An der Beratung nahmen teil: |
Angela Warg-Portenlänger, Kreisjugendring Ebersberg |
Frau
Warg-Portenlänger stellt die Änderungen der Zuschussrichtlinie in ihrem Beitrag
vor (Anlage 2 zum Protokoll). Zukünftig soll die Teilnahme an Tournieren und Trainingslagern
nicht mehr bezuschusst werden, da die Förderung an die Durchführung
freizeitpädagogischer Arbeit bzw. Maßnahmen gekoppelt ist.
Der Kreisjugendring
verfügt über 99.000 Euro Fördergeld. Die 2018 beschlossenen Zuschussrichtlinien
wurden breit über Presse und Social Media bekannt gemacht und werden gut
abgerufen.
Frau
Warg-Portenlänger äußert den Wunsch des Kreisjugendrings, dass die Änderungen
bereits für das Jahr 2019 gelten sollen. Zudem erläutert sie, dass die
Fördersumme für 2019 nicht angepasst wurde. Im Herbst 2019 werde ein Antrag auf
Mittelerhöhung gestellt, da bis dato ausreichend Erfahrungswerte zur Anpassung
der Fördersummen vorliegen.
Folgende Punkte
werden nach dem Vortrag angesprochen:
KR Peters erbittet
nähere Informationen zu den Veranstaltungen mit Übernachtung, während KR Seidelmann nach den Grenzen der
Bezuschussung und unterschiedlicher Förderung je nach Gruppengröße fragt. Frau
Warg-Portenlänger führt hierzu aus, dass die Veranstaltungen mit Übernachtung
vielfältig seien und es sich dabei um klassische Zeltlager und neben weiteren
auch um Ministrantenfahrten nach Rom handle. Letztere fanden 2018 vermehrt
statt. Die Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Übernachtungen.
Bei den
Fördersätzen gibt es keine Unterschiede je nach Gruppengröße oder Verein. Pro
Übernachtung werden für Kinder 7,00€, für Betreuer 15,00€ übernommen. Auf eine
Beschränkung der Teilnehmerzahl wurde in den Förderrichtlinien bewusst
verzichtet. Gefördert werden maximal 13 Übernachtungen. Die Fördersumme wird
durch die Höhe der Gesamtausgabe gedeckelt.
Frau Kerstin
Albrecht ergänzt, dass jeder Verein dieselbe Summe pro Kind und Übernachtung
erhalte, wodurch eine Gleichbehandlung gegeben sei. Zur Erläuterung beschreibt
sie, dass die Fördersumme je nach Destination eine unterschiedliche Wertigkeit
habe.
KRin Matjanovski
erkundigt sich, ob eine dreitägige Fußballschule ebenso bezuschusst werden
könne, woraufhin Frau Warg-Portenlänger erklärt, dass sportpädagogische Arbeit
als sehr wertvoll angesehen werde und zuschussfähig sei. Ein Zuschuss sei nur
dann nicht möglich, wenn keine pädagogische Betreuung erfolge, wovon bei Turnieren
ausgegangen werde. Daher seien letztere nicht förderfähig.
Der Landrat dankt Frau Warg-Portenlänger für den Vortrag und drückt seine Wertschätzung gegenüber dem Angebot des Kreisjugendringes für Vereine aus.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die
in der Sitzung vorgestellte Änderung der Zuschussrichtlinien für die Förderung
der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg aus Mitteln des Landkreises wird genehmigt,
die Änderungen treten rückwirkend für das Zuschussjahr 2019 in Kraft.