Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).
KR Franz Greithanner erkundigt sich, inwieweit sich die Erziehungsbeistandschaften innerhalb der Jahre 2016 – 2018 verändert haben.
Christian Salberg, Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie und Demografie erklärt, dass er die Zahlen nachliefern werde.[1]
Ernst Weinzierl erkundigt sich, wie viele Einzelfallbetreuungen es gebe.
Herr Salberg erklärt, dass er die Zahlen ebenfalls nachliefern werde[2]. Er regt an, solche Fragen doch im Vorfeld an ihn zu richten, dann könne er die Zahlen gleich in der Sitzung präsentieren.
Nach TOP 5 ö beantwortet Christian Salberg die Fragen wie folgt:
[1] Erziehungsbeistandschaften:
Im Jahr 2014 waren es 50 Fälle
Im Jahr 2015 waren es 45 Fälle
Im Jahr 2016 waren es 35 Fälle
Im Jahr 2017 waren es 39 Fälle
Im Jahr 2018 waren es 51 Fälle
Tendenz für das Jahr 2019 die gleiche Zahl.
[2]
Auf Nachfrage von KR Dr. Wilfried Seidelmann nach der JHA-Sitzung teilt Herr Salberg zur Intensiven
Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) noch Folgendes mit:
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ist per Gesetz die höchste Ausbaustufe der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Da die Betreuungsintensität sehr stark durch die persönlichen Bedürfnisse des Klienten bestimmt wird, sind die individuellen Aufwendungen auch unterschiedlich hoch. Es handelt sich hierbei um Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund ihrer Problemlagen in therapeutischen Einrichtungen keine Aufnahme mehr finden.
Aktuell versorgt das Jugendamt zwei Minderjährige und zwei junge Volljährige mit dieser Betreuungsform. Die Bandbreite der Jahreskosten liegt zwischen 60 T€ und 110 T€. Im Durchschnitt rechnet das Jugendamt für das Jahr 2019 mit 84 T€/Jahresfall. Damit sind die Maßnahmen im Durchschnitt nicht teurer, als therapeutische Einrichtungen, die mittlerweile Tagessätze von 300,- € und mehr aufrufen. Die Unterbringungskosten muss der Landkreis allerdings nicht alleine tragen. Dieses Jahr ist ein Fall der jungen Volljährigen kostenerstattungsfähig, sodass davon ausgegangen werden kann, dass hier die gesamten Aufwendungen erstattet werden. Auch werden die Eltern in der Regel über Beiträge an den Unterbringungskosten beteiligt.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht 2019 aus dem Fachbereich Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.