An der Beratung nahmen teil:

Angela Warg-Portenlänger, Kreisjugendring Ebersberg

Frau Warg-Portenlänger stellt die Änderungen der Zuschussrichtlinie in ihrem Beitrag vor (Anlage 2 zum Protokoll). Zukünftig soll die Teilnahme an Tournieren und Trainingslagern nicht mehr bezuschusst werden, da die Förderung an die Durchführung freizeitpädagogischer Arbeit bzw. Maßnahmen gekoppelt ist.

Der Kreisjugendring verfügt über 99.000 Euro Fördergeld. Die 2018 beschlossenen Zuschussrichtlinien wurden breit über Presse und Social Media bekannt gemacht und werden gut abgerufen. 

Frau Warg-Portenlänger äußert den Wunsch des Kreisjugendrings, dass die Änderungen bereits für das Jahr 2019 gelten sollen. Zudem erläutert sie, dass die Fördersumme für 2019 nicht angepasst wurde. Im Herbst 2019 werde ein Antrag auf Mittelerhöhung gestellt, da bis dato ausreichend Erfahrungswerte zur Anpassung der Fördersummen vorliegen.

Folgende Punkte werden nach dem Vortrag angesprochen:

KR Peters erbittet nähere Informationen zu den Veranstaltungen mit Übernachtung, während  KR Seidelmann nach den Grenzen der Bezuschussung und unterschiedlicher Förderung je nach Gruppengröße fragt. Frau Warg-Portenlänger führt hierzu aus, dass die Veranstaltungen mit Übernachtung vielfältig seien und es sich dabei um klassische Zeltlager und neben weiteren auch um Ministrantenfahrten nach Rom handle. Letztere fanden 2018 vermehrt statt. Die Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Übernachtungen.

Bei den Fördersätzen gibt es keine Unterschiede je nach Gruppengröße oder Verein. Pro Übernachtung werden für Kinder 7,00€, für Betreuer 15,00€ übernommen. Auf eine Beschränkung der Teilnehmerzahl wurde in den Förderrichtlinien bewusst verzichtet. Gefördert werden maximal 13 Übernachtungen. Die Fördersumme wird durch die Höhe der Gesamtausgabe gedeckelt.

Frau Kerstin Albrecht ergänzt, dass jeder Verein dieselbe Summe pro Kind und Übernachtung erhalte, wodurch eine Gleichbehandlung gegeben sei. Zur Erläuterung beschreibt sie, dass die Fördersumme je nach Destination eine unterschiedliche Wertigkeit habe. 

KRin Matjanovski erkundigt sich, ob eine dreitägige Fußballschule ebenso bezuschusst werden könne, woraufhin Frau Warg-Portenlänger erklärt, dass sportpädagogische Arbeit als sehr wertvoll angesehen werde und zuschussfähig sei. Ein Zuschuss sei nur dann nicht möglich, wenn keine pädagogische Betreuung erfolge, wovon bei Turnieren ausgegangen werde. Daher seien letztere nicht förderfähig.

Der Landrat dankt Frau Warg-Portenlänger für den Vortrag und drückt seine Wertschätzung gegenüber dem Angebot des Kreisjugendringes für Vereine aus.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die in der Sitzung vorgestellte Änderung der Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg aus Mitteln des Landkreises wird genehmigt, die Änderungen treten rückwirkend für das Zuschussjahr 2019 in Kraft.