Sitzung: 03.12.2018 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2018/3184
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Specht, Leiter MVV Tarif und Marketing |
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Henry Rüstow, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT |
Der Landrat erklärt, dass die Sitzungsvorlage
für den heutigen Kreis- und Strategieausschuss dem ULV als zuständigen Fachausschuss
als Tischvorlage ausgeteilt und der Sachverhalt von Herrn Specht und Herrn
Rüstow vorgestellt wurde. Der ULV-Ausschuss habe positiv über die
MVV-Tarifreform abgestimmt, so dass dem Kreis- und Strategieausschuss heute ein
einstimmiger Empfehlungsbeschluss vorliege.
Der Landrat gibt einen kurzen Überblick über
die positiven Ergebnisse der neuen Tarifreform, wie z.B. das neu eingeführte
verbundweite einheitliche Sozialticket, das IsarCard-Abo, das für die meisten
Nutzer/innen günstiger werde bzw. die IsarCard 9 Uhr die nach den Bedürfnissen
der Kunden, differenziert nach Tarifzonen, gekauft werden könne. Gemäß Gesellschafterbeschluss
sei die Tarifreform 2018 und 2019 an keine Tariferhöhung gebunden; zum
Fahrplanwechsel 2019/20 gebe es sogar eine Tarifsenkung von durchschnittlich rund
8 %.
Der Landrat übergibt das Wort an Herrn
Specht, der den weiteren Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum
Protokoll) erläutert.
Anschließend stellt Herr Specht dem Gremium die
Kernpreise im Vergleich vor:
Die Preise in den
blauen Spalten waren das Beschlussmodell der Tarifreform im Juli und die in der
orangen Spalte seien die Preise zum Tarifwechsel im Dezember 2019.
Gemäß des Sachverhalts der Sitzungsvorlage
soll über den tatsächlichen Ausgleichsbedarf situativ jährlich auf der Basis
der tatsächlichen Entwicklung der jeweiligen Ist-Einnahmen im Zuge einer
ex-post-Betrachtung in der Gesellschafterversammlung entschieden werden. Der
Ausgleichsbedarf werde wie folgt aufgeteilt:
Freistaat Bayern ca. 35 Mio. €
Landeshauptstadt München ca. 28,5 Mio. €
Verbundlandkreise ca. 9,5 Mio. €
Auf den Landkreis Ebersberg entfallen
anteilig maximal rund 3,7 % = rund 352.000 €/Jahr, dieser Betrag wäre ab dem
Jahr 2021 im Falle niedrigerer Einnahmen anteilig zu zahlen.
Um Verbesserungen der verkehrlichen Situation
und damit der Luftreinhaltung in der Stadt und der Region München zu erreichen,
haben sich gemäß des Bescheides der Regierung von Oberbayern die
ÖPNV-Zuweisungen für den Regionalbusverkehr des Landkreises Ebersberg von
400.000 € im Jahr 2017 auf rund 619.500 € im Jahr 2018 erhöht.
KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, ob beim
E-Ticket der Datenschutz gewahrt werden könne. Herr Specht erklärt, dass das
Verfahren mit dem Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt werde
und der Datenschutz sehr ernst genommen wird, ansonsten würde die Regierung von
Oberbayern dieses System ablehnen.
Herr Rüstow und Herr Specht beantworten
Verständnisfragen aus dem Gremium.
KR Alexander Müller appelliert, mehr in die
Bahn statt in Straßenbau zu investieren.
Der Landrat unterstützt diese Forderung, die
Politik regionaler Ebene ist hier schon sehr aktiv, allerdings hat das konkret
nichts mit der Tarifreform zu tun.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Zustimmung zur Umsetzung der MVV Tarifreform
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018, zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2019, wird unter Vorbehalt der Zustimmung der
Landeshauptstadt München sowie aller MVV Verbund-Landkreise dem Kreistag durch
den Kreis- und Strategieausschuss empfohlen:
·
Vereinheitlichung
des Tarifsystems auf sieben Zonen (Zone M + 6 Zonen Umland)
·
gezielte
Anpassung der Tarifgrenzen
·
einheitliche
Zählregel für alle Tarifprodukte (mehrfach durchfahrene Zonen zählen nur
einmal)
·
Abschaffung
der Sperrzeit im Seniorentarif mit Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre
·
Einführung
einer neuen Streifenkarte für das U21 Angebot
·
Einführung
eines verbundeinheitlichen Sozialtickets
2. Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eventuell eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrages zu treffen.