Sitzung: 08.10.2018 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2018/3276/1
Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 19.06.2018, TOP 3ö Kreis- und
Strategieausschuss am 09.07.2018, TOP 7 ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Hubert Schulze, SG-Mitarbeiter 11, Bildung und IT |
Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und übergibt das Wort an Herrn Neugebauer, der dem Gremium mitteilt, dass die Anregungen aus den Fraktionen im Regionalbeirat konstruktiv diskutiert und im Aktionsprogramm eingebaut wurden. Auch der Startbeschluss durch den Kreis- und Strategieausschuss sei berücksichtigt worden. Im ULV-Ausschuss habe KRin Bianka Poschenrieder mitgeteilt, dass damit die drei Anträge der SPD-Kreistagsfraktion erledigt seien.
Dem könne sich KR und Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Albert Hingerl anschließen und bedankt sich, dass deren Wünsche und Gedanken miteingeflossen seien.
KR Alexander Müller erkundigt sich, inwieweit der heutige Beschlussvorschlag gehandhabt werde und verweist auf die Seite 5 des Aktionsprogrammes. Ihm sei wichtig, dass die Projekte nicht zu Selbstläufern werden.
Herr Neugebauer erklärt, dass dieser Passus im Aktionsprogramm angepasst werde, wenn der Kreistag darüber beschlossen habe.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen
Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Das Aktionsprogramm
2030 ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2.
Das Aktionsprogramm 2030 dient der
nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien
mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des
Landkreises zu erreichen.
3.
Im Rahmen des Regionalmanagements
werden für die Begleitung und Umsetzung des Aktionsprogramms geeignete
Controlling-Strukturen in Form eines Aktivierungs- und Monitoringsystems
eingerichtet. Dem Regionalmanagement obliegt es,
a) Leitprojekte
auszuwählen, eine möglichst exakte und vollständige Kosten- und Ressourcenaufstellung
zu erarbeiten und die Zuständigkeiten darzustellen. Die konkrete Ausgestaltung
ist mit den zu beteiligenden Kommunen, Gruppe und Institutionen
gemeinschaftlich festzulegen.
b) diese
Projekte den verantwortlichen Stellen zur Umsetzung vorzuschlagen.
c) das
Aktionsprogramm nach Bedarf, entsprechend politischer und gesellschaftlicher
Veränderungen fortzuschreiben.
4.
Die 21 Leitprojekte sind konkrete
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren
Beratung den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen. Der Regionalbeirat wird
regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte)
informiert.
5.
Die jeweiligen Projekte sind vor der
Verwirklichung unter Angabe der Kosten und des Personalbedarfs im Kreis- und
Strategieausschuss vorzustellen und zu genehmigen (Startbeschluss).