Der Landrat begrüßt die anwesenden Gremium-Mitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Auf Nachfrage zu Einwänden der Niederschriften vom 29.05.2019 und 27.06.2019 teilt Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat mit, dass es von Seiten der Verwaltung zur Niederschrift der Sitzung am 29.05.2019 TOP 6 ö, Stationäres Hospiz für den Landkreis Ebersberg; Antrag CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 25.10.2017 folgenden Einwand gebe:

a)    Die Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich (ca. 5-7 Mio. €) fallen nur für die Alternative 2 (stationäres Hospiz) an und nicht, wie protokolliert auch für die Alternative 1 (Hospizinsel).

b)    Nicht nur die Krankenkasse AOK (wie protokolliert) sei davon überzeugt, dass auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Genehmigung eines stationären Hospizes im Landkreis Ebersberg bestehe, sondern auch der Verband der gesetzlichen Krankenkassen sei dieser Meinung.

Die Niederschrift zur Sitzung am 29.05.2019 wird mit dieser Änderung genehmigt.

Zur Niederschrift der Sitzung am 27.06.2019 gibt es keinen Einwand.

Somit gilt diese Niederschrift als genehmigt.