Sitzung: 28.11.2018 ULV-Ausschuss
Vorberatung |
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An der Beratung nahmen teil: Herr Norbert Specht, MVV Herr Henry Rüstow, SG 11 |
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Landrat Niedergesäß gibt einen kurzen Überblick über die Verhandlungen und das erzielte Ergebnis. Der Abbau der Tarifsprünge und das verbundweite Sozialticket sind nur zwei Beispiele für die ausgehandelten Verbesserungen. Die Sitzungsvorlage für den KSA am 03.12.18 sei fertiggestellt; man wolle aber den ULV als Fachausschuss heute beteiligen.
Herr Specht erläutert die Eckpunkte der MVV-Tarifreform.
Er merkt an, dass im Jahr 2017 die Fahrpreise um 1,9 % angehoben wurden, im Jahr 2018 stagnierten und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 eine Preissenkung durchschnittlich um 7 – 8 % vorausgesagt werden kann.
Die Finanzierung der Reform ist wie folgt vorgesehen:
35 Mio. € Landeshauptstadt München,
33 Mio. € Freistaat Bayern
10 Mio. € die acht Verbundlandkreise (für Ebersberg bedeute das im worst case 350.000 €)
Die Kreisräte bedanken sich bei Landrat Niedergesäß für sein Engagement. Es sei eine gute Reform ausgehandelt worden und man hoffe, dass mit diesen Änderungen noch mehr Fahrgäste die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Ein besonderer Dank gilt dem Landrat für die Durchsetzung des Sozialtickets. Ein herzlicher Dank geht ebenfalls an Herrn Rüstow stellvertretend für alle Mitarbeiter, die in vielen Arbeitssitzungen die Reform mit auf den Weg gebracht haben.
Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die
Zustimmung zur Umsetzung der MVV Tarifreform gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 23.11.2018, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019, wird unter Vorbehalt der
Zustimmung der Landeshauptstadt München sowie aller MVV Verbund-Landkreise dem
Kreistag durch den KSA empfohlen.
● Vereinheitlichung
des Tarifsystems auf sieben Zonen (Zone M + 6 Zonen Umland)
● gezielte
Anpassung der Tarifgrenzen
● einheitliche
Zählregel für alle Tarifprodukte (mehrfach durchfahrene Zonen zählen nur
einmal)
● Abschaffung
der Sperrzeit im Seniorentarif mit Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre
● Einführung
einer neuen Streifenkarte für das U21 Angebot
● Einführung
eines verbundeinheitlichen Sozialtickets
2. Der
Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer allgemeinen
Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der
Finanzierung eines eventuell eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des
Sachvortrages zu treffen.