Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 05

ULV-Ausschuss am 06.03.2017, TOP 07

ULV-Ausschuss am 19.06.2018, TOP 07

 

 

Der Landrat begrüßt Johannes Dirscherl, SG-Leitung 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft sowie Matthias Kreuz, Staatliches Bauamt Rosenheim und führt in den Sachverhalt ein.

Es gebe verschiedene Planungsvarianten. Der Landkreis sei in Kontakt mit dem Naturschutz, es zeichnen sich Varianten ab. Die Staatsstraße zu tauschen wurde jetzt präzisiert. Er sehe den Tausch als Voraussetzung für einen Radweg. Einen straßenbegleitenden Radweg zu bauen, sei der Freistaat nicht bereit. Er sei der Meinung, dass wir den Tausch jetzt angehen sollten, um die Radwegeplanung jetzt konkreter voranzubringen.

Der Landrat verweist auf die Pläne an der Pinnwand, die aufgrund der Größe nicht am Beamer gezeigt werden können.

Der Abschnitt Grafing-Bhf. – Grafing Marktplatz könne sofort als Gemeindeverbindungsstraße abgestuft werden. Die Stadt Grafing habe erklärt, dass sie an diesem Abschnitt kein Interesse habe.

Herr Dirscherl fügt ergänzend hinzu, dass der Landkreis Baulastträger sei und es könne parallel zur Straße von Grafing-Bahnhof bis nach Taglaching ein Radweg gebaut werden.

Herr Kreuz erklärt, dass diese Straße weit unterbelastet für eine Staats- und auch Kreisstraße sei. Vor diesem Hintergrund mache diese Umstufung möglichst zeitnah Sinn (01.01.2020). Es seien noch ein paar Hausaufgaben zu machen. Erhaltungsrückstände habe sie nicht, aber es müssen noch ein paar Bauwerke geprüft werden. Dies müsse noch besprochen und dann könne die Vereinbarung unterschrieben werden.

Der Landrat erkundigt sich nach dem Zustand des Abschnittes von Grafing-Bahnhof bis Grafing Innenstadt.

Herr Kreuz erklärt, der ganze Abschnitt solle erst zur Kreisstraße umgestuft werden, um ein geschlossenes Netz zu haben. Fachlich könnte der Abschnitt sofort zur Gemeindestraße abgestuft werden. Das Netz muss immer geschlossen sein.

Frau Keller erklärt, dass der Straßenzustand nicht gut sei.

Herr Kreuz teilt mit, dass das Straßenbauamt die Straße bis zum Ortseingang Grafing saniert habe. Für die Strecke bis zum Marktplatz müsse eine gemeinsame Begehung stattfinden, bei der der rückständige Unterhalt ermittelt werde. An Hand einschlägiger Tabellen würden dann die erforderlichen Ausgleichszahlungen ermittelt.

KR Philipp Goldner erkundigt sich zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages (Der Landkreis stimmt der Abgabe der derzeitigen EBE 13 zwischen Grafing und Glonn mit der Maßgabe zu, dass der Radweg von der Abzweigung der EBE 15 bis Zinneberg / Ortseingang Glonn noch errichtet wird.), ob der Freistaat dies mittrage, erklärt Frau Keller, dass dies schneller eine Staatsstraße werde, als wir den Radweg umsetzen können. Wegen der großen Steigung am Zinneberger Berg sollen Radfahrer aus Sicherheitsgründen bergab auf der Straße fahren und den Radweg nur bergauf benutzen dürfen.

Frau Keller merkt an, sobald wir die Höhe der Ausgleichszahlungen wissen, werde der Punkt erneut dem ULV-Ausschuss vorgelegt.

Auf Anmerkung von KRin Dr. Renate Glaser bei Punkt 3 des Beschlussvorschlages erklärt Frau Keller, dass der 2. Halbsatz des Beschlussvorschlages [Der Abschnitt 3 (EBE 8 - Marktplatz Grafing] könnte direkt zur Gemeindestraße abgestuft werden.) auch weggelassen werden könnte. KRin Dr. Renate Glaser erwidert, dass der Satz bleiben soll.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Nach Beschlussfassung geht KR Martin Lechner und KR Alexander Müller nimmt seinen Platz ein.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis stimmt der Abgabe der derzeitigen EBE 13 zwischen Grafing und Glonn mit der Maßgabe zu, dass der Radweg von der Abzweigung der EBE 15 (nach Hermannsdorf) über Zinneberg bis Ortseingang Glonn noch errichtet wird.

2.   Der Landkreis stimmt der Übernahme der derzeitigen Staatsstraße St 2351 in das Kreisstraßennetz zu.

3.   Mit den Gemeinden ist darüber zu verhandeln, ob und wann welche Straßenteilstücke zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Der Abschnitt 3 (EBE 8 Grafing Bahnhof bis Marktplatz Grafing) könnte direkt zur Gemeindestraße abgestuft werden.