Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 22 N

Der Landrat führt in den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage ein und erklärt u.a., dass im Verwaltungsrat der WBE gKU der Personalwohnbau ausführlich erörtert wurde, ob die WBE gKU dies überhaupt stemmen könne. Der Verwaltungsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es machbar sei, zwar nicht in einem Zug, aber abschnittsweise. Die GWG wurde gefragt und diese habe erklärt, dass sie dieses Projekt nicht bauen könne, da es nicht ihrem Konzept und den Richtlinien entspreche.

Weitere Alternativen um das Projekt umzusetzen wären, dass der Landkreis oder die Klinik selber baue und als letzte Möglichkeit, dass ein privater Investor das Gebäude errichtet und an den Landkreis vermietet. Die Klinik würde sich dann um die Einzelvermietungen kümmern. Die Lösung, das Projekt mit der WBE gKU umzusetzen erscheint aktuell als die geeignetste.

Die Stadt Ebersberg ist im Dialog mit dem Landkreis und der Klinik und habe sich bereit erklärt, einen Bebauungsplan aufzustellen und zu entwickeln. Der Stellplatznachweis ist derzeit das Thema, welches intensiv zu diskutieren sei. Das Grundstück werde aktuell bereits als Stellplatznachweis für die Klinik mit 100 Plätzen genutzt. Diese müssten nach Errichtung von Personalwohnbauten ersetzt werden plus der hinzukommenden Stellplätze für die Wohnungen. Die Stadt Ebersberg hat sich bereit erklärt, den Stellplatz-Schlüssel auf 1:1 zu reduzieren, da erfahrungsgemäß die Menschen, die in Wohnungen gegenüber ihrem Arbeitsplatz leben, nicht so hoch motorisiert seien. Dennoch handle es sich um 200 Stellplätze, die dort realisiert werden sollen. Nun gebe es Überlegung, die Stellplätze nicht auf dem Weg einer Tiefgarage nachzuweisen, weil die Tiefgarage die Wohnungen massiv verteuert und sich die Realisierung um mindestens ein Jahr verzögere.

Im Dialog mit der Stadt Ebersberg wurde vorschlagen, auf den Bau einer Tiefgarage zu verzichten und dafür das vorderste Haus an der Münchner Straße für ein städtebaulich attraktives Parkhaus zu nutzen. Dadurch können dort in etwa 25 Wohnungen nicht realisiert werden. Es gebe aber bereits eine Idee, auf einem anderen Grundstück (zwischen der Strahlentherapie und dem bestehenden Parkhaus) 20 Wohnungen errichten zu können. Diese Idee sei neu und werde gerade mit der Stadt und der Klinik beraten.

Er möchte den im Kreis- und Strategieausschuss beschlossenen Beschlussvorschlag bei Punkt 2 modifizieren, indem er statt, wie in der Sitzungsvorlage formuliert

Zur schnellstmöglichen Umsetzung und um die satzungskonforme Realisierung durch das Kommunalunternehmen zu ermöglichen, wird die Stadt Ebersberg gebeten, auf eine Tiefgarage zugunsten eines fünfgeschossigen Parkhauses an der Münchner Straße zu verzichten“

folgenden Wortlaut empfehle: „Die Stadt Ebersberg werde gebeten, den Verzicht auf eine Tiefgarage zugunsten eines Parkhauses an der Münchner Straße zu prüfen.“

KR und Bürgermeister der Stadt Ebersberg Walter Brilmayer erklärt, dass er den Vorschlag des Landrats begrüßt, denn somit können er als Bürgermeister als auch die anwesenden Kreisräte Philipp Goldner, Toni Ried sowie KRin Elisabeth Platzer, die auch Stadträte (im technischen Ausschuss) von Ebersberg sind, mit beraten und über den Beschlussvorschlag abstimmen. Das Schreiben des Landrats an die Stadt Ebersberg, das der versandten Sitzungsvorlage beiliegt, werde bei der nächsten Stadtratssitzung beraten. Der Stadtrat werde sich sehr ernsthaft damit auseinandersetzen, um auch alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Frau Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung erläutert die Auswirkungen auf den Haushalt:

