Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 28.11.2018 TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 03.12.2018 TOP 3 ö

An der Beratung nahmen teil:

Dr. Bernd Rosenbusch,

Geschäftsführer des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV)

Henry Rüstow, Mitarbeiter SG-Mitarbeiter 11, Bildung und IT

Der Landrat führt in den Tagesordnungspunkt ein und informiert, dass der ULV-Ausschuss einstimmig und der Kreis- und Strategieausschuss mit einer Gegenstimme den Empfehlungsbeschluss für den Kreistag gefasst habe.

Der Landrat stellt Dr. Bernd Rosenbusch dem Gremium vor, der seit 01.10.2018 neuer Geschäftsführer des MVV ist und erläutert die Historie der MVV-Tarifreform bis zur Verabschiedung des Gesellschafterbeschlusses im November 2018 und den bis dahin zum Teil schwierigen Verhandlungen.

Ziel der Gesellschafter war, ein Tarifsystem zu schaffen, das einfacher, gerechter und moderner werden sollte mit der Maßgabe der Erlösneutralität. Dies wurde mit der einstimmigen Beschlussfassung der Tarifreform in der Gesellschafterversammlung am 23.11.2018 erreicht.

Bezogen auf die Erlösneutralität erklärt der Landrat, dass der Freistaat Bayern aus grundsätzlichen Erwägungen in kein Ausfallrisiko gehen könne. Die Staatsregierung sei aber bereit, sich über erhöhte ÖPNV-Zuweisungen einzubringen. Dies bringe dem Landkreis in diesem Jahr einen Aufschlag von ca. 400.000 – 600.000 €, was eine Erhöhung von ca. 50 % bedeute.

Die Landeshauptstadt München und die acht Verbundlandkreise haben sich bereit erklärt, vorausgesetzt die zuständigen Gremien treffen die entsprechenden Beschlüsse, insgesamt ein Ausfallrisiko von 35 – 40 Mio. € zu übernehmen.

Der Landrat erläutert anhand der Gruppen ‚Stammgäste/Zeitkarteninhabern‘ und ‚Senioren‘, wie die Mehrkosten vom ersten Beschluss bis zum überarbeiteten Gesellschafterbeschluss deutlich minimiert werden konnten. Somit haben sich die Nachverhandlungen gelohnt.

Sollten Defizite eintreten sei von Seiten des Freistaates Bayern eine klare und valide Zusage von jährlich 35 Mio. € gekommen (so lange es nötig wäre).

Durch diese Reform profitieren alle acht Verbundlandkreise. Mittlerweile wurde die Tarifreform in drei Kreistagen (München, Freising und Dachau) mit Mehrheitsbeschlüssen bis hin zur Einstimmigkeit beschlossen. Der Kreistag Starnberg stimmt, wie der Landkreis Ebersberg, heute darüber ab, sodass wir nächstes Jahr noch drei Kreistagsentscheidungen und die des Stadtrates von München abwarten müssen, damit die Reform zum Fahrplan Dezember 2019 in Umsetzung gehen könne.

Besonders freue es ihn, dass es erstmalig gelungen sei, dass es (ohne Aufzahlung der acht Landkreise sowie der Landeshauptstadt) ein verbundweites Sozialticket geben werde.

Dieses Jahr werde es keine Preiserhöhung geben, dies gab es das letzte Mal im Jahr 2003. Jetzt zum Tarifwechsel sei es das erste Mal (seit dieser Zeit), dass die Tarife gleichbleiben, was in den letzten Jahren ein nachvollziehbares „Aufregerthema“ war. Nächstes Jahr, wenn die Reform umgesetzt werde, erfolge eine durchschnittliche Preissenkung von rund 8 % über alle Tarifsorten. Das sei ein klares Signal an die Fahrgäste.

Zum Thema Tarifsprünge erklärt der Landrat, dass künftig in Vaterstetten statt 4 nur 3 Streifen zu entwerten seien um nach München zu gelangen, was auch analog an anderen vergleichbaren Stationen gelte. Somit werden auch die Fahrten für Gelegenheitskunden günstiger.

Der Landrat übergibt das Wort an Herrn Dr. Rosenbusch, der sich dem Gremium kurz vorstellt und anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) die MVV-Tarifreform erläutert.

Abschließend bedankt sich Dr. Rosenbusch bei den Landräten und deren Sprecher Herrn Niedergesäß, der Stadt München sowie dem Freistaat Bayern, die es durch deren Engagement ermöglicht haben, dass fast alle MVV-Nutzer bessergestellt würden.

