Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 28.11.2018 TOP 3 ö Kreis- und Strategieausschuss am 03.12.2018 TOP 3 ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Dr. Bernd Rosenbusch, Geschäftsführer
des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) Henry Rüstow, Mitarbeiter SG-Mitarbeiter 11, Bildung und IT |
Der Landrat führt in den Tagesordnungspunkt
ein und informiert, dass der ULV-Ausschuss einstimmig und der Kreis- und
Strategieausschuss mit einer Gegenstimme den Empfehlungsbeschluss für den
Kreistag gefasst habe.
Der Landrat stellt Dr. Bernd Rosenbusch dem
Gremium vor, der seit 01.10.2018 neuer Geschäftsführer des MVV ist und
erläutert die Historie der MVV-Tarifreform bis zur Verabschiedung des
Gesellschafterbeschlusses im November 2018 und den bis dahin zum Teil schwierigen
Verhandlungen.
Ziel der Gesellschafter war, ein Tarifsystem
zu schaffen, das einfacher, gerechter und moderner werden sollte mit der
Maßgabe der Erlösneutralität. Dies wurde mit der einstimmigen Beschlussfassung
der Tarifreform in der Gesellschafterversammlung am 23.11.2018 erreicht.
Bezogen auf die Erlösneutralität erklärt der
Landrat, dass der Freistaat Bayern aus grundsätzlichen Erwägungen in kein
Ausfallrisiko gehen könne. Die Staatsregierung sei aber bereit, sich über
erhöhte ÖPNV-Zuweisungen einzubringen. Dies bringe dem Landkreis in diesem Jahr
einen Aufschlag von ca. 400.000 – 600.000 €, was eine Erhöhung von ca. 50 %
bedeute.
Die Landeshauptstadt München und die acht Verbundlandkreise
haben sich bereit erklärt, vorausgesetzt die zuständigen Gremien treffen die
entsprechenden Beschlüsse, insgesamt ein Ausfallrisiko von 35 – 40 Mio. € zu
übernehmen.
Der Landrat erläutert anhand der Gruppen ‚Stammgäste/Zeitkarteninhabern‘
und ‚Senioren‘, wie die Mehrkosten vom ersten Beschluss bis zum überarbeiteten
Gesellschafterbeschluss deutlich minimiert werden konnten. Somit haben sich die
Nachverhandlungen gelohnt.
Sollten Defizite eintreten sei von Seiten des
Freistaates Bayern eine klare und valide Zusage von jährlich 35 Mio. € gekommen
(so lange es nötig wäre).
Durch diese Reform profitieren alle acht
Verbundlandkreise. Mittlerweile wurde die Tarifreform in drei Kreistagen
(München, Freising und Dachau) mit Mehrheitsbeschlüssen bis hin zur
Einstimmigkeit beschlossen. Der Kreistag Starnberg stimmt, wie der Landkreis
Ebersberg, heute darüber ab, sodass wir nächstes Jahr noch drei
Kreistagsentscheidungen und die des Stadtrates von München abwarten müssen,
damit die Reform zum Fahrplan Dezember 2019 in Umsetzung gehen könne.
Besonders freue es ihn, dass es erstmalig
gelungen sei, dass es (ohne Aufzahlung der acht Landkreise sowie der
Landeshauptstadt) ein verbundweites Sozialticket geben werde.
Dieses Jahr werde es keine Preiserhöhung
geben, dies gab es das letzte Mal im Jahr 2003. Jetzt zum Tarifwechsel sei es
das erste Mal (seit dieser Zeit), dass die Tarife gleichbleiben, was in den
letzten Jahren ein nachvollziehbares „Aufregerthema“ war. Nächstes Jahr, wenn
die Reform umgesetzt werde, erfolge eine durchschnittliche Preissenkung von
rund 8 % über alle Tarifsorten. Das sei ein klares Signal an die Fahrgäste.
Zum Thema Tarifsprünge erklärt der Landrat,
dass künftig in Vaterstetten statt 4 nur 3 Streifen zu entwerten seien um nach
München zu gelangen, was auch analog an anderen vergleichbaren Stationen gelte.
Somit werden auch die Fahrten für Gelegenheitskunden günstiger.
Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Dr.
Rosenbusch, der sich dem Gremium kurz vorstellt und anhand einer Präsentation
(Anlage 1 zum Protokoll) die MVV-Tarifreform erläutert.
Abschließend bedankt sich Dr. Rosenbusch bei
den Landräten und deren Sprecher Herrn Niedergesäß, der Stadt München sowie dem
Freistaat Bayern, die es durch deren Engagement ermöglicht haben, dass fast
alle MVV-Nutzer bessergestellt würden.
