Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

Sachvortragende(r):

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier; Ingenieurbüro Deschermeier, Garching

Peter Heydecker, Abteilungsleitung 3, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden, Ausländer

Klaus Schmid, Mitarbeiter SG 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Der Landrat begrüßt Herrn Deschermeier, Herrn Heydecker, Herrn Schmid sowie die anwesenden Vertreter der Kreisbrandinspektion Andreas Heiß, Kreisbrandrat und Alois Mayer, Kreisbrandinspektor und Stellvertreter des Kreisbrandrates sowie vom BRK Bernhard Nowotny, Kreisbereitschaftsleiter und Katastrophenschutzbeauftragter und vom THW Günter Felsmann, Ortsbeauftragter THW Markt Schwaben.

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass der Bedarfsplan für Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr im Landkreis Ebersberg jetzt ausgearbeitet sei und dem Gremium, durch Versand mit der Sitzungsvorlage, zur Genehmigung vorliege. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit unter der Federführung von Klaus Schmid, Kathrin Schneider sowie Peter Heydecker.

Herr Deschermeier schließt sich dem Dank an und erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) die gesetzlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes, Zusammenfassung der gewählten Risikoklassen für die Bearbeitung des Bedarfsplans, Zusammenfassung der gewählten Einsatzstichwörter (ABek) für die Bearbeitung des Bedarfsplans, ein Beispiel bei Brand/Wald sowie eine Zusammenfassung der Maßnahmevorschläge und deren Gesamt-Eindruck mit Handlungsbedarf.

KR Ulrich Proske macht eine redaktionelle Anmerkung zur Seite 130 und schlägt zu den Ersatz-/Fahrzeugbeschaffungen vor, sich über die gemeinsamen Ziele/Vorstellungen der Organisationen mit der Stadt Ebersberg auszutauschen.

Herr Deschermeier erklärt, dass es sich bei den Beschaffungen um eine Aufgabe des Landkreises handle. Wenn eine Feuerwehr z.B. nicht beschaffen möchte, müsse der Landkreis selber entscheiden, wo er das Fahrzeug „hinstelle“. Wichtig sei, dass nicht alle Fahrzeuge in einem Teil des Landkreises abgestellt werden.

Herr Heydecker erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) die Historie zur Entstehung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sowie dessen Schwerpunkte mit finanziellen Eckpunkten, die Herr Schmid näher erläutert:

-       Rüstwagen, Landkreiszuschuss von jeweils 200.000 € pro Rüstwagen RW 2 (sind bereits im Haushalt 2019 eingestellt)

-       Einsatzleitwagen ELW 2, Kosten 400.000 €

-       Tanklöschfahrzeuge TLF 400, Kosten jeweils 400.000 € pro Fahrzeug

-       Schlauchwagen SW 2000, Kosten 300.000 €

-       Zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren, Kosten können noch nicht beziffert werden

-       Wechselladerfahrzeug, Kosten 350.000 € (Warteliste)

-       Notstromaggregat, Kosten 200.000 €

-       Zuschuss Schnelleinsatzgruppe SEG beim BRK, Kosten können noch nicht beziffert werden

-       Führungsgruppe Katastrophenschutz und Kreiseinsatzzentrale, Kosten können noch nicht beziffert werden (hier ist die räumliche Nähe der Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK zur Kreiseinsatzzentrale äußerst empfehlenswert)

-       Zeitschiene/-strahl der Beschaffungen/Umsetzungen

-       Kostenentwicklung und Planung der kommenden Jahre

Herr Schmid erklärt, dass die derzeitigen Fahrzeuge bzw. das Notstromaggregat sehr alt seien und das Fahrzeug ELW Technik 2 teilweise nicht mehr zuverlässig funktioniere.

Jede Maßnahme werde vor Umsetzung im Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten wurden, wie im Zeitstrahl dargestellt, die Beschaffungen über die Jahre verteilt.

Auf Nachfrage von KR Ulrich Proske erklärt der Landrat, es werde nicht erst im Jahr 2023 mit dem Ausarbeitungskonzept der Kreiseinsatzzentrale sowie der Ausbildungsstätte begonnen. Überlegungen und Planungen hierzu gebe es schon seit längerer Zeit. So z.B. diese an bestehende Feuerwehrhäuser anzuschließen. Es sei auch geplant, Landkreise anzuschauen, bei denen die Kreiseinsatzzentrale bereits laufe.

KR Piet Mayr schlägt vor, die Kommunen bei der Raumsuche miteinzubinden. Evtl. gebe es auch in bestehenden Gewerbegebiete leerstehende Gebäude, die die Kriterien erfüllen.

KRin Bianka Poschenrieder erkundigt sich, wie viel der Landkreis an staatlichen Zuschüssen erhalte.

Herr Schmid erklärt,

a.    für den Rüstwagen verbleiben dem Landkreis 200.000 € an Kosten pro Rüstwagen; hier sei der staatliche Zuschuss bereits abgezogen.

b.    Für einen normalen Feuerwehreinsatzleitwagen ELW 1 gebe es einen Zuschuss von 30.000 €. Der Landkreis benötigt aber ein Einsatzleitfahrzeug nach dem „Förderprogramm Katastrophenschutz für Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UGÖEL“. Hierfür gibt es einen Zuschuss in Höhe von 70 %, max. 100.000 €.

c.    Für die Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 steht ein Zuschuss in Höhe von je 110.000 € in Aussicht. Somit verblieben 290.000 € Kosten für den Landkreis.

d.    Für eine Gerätewagen Logistik mit Schlauchmodul (früher Schlauchwagen SW 2000) gebe es einen Zuschuss von 70.000 €. Somit wären für den Landkreis ca. 230.000 € zu finanzieren.

e.    Die Höhe des Zuschusses für das Notstromaggregat kann noch nicht beziffert werden.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass auf den Landkreis Kosten in Höhe von ca. 2 Mio. € zukommen werden.

KR Christian Eckert regt an, im Haushalt eine jährliche Pauschale von 600.000 / 800.000 € einzustellen, damit die „Blaulicht-Organisationen“ unbürokratisch, auf Vertrauen basierend, ihre Beschaffungen erfüllen können.

Frau Keller erklärt, dass dies nicht möglich sei. Der LSV-Ausschuss müsse nach Beratung die Beschaffungen auf die Warteliste setzen, damit der Kreistag unter Berücksichtigung sämtlicher Aufgaben, die der Landkreis zu erfüllen habe, abwägen könne, wie viel Mittel eingeplant werden sollen.

Nach kurzer Diskussion besteht Konsens im Gremium, den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage wie folgt zu ergänzen:

-       Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage; diese müssen erst erarbeitet werden.

-       Das Wechselladerfahrzeug wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landkreis Ebersberg beschließt den vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen.

2.    Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet werden.

3.    Das Wechselladerfahrzeug wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

4.    Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.

5.    In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.