt, dass damit die drei Anträge der SPD-Kreistagsfraktion erledigt seien.

Dem könne sich KR und Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Albert Hingerl anschließen und bedankt sich, dass deren Wünsche und Gedanken miteingeflossen seien.

KR Alexander Müller erkundigt sich, inwieweit der heutige Beschlussvorschlag gehandhabt werde und verweist auf die Seite 5 des Aktionsprogrammes. Ihm sei wichtig, dass die Projekte nicht zu Selbstläufern werden.

Herr Neugebauer erklärt, dass dieser Passus im Aktionsprogramm angepasst werde, wenn der Kreistag darüber beschlossen habe.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Das Aktionsprogramm 2030 ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

2.   Das Aktionsprogramm 2030 dient der nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des Landkreises zu erreichen.

3.   Im Rahmen des Regionalmanagements werden für die Begleitung und Umsetzung des Aktionsprogramms geeignete Controlling-Strukturen in Form eines Aktivierungs- und Monitoringsystems eingerichtet. Dem Regionalmanagement obliegt es,

a)  Leitprojekte auszuwählen, eine möglichst exakte und vollständige Kosten- und Ressourcenaufstellung zu erarbeiten und die Zuständigkeiten darzustellen. Die konkrete Ausgestaltung ist mit den zu beteiligenden Kommunen, Gruppe und Institutionen gemeinschaftlich festzulegen.

b)  diese Projekte den verantwortlichen Stellen zur Umsetzung vorzuschlagen.

c)  das Aktionsprogramm nach Bedarf, entsprechend politischer und gesellschaftlicher Veränderungen fortzuschreiben.

4.   Die 21 Leitprojekte sind konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren Beratung den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen. Der Regionalbeirat wird regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte) informiert.

5.   Die jeweiligen Projekte sind vor der Verwirklichung unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs im Kreis- und Strategieausschuss vorzustellen und zu genehmigen (Startbeschluss).