Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 23.05.2019, TOP 2 N

Sachvortragende(r):

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer erläutert die beiden Beanstandungen der versandten Sitzungsvorlage, wobei die erstgenannte nicht der (Haupt-) Kritikpunkt der Beanstandung war, sondern die Unterschiede von Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017. Herr Neugebauer liest den richtigen Beanstandungstext vor:

‚Der Haushaltsplan 2017 sieht eine Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen vor, die Haushaltssatzung hingegen nicht. Es ist rechtlich strittig, ob damit im Haushaltsjahr 2017 die Berechtigung bestand, Verpflichtungsermächtigungen eingehen zu dürfen.‘

Anschließend erläutert Herr Neugebauer die Feststellungen aus der versandten Sitzungsvorlage.

Im Gremium werden die Überstunden sowie die Langzeiterkrankungen angesprochen und diskutiert. Das Gremium sieht die von den Kreisräten bis zur Herbstsitzung des Rechnungsprüfungsausschusses angeforderte Übersicht, an welchen Stellen die Überstunden schwerpunktmäßig anfallen, als wichtig an, denn die Zahlen der Langzeiterkrankten seien überdurchschnittlich hoch und dem müsse nachgegangen werden.

Auf Nachfrage von KR Dr. Ernst Böhm zum immateriellen Anlagevermögen und den Investitionszuschüssen erklärt Brigitte Keller, Finanzmanagerin, dass sie die Antwort als Protokollnotiz[1] nachliefern werde.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Die Abschreibungen erscheinen zu hoch, weil das Anlagevermögen brutto (also ohne Berücksichtigung von Zuschüssen) abgeschrieben wurde. Zuschüsse werden ebenfalls „abgeschrieben“ aber in der Ergebnisrechnung als Erträge dargestellt. Man müsse also diese Erträge von der Abschreibung abziehen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2017 mit den auf den Seiten 24 bis 25, 33 bis 36, 41 bis 42 und 50 des Berichts vom 07.05.2019 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

2.   Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 23.04.2018 (TOP 9 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2017 i.H.v. 11.345.138,20 € wird bestätigt.

3.   Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der allgemeinen Ergebnisrücklage zugeführt.