Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Landrat verweist auf den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage und erkundigt sich, ob der Sachverhalt bekannt sei und darüber abgestimmt werden könne, dem das Gremium zustimmt.

Auswirkungen auf den Haushalt:

Erstmaliger Ansatz von 200.000.- € im Haushalt 2014.

Nachdem im Jahr 2015 die Mittel noch einmal angesetzt wurden, aber bis zu den Haushaltsberatungen 2016 noch keine Tätigkeiten erkennbar waren, wurde der Carport durch den ULV-Ausschuss mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann nur durch den ULV-Ausschuss aufgehoben werden.

Ansatz im Haushalt 2019 mit 150.000 und Sperrvermerk

Bei Rücknahme des Sperrvermerkes durch ULV wären somit die notwendigen Haushaltsmittel vorhanden. Die oben genannten Summen können sich bei der Feinplanung noch verändern. Der im Haushalt 2019 eingestellte Betrag wird voraussichtlich nicht ganz ausgeschöpft.

Der jährliche Stromverbrauch am Entsorgungszentrum liegt bei 50.000 kWh (Stand 2018), davon im Verwaltungsgebäude 26.500 kWh. Eine 30 kWp – PV-Anlage mit einer jährlichen Stromerzeugung von rund 28.800 kWh sollte den Jahresbedarf des Verwaltungsgebäudes an Strom decken können. Somit könnte eine jährliche Kostenersparnis von ca. 3.200 € erzielt werden. Dass bedeutet eine Amortisationsdauer von rund 11 Jahren.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Carports mit PV-Anlage und Ladestationen für E-Fahrzeuge umzusetzen.

2.   Der Sperrvermerk im Haushalt wird aufgehoben.