Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8

Sachvortragende:                               

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller erläutert, dass gemäß § 17 Abs. 3 Buchstabe e) der Satzung der Kreisklinik der Aufsichtsrat für die Einrichtung, die Änderung oder die Aufgabe von Betrieben zuständig sei.

Der Aufsichtsrat der Kreisklinik hat sich in seiner Sitzung am 11.02.2019 mit dem Antrag beschäftigt und gegen eine Stimme beschlossen, die CliniService GMbH nicht aufzulösen.

Sollte sich der Kreistag entschließen, dem Antrag von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld zu folgen, müsste er ein sogenanntes ‚Imperatives Mandat‘ aussprechen, was bedeute, dass den KreisrätenInnen, die im Aufsichtsrat vertreten sind, ein bestimmtes Abstimmungsverhalten vorgeschrieben werde.

Im Kreis- und Strategieausschuss am 25.02.2019 wurde der Antrag mit einer Gegenstimme abgelehnt.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erläutert ihren Antrag. Sie sehe in der CliniService-GmbH ein leeres Konstrukt, das damals vom Kreistag gegründet wurde, dieser jetzt aber nicht auflösen könne. Inzwischen sei ein Überschuss von über 200.000 € zusammengekommen. Die Transparenz werde immer schwieriger. Die Begründung, dass es schwierig sei eine neue GmbH zu gründen, könne sie nicht nachvollziehen, denn dies koste etwa nur 1.500 €.

Sie appelliert, keine Experimente mit GmbHs zu unternehmen und an Land und Bund gerichtet, die kommunalen Kliniken so auszustatten, dass sie eine gute medizinische Versorgung leisten können. Auf Landkreisebene solle sich die Politik darauf konzentrieren eine gute Klinik zu haben, die gut ausgestattet ist.

Der Landrat erklärt, dass es damals ein gewisser Trend war, eine CliniService-GmbH zu gründen. Die Klinik habe im Jahr 2015 selbst die Auflösung vorgeschlagen. Es sei nicht geplant, diese, in der ursprünglichen Form, aufleben zu lassen. Evtl. könnte die Klinik diese aber wieder benötigen und weiterentwickeln. Der Aufsichtsrat der Kreisklinik und der Kreis- und Strategieausschuss haben jeweils den Antrag abgelehnt; jetzt müsse der Kreistag darüber entscheiden.

KR Dr. Wilfried Seidelmann schließt sich der Meinung von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld an. Durch die Auflösung komme der Betrag, unter Abzug der 25.000 € Einstiegskapital, der Klinik zu Gute und es sei auch im Sinne der Transparenz.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag:

1.   Die CliniService GmbH Ebersberg (CSE) wird aufgelöst

2.   Über die Verwendung der Jahresüberschüsse soll beraten werden, wie diese verwendet werden.

3.   Es ist zu prüfen, ob und wie die Einlage des Stammkapitals (25.000 Euro) an den Landkreis zurück überführt werden kann.