Der Landrat bedankt sich bei Herrn Rüstow,
der zusammen mit den anderen Mitarbeitern der Landratsämter bei weit über 100
Sitzungen viel für den Landkreis Ebersberg herausgehandelt habe. Dem Dank
schließt sich das Gremium mit einem Applaus an.
Der Landrat führt weiter aus, dass die Reform
hoch notwendig war und es ein guter Zwischenschritt auf dem Weg in die Zukunft
sei. Die Reform sei nur ein Mosaikstein, denn es müsse an den Verbesserungen im
Bereich des Bahnausbaus in der Region München, unter Einbeziehung des
S-Bahn-Positionspapiers, kontinuierlich weitergemacht werden. Es müsse hier
auch viel getan werden, da die Infrastruktur der S-Bahn in den letzten Jahren
vernachlässigt worden sei. In den Gesprächen konnte auch erreicht werden, dass
der S-Bahn-Vertrag von einem Netto- auf einen Brutto-Vertrag umgestellt werden
konnte, d.h. die Gewinne der S-Bahn München werden künftig beim Besteller (Freistaat
Bayern) verbleiben, sodass dieser dann mehr Möglichkeiten habe, in die Verkehrsinfrastruktur
bayernweit zu investieren. Wir brauchen auch im Landkreis einen notwendigen
Ausbau zwischen Grafing-Bahnhof und Ebersberg sowie im Landkreisnorden, betont
der Landrat.
Der Landrat eröffnet die Diskussion.
KR Philipp Goldner erklärt, wichtig für die
Autofahrer sei, um auf das Auto komplett verzichten zu können, dass man sich
100%ig auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlassen könne. Des Weiteren
bräuchte es für diejenigen, die von der S-Bahn weiter weg wohnen, vernünftige
Zubringer. Es wurde jahrzehntelang verschleppt, in die Außenäste der S-Bahn zu
investieren. Denn dort entstünden zu ca. 90 % die Verspätungen. Die Strecken
seien dort teils noch eingleisig oder müssen mit den Regionalbahnen geteilt
werden.
KR Rolf Jorga erkundigt sich, ob an eine
Tageskarte für Senioren gedacht wurde, die keine Zeitkarte mehr benötigen. Herr
Dr. Rosenbusch erklärt, dass die Tageskarte für Senioren derzeit kein Thema
mehr sei. Es musste zwischen Einfachheit vs. Günstigkeit abgewogen werden. Die
Streifenkarte sei hier derzeit das Mittel der Wahl.
Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass die IsarCard
60 eine Sperrzeit von 6:00 Uhr – 9:00 Uhr hatte. Aufgrund der Rückmeldungen von
Senioren, die z.B. um 8:00 Uhr einen Arzttermin wahrnehmen müssen, wurde dem, in
Abstimmung mit der Seniorenvertretung, insofern Rechnung getragen, dass die neue
IsarCard zwar auf 65 Jahre angehoben, aber gleichzeitig die Sperrzeit
aufgehoben worden sei. Das heißt, dass mit der IsarCard 65 rund um die Uhr
gefahren werden könne. Für die jetzt 62-jährigen gibt es derzeit eine
großzügige Übergangsregelung.
Auf Nachfrage von KR Toni Ried, welche
Voraussetzungen für ein Sozialticket formuliert wurden, erklärt Herr Rüstow, dass
folgende Personengruppen zum Berechtigungskreis gehören:
● Bezieherinnen und Bezieher von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),
● Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II
(SGB II)
● Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
● Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder
Kinderzuschlag und deren Familienangehörige
● Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen
den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt
(ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studentinnen und Studenten)
●
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr, Freiwillige im
Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
Der Landrat ergänzt, dass der betroffene
Bürger einen Landkreispass benötige, um ein Sozialticket an den
Fahrscheinautomaten oder in den Bussen erwerben zu können.
Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt,
stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Die
Zustimmung zur Umsetzung der MVV-Tarifreform gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 23.11.2018 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wird unter Vorbehalt der
Zustimmung der Landeshauptstadt München sowie aller anderen MVV
Verbund-Landkreise mit folgenden Eckpunkten erteilt:
·
Vereinheitlichung
des Tarifsystems auf sieben Zonen (Zone M + 6 Zonen Umland)
·
gezielte
Anpassung der Tarifgrenzen
·
einheitliche
Zählregel für alle Tarifprodukte (mehrfach durchfahrene Zonen zählen nur
einmal)
·
Abschaffung
der Sperrzeit im Seniorentarif mit Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre
·
Einführung
einer neuen Streifenkarte für das U21 Angebot
·
Einführung
eines verbundeinheitlichen Sozialtickets
2. Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eventuell eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrages/der Sitzungsvorlage zu treffen.