Der Landrat und Frau Keller erläutern den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

KR Albert Hingerl merkt an, dass der Punkt 1 des Beschlussvorschlages um den Vorbehalt, dass die Stadt Ebersberg dem zustimme, ergänzt werden müsse. Er erkundigt sich, ob es auch denkbar wäre, statt der 21 Wohnungen auch weniger zu bauen, denn die Stadt Ebersberg wolle sicher keinen Präzedenzfall schaffen zur Stellplatzproblematik.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erkundigt sich, wie das Wohnkonzept, z.B. in Bezug auf Autoteiler aussehe. Für so kleine Wohnungen sehe sie einen Keller als dringend erforderlich an, um Räume zum Abstellen und zum Waschen/Trocknen zu haben.

Der Landrat erklärt, dass es bereits Ideen mit Fahrgemeinschaften oder Carsharing gebe. Allerdings dürfte es rechtlich schwierig werden, den Mietern dies aufzuerlegen. Vorher müsse aber die Stellplatzfrage mit der Stadt geklärt werden, um hier eine klare Lösung zu haben, ohne einen Präzedenzfall zu schaffen.

Frau Keller erklärt, die WBE gKU baue nur satzungsgemäß im Rahmen der Mietobergrenze. Die Größe der Wohnung sei für die m²-Mietkosten ausschlaggebend. Die Möglichkeiten, zu den Funktionsräumen, werden sich im Rahmen der Ausschreibung zeigen. Die WBE gKU werde sich mit Unternehmern zusammensetzen und verhandeln. Sollte das Bauprojekt nicht Satzungskonform sein, werde die WBE gKU den Auftrag zurückgeben.

KRin Dr. Renate Glaser verweist auf die vom Kreistag verabschiedete Leitlinie ‚Bau‘, die bei diesem Projekt miteinfließen müsse; denn die Ökologie solle, trotz günstig bauen, auch mitberücksichtigt werden.  

KR und Bürgermeister der Stadt Ebersberg Walter Brilmayer merkt an, dass es nicht zuträglich sei, wenn im Kreistag bereits jetzt schon Einzelheiten thematisiert werden. Er bittet um Verständnis, denn das Thema ‚Stellplätze‘ sei im Stadtrat ein sensibles Thema. Zur Aussage, die Stadt würde sagen, die Mieter dürften keine Autos haben, erklärt er, dass stehe im Märchenbuch.

KR Toni Ried teilt mit, dass er dankbar für die Ergänzung im Beschlussvorschlag sei. Denn ohne den Zusatz der vorbehaltlichen Zustimmung durch die Stadt, hätte er heute nicht zustimmen können. Er befürworte ein Zusammenkommen von Vertretern der Stadt Ebersberg und des Landkreises um Weiteres zu besprechen, aber er verweise dringend auch auf die Planungshoheit der Gemeinde.

KR Ulrich Proske macht auf einen Fehler im Beschlussvorschlag aufmerksam (647 m² statt 447 m²) der umgehend verbessert wird.

KRin Marina Matjanovski appelliert, auf die Qualität des Lärmschutzes in den Wohnungen zu achten, da das Personal der Klinik zum Großteil in Nachtschichten arbeite.

KRin und Bürgermeisterin der Stadt Grafing Angelika Obermayr erläutert die Erfahrungen mit der WBE gKU und des bereits umgesetzten Wohnprojektes in der ‚Kapellenstraße 6‘: Die kleinen Wohnungen seien qualitativ, aber auch günstig und die Akustik sei gemäß den neuesten Bauvorschriften in Ordnung. Wenn Nebenräume miteingeplant würden, dann koste es auch mehr.

KR Roland Frick erklärt, dass er ein strikter Gegner von Wohnungsbau ohne Keller sei, denn Familien bräuchten Platz. Er schlage vor, auf die Beschlüsse der Stadt Ebersberg zu warten und dann weiter zu beraten.

Der Landrat stellt den entsprechend des Diskussionsverlaufs angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Ebersberg wird mit der Umsetzung der Errichtung von Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH auf dem Grundstück des Landkreises Fl-Nrn. 840 Gemarkung Ebersberg das gemeinsame Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft Ebersberg beauftragt.

2.   § 1 Abs. 1 des Pachtvertrages vom 05.11.2001 (Anlage 4 zum Protokoll) zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH wird insofern geändert, als das Grundstück Fl-Nr. 840 (647 qm) herausgenommen wird.