Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.07.2018, TOP 04

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, SG-Leitung 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Der Landrat begrüßt Frau Masur und Herrn Witt von der Autobahndirektion Südbayern sowie Herrn Gasteiger vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg.

Herr Dirscherl führt in den Sachverhalt ein und stellt die Vorplanungen und Überlegungen vor.

Herr Witt erläutert den aktuellen Sachstand (A99 Autobahnring München / AK München-Nord - AK München-Süd) anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).

Der Landrat erkundigt sich, ob eine weitere Variante in die Planungen berücksichtigt werden könnte, die die EBE 4 in der jetzigen Trasse weiterführe, um nicht weitere Landschaft zu zerschneiden.

Herr Witt erklärt, dass die Autobahndirektion keine Planung gegen den Landkreis führen werde, auch nicht versuchen werde, eine solche durchzusetzen. Er will nur die verkehrlichen Vorteile (Verlegung der EBE 4) dem Gremium zur Diskussion vorstellen, denn die Knotenpunkte können nicht mehr die Leistung erfüllen.

Der Landrat übergibt Herrn Gasteiger das Wort, der anhand von Plänen[1] die Grundstücksverhältnisse von drei landwirtschaftlichen Betrieben darlegt und welche Auswirkungen die Verlegung der EBE 4 für die landwirtschaftlichen Betriebe habe:

Existenzgefährdung (Pensionspferde, Hofstelle schwer erreichbar)

Zerschneidung von landwirtschaftlichen Flächen

Flächenverluste
(Überbauung, Ausgleichsflächen)

KR und Antragssteller Philipp Goldner bedankt sich, dass dem Antrag Folge geleistet wurde und die Belange der Landwirte berücksichtigt werden.

Auf Nachfragen von KR Philipp Goldner zu verschiedenen Varianten (neues Überführungsbauwerk, Südumfahrung mit Bauwerk und minimalen statt maximalen Flächenverbrauch) erklärt Herr Witt, dass er ohne Planung nichts sagen könne, die Autobahndirektion richte sich grundsätzlich nach kommunalen Planungen.

Der Landrat beendet die Diskussion und erläutert zu den Planungen:

Wenn wir die Ost/West Variante aufmachen würden, würden wir das andere wieder zurückführen. Weißenfeld werde mit 80 % und Parsdorf mit 50 % spürbar entlastet. Es gebe Beschlüsse der Gemeinde und ein Planfeststellungsverfahren. Man habe auch versucht, zum Teil an die Grundstücksgrenzen zu fahren, um Zerschneidungen zu reduzieren. Es gab andere Varianten, die schlimmere Zerschneidungen zur Folge gehabt hätten.

Die Investoren werden sich mit 4 Mio. € an den Kreisstraßenbaumaßnahmen beteiligen, wenn diese bis 2023 verwirklicht seien. Die Gemeinde, die als Veranlasser, diese Maßnahmen durchführe und finanziere, stehe daher unter erheblichem zeitlichen Druck, den Straßenbau zeitig umzusetzen.

KRin Magdalena Föstl bedankt sich bei Herrn Gasteiger für die Darstellung der Zerschneidung der Flächen und plädiert, dass die EBE 4 bestehen bleiben solle.

KRin Dr. Renate Glaser erklärt, dass vorher, von dem neuen Zerschnitt, nicht die Rede war. Wenn es Varianten gebe, sei es wichtig diese zu prüfen.

Auf Nachfrage von KRin Franziska Hilger, wie lange die provisorische Verlegung der EBE 4 während der Bauphase dauern werde, erklärt Herr Witt, dass er das nicht genau sagen könne; es werde ein Zeitraum sein, der über eine kurzzeitige Sperrung hinausgehe.

Der Landrat beantwortet noch Verständnisfragen und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Aus Datenschutzgründen kann die Präsentation nicht dem Protokoll beigefügt werden.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die weiteren Planungen sollen auch eine Variante berücksichtigen, die die EBE 4 in der heutigen Linienführung beibehält.

2.   Dem ULV-Ausschuss wird über die weiteren Entwicklungen in spätestens einem Jahr berichtet.