An der Beratung nahmen teil:

Norbert Specht, Leiter MVV Tarif und Marketing

 

Henry Rüstow, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT

Der Landrat erklärt, dass die Sitzungsvorlage für den heutigen Kreis- und Strategieausschuss dem ULV als zuständigen Fachausschuss als Tischvorlage ausgeteilt und der Sachverhalt von Herrn Specht und Herrn Rüstow vorgestellt wurde. Der ULV-Ausschuss habe positiv über die MVV-Tarifreform abgestimmt, so dass dem Kreis- und Strategieausschuss heute ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss vorliege.

Der Landrat gibt einen kurzen Überblick über die positiven Ergebnisse der neuen Tarifreform, wie z.B. das neu eingeführte verbundweite einheitliche Sozialticket, das IsarCard-Abo, das für die meisten Nutzer/innen günstiger werde bzw. die IsarCard 9 Uhr die nach den Bedürfnissen der Kunden, differenziert nach Tarifzonen, gekauft werden könne. Gemäß Gesellschafterbeschluss sei die Tarifreform 2018 und 2019 an keine Tariferhöhung gebunden; zum Fahrplanwechsel 2019/20 gebe es sogar eine Tarifsenkung von durchschnittlich rund 8 %.

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Specht, der den weiteren Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) erläutert.

Anschließend stellt Herr Specht dem Gremium die Kernpreise im Vergleich vor:

 

Die Preise in den blauen Spalten waren das Beschlussmodell der Tarifreform im Juli und die in der orangen Spalte seien die Preise zum Tarifwechsel im Dezember 2019.

 

Gemäß des Sachverhalts der Sitzungsvorlage soll über den tatsächlichen Ausgleichsbedarf situativ jährlich auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung der jeweiligen Ist-Einnahmen im Zuge einer ex-post-Betrachtung in der Gesellschafterversammlung entschieden werden. Der Ausgleichsbedarf werde wie folgt aufgeteilt:

Freistaat Bayern                                             ca. 35 Mio. €

Landeshauptstadt München                           ca. 28,5 Mio. €

Verbundlandkreise                                          ca. 9,5 Mio. €

Auf den Landkreis Ebersberg entfallen anteilig maximal rund 3,7 % = rund 352.000 €/Jahr, dieser Betrag wäre ab dem Jahr 2021 im Falle niedrigerer Einnahmen anteilig zu zahlen.

Um Verbesserungen der verkehrlichen Situation und damit der Luftreinhaltung in der Stadt und der Region München zu erreichen, haben sich gemäß des Bescheides der Regierung von Oberbayern die ÖPNV-Zuweisungen für den Regionalbusverkehr des Landkreises Ebersberg von 400.000 € im Jahr 2017 auf rund 619.500 € im Jahr 2018 erhöht.

KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, ob beim E-Ticket der Datenschutz gewahrt werden könne. Herr Specht erklärt, dass das Verfahren mit dem Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt werde und der Datenschutz sehr ernst genommen wird, ansonsten würde die Regierung von Oberbayern dieses System ablehnen.

Herr Rüstow und Herr Specht beantworten Verständnisfragen aus dem Gremium.

KR Alexander Müller appelliert, mehr in die Bahn statt in Straßenbau zu investieren.

Der Landrat unterstützt diese Forderung, die Politik regionaler Ebene ist hier schon sehr aktiv, allerdings hat das konkret nichts mit der Tarifreform zu tun.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Zustimmung zur Umsetzung der MVV Tarifreform gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019, wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München sowie aller MVV Verbund-Landkreise dem Kreistag durch den Kreis- und Strategieausschuss empfohlen:

·         Vereinheitlichung des Tarifsystems auf sieben Zonen (Zone M + 6 Zonen Umland)

·         gezielte Anpassung der Tarifgrenzen

·         einheitliche Zählregel für alle Tarifprodukte (mehrfach durchfahrene Zonen zählen nur einmal)

·         Abschaffung der Sperrzeit im Seniorentarif mit Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre

·         Einführung einer neuen Streifenkarte für das U21 Angebot

·         Einführung eines verbundeinheitlichen Sozialtickets

2.   Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eventuell eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrages zu treffen.