Wenn das Vorhaben von der WBE gKU realisiert werde, könne das Förderprogramm des Freistaates Bayern (KommWFP) genutzt werden. Der Landkreis werde dann den nicht durch Zuschüsse gedeckten Investitionsanteil (ca. 50 % der Investitionskosten) als zinsverbilligtes Darlehen (derzeit 0,5 %) der WBE gKu zur Verfügung stellen.

Es handle sich nicht nur um rentierliche Schulden, der komplette Schuldendienst (Zins und Tilgung) werde ebenfalls von der WBE gKU geleistet. Der Landkreis würde keine eigene Liquidität in das Bauvorhaben einbringen.

Folgende Punkte werden aus dem Kreistag angesprochen:

KR Martin Lechner spricht sich für den Bau einer Tiefgarage aus. Allein aufgrund des m²-Preises in Ebersberg sowie der Bauverdichtung sei dies sinnvoll. Er äußert Bedenken, ob die WBE gKU für dieses Projekt mit 100 Wohnungen überhaupt geeignet sei, oder hierfür sogar eine eigene Gesellschaft gegründet werden müsse.

Auf die Nachfrage von KR Albert Hingerl erklärt Frau Keller, dass es einen Plan B gebe, bei dem die Tiefgarage die Klinik bzw. der Landkreis zahlen müsse.

KR Albert Hingerl erkundigt sich nach der Einkommensorientierten Förderung (EOF), da er damit rechne, dass viele Mitarbeiter der Klinik unter die EOF-Regelung fallen würden. Frau Keller erklärt, dass die EOF-Förderung eine völlig andere Art der Förderung sei. Beim günstigen Bauen bestimme der Grundstückseigentümer die Belegung, unabhängig von Einkommensgrenzen. Es gebe keine Berechtigungsscheine. Die WBE gKU mache keine ‚EOF‘, denn die ‚EOF‘ sei das Kompetenzfeld der GWG.

Die Nachfrage von KR Albert Hinger, ob der Landkreis trotzdem 30/40 % Zuschüsse bekomme, bejaht Frau Keller.

KR Albert Hingerl erklärt, in der Gemeinde Poing werden 40 % des neuen Wohnbaugebietes mit ‚EOF‘ gebaut und alles mit Tiefgarage. Trotzdem sei es wirtschaftlich und trotzdem können sie es darstellen, dass die Mietpreise entsprechend gedeckt seien. Er bittet, eine Modellrechnung zu erstellen, was die Miete mit und ohne Tiefgarage koste. Dies sei auch wichtig für den Stadtrat Ebersberg, um eine Entscheidung zu treffen. Frau Keller antwortet, dass der Verwaltungsrat der WBE gKU dies grundsätzlich immer mache. Diese Berechnungen führen immer zu dem Ergebnis, dass Tiefgaragen nicht finanzierbar seien.

Der Landrat ergänzt, dass die GWG Ebersberg ebenfalls keine Tiefgarage bauen würde.

KR Alexander Müller macht darauf aufmerksam, dass gemäß der Satzung der WBE gKU der m²-Mietpreis unter 10 € bleiben müsse. Wenn dies nicht erfüllt werden könne, müsse gemäß der Satzung abgelehnt werden. Die bisher durchgeführten Projekte der WBE gKU hätten andere Dimensionen, wie jetzt der Personalwohnbau. Das Image der WBE gKU könnte mit einer „Großbaustelle“ auch den „Bach runter gehen“. Er sehe das Projekt mit 20 Mio. € für die WBE gKU als zu groß an.

