Sitzung: 11.11.2019 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2018/3254
Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Frau Keller erläutert den Sachverhalt anhand
einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll) und beantwortet währenddessen
Verständnisfragen.
KR Christian Eckert erklärt, dass er wieder,
wie im Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019, dagegen stimmen müsste, da
im Beschlussvorschlag die medizinischen Geräte miteingebunden seien.
KR Dr. Ernst Böhm regt an, eventuell würden
sich Beratungskosten rentieren, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen im Kern
der Klinik ausgeglichene Gewinne erwirtschaftet werden könnten.
Frau Keller erklärt, dass es eine extern
moderierte Strategieklausur gegeben habe, bei der Ansatzpunkte, wie die
Gewinnerwirtschaftung der Klinik verbessert werden könnte, herausgearbeitet
wurden. Diese werden im Aufsichtsrat noch nachgearbeitet.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag
zur Abstimmung.
Der Landrat unterbricht die Sitzung um 12:24
Uhr für eine Mittagspause.
Der Kreis- und
Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Wirtschaftsplan 2020 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird der Kreditrahmen von 4.000.000 € auf 6.000.000 € erhöht.
3. Für das von-Scala-Haus, das Parkdeck über der „Baustraße“ und die Zentrale Notaufnahme Neubau werden keine Ansätze eingeplant, der Kreistag hat diese Maßnahmen nicht von der Warteliste genommen.
4.
Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2020
folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:
BA 8: 483.209
€
San OP 0, 4, 5: 124.025
€
Endoskopie (Hygieneverbesserung) 422.800
€
Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.