Der Landrat bedankt sich bei Herrn Rüstow, der zusammen mit den anderen Mitarbeitern der Landratsämter bei weit über 100 Sitzungen viel für den Landkreis Ebersberg herausgehandelt habe. Dem Dank schließt sich das Gremium mit einem Applaus an.

Der Landrat führt weiter aus, dass die Reform hoch notwendig war und es ein guter Zwischenschritt auf dem Weg in die Zukunft sei. Die Reform sei nur ein Mosaikstein, denn es müsse an den Verbesserungen im Bereich des Bahnausbaus in der Region München, unter Einbeziehung des S-Bahn-Positionspapiers, kontinuierlich weitergemacht werden. Es müsse hier auch viel getan werden, da die Infrastruktur der S-Bahn in den letzten Jahren vernachlässigt worden sei. In den Gesprächen konnte auch erreicht werden, dass der S-Bahn-Vertrag von einem Netto- auf einen Brutto-Vertrag umgestellt werden konnte, d.h. die Gewinne der S-Bahn München werden künftig beim Besteller (Freistaat Bayern) verbleiben, sodass dieser dann mehr Möglichkeiten habe, in die Verkehrsinfrastruktur bayernweit zu investieren. Wir brauchen auch im Landkreis einen notwendigen Ausbau zwischen Grafing-Bahnhof und Ebersberg sowie im Landkreisnorden, betont der Landrat.

Der Landrat eröffnet die Diskussion.

KR Philipp Goldner erklärt, wichtig für die Autofahrer sei, um auf das Auto komplett verzichten zu können, dass man sich 100%ig auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlassen könne. Des Weiteren bräuchte es für diejenigen, die von der S-Bahn weiter weg wohnen, vernünftige Zubringer. Es wurde jahrzehntelang verschleppt, in die Außenäste der S-Bahn zu investieren. Denn dort entstünden zu ca. 90 % die Verspätungen. Die Strecken seien dort teils noch eingleisig oder müssen mit den Regionalbahnen geteilt werden.

KR Rolf Jorga erkundigt sich, ob an eine Tageskarte für Senioren gedacht wurde, die keine Zeitkarte mehr benötigen. Herr Dr. Rosenbusch erklärt, dass die Tageskarte für Senioren derzeit kein Thema mehr sei. Es musste zwischen Einfachheit vs. Günstigkeit abgewogen werden. Die Streifenkarte sei hier derzeit das Mittel der Wahl.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass die IsarCard 60 eine Sperrzeit von 6:00 Uhr – 9:00 Uhr hatte. Aufgrund der Rückmeldungen von Senioren, die z.B. um 8:00 Uhr einen Arzttermin wahrnehmen müssen, wurde dem, in Abstimmung mit der Seniorenvertretung, insofern Rechnung getragen, dass die neue IsarCard zwar auf 65 Jahre angehoben, aber gleichzeitig die Sperrzeit aufgehoben worden sei. Das heißt, dass mit der IsarCard 65 rund um die Uhr gefahren werden könne. Für die jetzt 62-jährigen gibt es derzeit eine großzügige Übergangsregelung.

Auf Nachfrage von KR Toni Ried, welche Voraussetzungen für ein Sozialticket formuliert wurden, erklärt Herr Rüstow, dass folgende Personengruppen zum Berechtigungskreis gehören:

    Bezieherinnen und Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),

    Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II)

    Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörige

    Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt (ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studentinnen und Studenten)

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes

Der Landrat ergänzt, dass der betroffene Bürger einen Landkreispass benötige, um ein Sozialticket an den Fahrscheinautomaten oder in den Bussen erwerben zu können.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Zustimmung zur Umsetzung der MVV-Tarifreform gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2018 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Landeshauptstadt München sowie aller anderen MVV Verbund-Landkreise mit folgenden Eckpunkten erteilt:

·         Vereinheitlichung des Tarifsystems auf sieben Zonen (Zone M + 6 Zonen Umland)

·         gezielte Anpassung der Tarifgrenzen

·         einheitliche Zählregel für alle Tarifprodukte (mehrfach durchfahrene Zonen zählen nur einmal)

·         Abschaffung der Sperrzeit im Seniorentarif mit Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre

·         Einführung einer neuen Streifenkarte für das U21 Angebot

·         Einführung eines verbundeinheitlichen Sozialtickets

2.   Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift gemäß den Anforderungen der VO (EU) 1370/2007 zur Regelung der Finanzierung eines eventuell eintretenden Ausgleichsbedarfs im Sinne des Sachvortrages/der Sitzungsvorlage zu treffen.