Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller teilt mit, dass der bisherige stellvertretende Kassenleiter Anton Prietz in ein anderes Sachgebiet im Hause gewechselt sei. Frau Stefanie Altmann sei vom Landrat zum 01.11.2018 als stellvertretende Leiterin der Kreiskasse eingesetzt worden.

Der stellvertretende Kassenleiter ist gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 2 LKrO formell zu bestellen. Auch § 11 Abs. 5 Finanz-DA verweist auf die Bestellung des stellvertretenden Kassenleiters.

Nach den Vorschriften der GeschO-KT (§§ 29,34) ist für die Bestellung der Kreis- und Strategieausschuss zuständig.

Die Neubesetzung war eilbedürftig, um einen geordneten Kassenbetrieb aufrechterhalten zu können.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO zur Kenntnis gegeben, dass Frau Stefanie Altmann mit Wirkung zum 01.11.2018 als stellvertretende Kassenleiterin der Kreiskasse Ebersberg bestellt wurde.