Der Landrat eröffnet die Sitzung, verliest die Namen der entschuldigten Kreisräte und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschrift der 27. Sitzung am 29.07.2019 gibt es keinen Einwand.

Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

KR Reinhard Oellerer beanstandet, dass der Antrag „Aufnahme von Flüchtlingen aus der Rettung von Hilfsorganisationen“ von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld sowie der Antrag „Sicherer Hafen Ebersberg“ der Kreistagsfraktionen SPD-, Bündnis 90/Die Grünen sowie von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld den Kreistag nicht erreicht haben.

Der Landrat erklärt, dass es sich hierbei um keine Grundsatzentscheidung für den Landkreis handle, was aber KR Reinhard Oellerer als solche sehe, ansonsten würde es eine Regellücke in der Geschäftsordnung geben.

Der Landrat erklärt, dass dies ein Thema für die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung wäre.

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat teilt mit, dass der Landkreis für Seenotrettung eigentlich nicht zuständig sei. Gemäß der Geschäftsordnung treffe der Kreistag Grundsatzentscheidungen in allen wichtigen Angelegenheiten für die der Landkreis zuständig sei, wie z.B. Energieversorgung, ÖPNV, Straßenbau, Abfallwirtschaft. Die Anträge würden daher nicht in die Zuständigkeit des Kreistages fallen.

Auf die Anmerkung von KRin Waltraud Gruber erklärt Herr Neugebauer, die Resolution zum Brenner-Basis-Tunnel z.B. konnte aufgrund der Verfahrensbeteiligung des Landkreises im Kreistag behandelt werden.

KRin Waltraud Gruber äußert den Wunsch, dass der Antrag bei der nächsten Sitzung des Kreistages auf die Tagesordnung komme.

Der Landrat erklärt, dass die Anträge ausführlich im Kreis- und Strategieausschuss beraten und abgehandelt wurden. Alles andere könne für die heutige Tagesordnung nicht mehr geklärt werden.