KR und Stadtrat von Ebersberg Philipp Goldner bittet, die Zahlen (Grobkostenschätzung: was kostet der Tiefgaragenplatz, was kostet in etwa der m²-Mietpreis) den Kreisräten sowie den Stadträten zur besseren Entscheidung zukommen zu lassen.

KR Dr. Ernst Böhm plädiert, die Prüfaufträge ernst zu nehmen. So wie er es verstanden habe, wäre es für die Klinik ein größerer Vorteil, wenn jährlich nur 20 Wohnungen gebaut würden. Der ganz oder teilweise Verzicht auf eine Tiefgarage solle geprüft werden, was in den geänderten Beschlussvorschlag zu Punkt 2 mitaufgenommen wird.

KR Reinhard Oellerer bittet ebenfalls, die Berechnungen den Kreisräten zur Verfügung zu stellen. Es sollte ein „Kassensturz“, unter Berücksichtigung der Projekte der nächsten 5 Jahre, gemacht werden, sollte Plan B (Landkreis zahlt die Tiefgarage) eintreten.

Der Landrat verweist auf das bevorstehende Gespräch mit der Stadtverwaltung im April und sichert zu, dass den Stadträten die Zahlen vorher zur Verfügung gestellt werden.

KR Dr. Wilfried Seidelmann bittet ein Gesamtkonzept der Stellplätze unter Einbeziehung der Beschäftigten, der Besucher sowie für die Wohnungen zu erstellen; das bereits bestehende Parkhaus könne miteingerechnet werden.

KR Dr. Ernst Böhm erklärt, dass eventuell bis Mai 2019 entschieden sei, wie die Verwendung des ehemaligen KSK-Gebäude erfolge. Hier können 139 Stellplätze plus 16 (laut Plan von Herrn Beslmüller) geschaffen werden, von denen in der einen oder anderen Variante 50 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Er sehe eine weitere Möglichkeit, mehrere 100 Parkplätze entlang der S-Bahn zu schaffen. In den Prüfauftrag sollen auch andere Stellplatzmöglichkeiten (ehemaliges KSK-Gebäude und S-Bahn-Gelände) miteinbezogen werden.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erklärt, ihr sei es wichtig, dass im Beschlussvorschlag der Personenkreis (Geringverdiener) für die Wohnungen festgehalten werde.

Der Landrat antwortet, der Beschlussvorschlag mit dem Wortlaut ‚…Umsetzung der Errichtung von Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH…“ sei für ihn bereits präzisiert.

KR Martin Lechner bittet um eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages.

KRin Dr. Renate Glaser bittet die abschnittsweise Umsetzung, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt 3 genannt, anhand eines Planes den Räten vorzustellen, dem der Landrat mit folgender Skizze nachkommt.

KRin Bettina Zetzl bittet bei Punkt 3 des Beschlussvorschlages entweder ‚ggf.‘ einzusetzen oder den Punkt zu streichen

KR Dr. Ernst Böhm erklärt, wenn die Tiefgarage gebaut würde, seien es für ca. drei Jahre 100 Parkplätze weniger. Dies wäre ein Argument, zuerst Haus 4 zu bauen, dann bleiben alle anderen Parkplätze erhalten.

Der Landrat teilt mit, dass der Punkt 3 des Beschlussvorschlages gestrichen werde, dem keine Gegenrede folgt.

Er stellt den Punkt 1 sowie den Punkt 2 (entsprechend der Diskussion geändert) getrennt zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

  1. Mit der Umsetzung der Errichtung von Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH auf den Grundstücken Fl-Nrn. 807/2, 807/3, 807/4, 807/5 und 807/6 Gemarkung Ebersberg wird das gemeinsame Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft Ebersberg beauftragt.

&

einstimmig angenommen

 

 

2.   Die Stadt Ebersberg wird gebeten, den (ganzen oder teilweisen) Verzicht auf eine Tiefgarage zugunsten eines Parkhauses an der Münchner Straße zu prüfen.

&

angenommen

Nein 2

Rest dafür