Der
Landrat und Frau Keller erläutern den Sachverhalt anhand einer Präsentation
(Anlage 3 zum Protokoll).
KR
Albert Hingerl merkt an, dass der Punkt 1 des Beschlussvorschlages um den
Vorbehalt, dass die Stadt Ebersberg dem zustimme, ergänzt werden müsse. Er
erkundigt sich, ob es auch denkbar wäre, statt der 21 Wohnungen auch weniger zu
bauen, denn die Stadt Ebersberg wolle sicher keinen Präzedenzfall schaffen zur
Stellplatzproblematik.
KRin
Johanna Weigl-Mühlfeld erkundigt sich, wie das Wohnkonzept, z.B. in Bezug auf Autoteiler
aussehe. Für so kleine Wohnungen sehe sie einen Keller als dringend
erforderlich an, um Räume zum Abstellen und zum Waschen/Trocknen zu haben.
Der
Landrat erklärt, dass es bereits Ideen mit Fahrgemeinschaften oder Carsharing
gebe. Allerdings dürfte es rechtlich schwierig werden, den Mietern dies
aufzuerlegen. Vorher müsse aber die Stellplatzfrage mit der Stadt geklärt
werden, um hier eine klare Lösung zu haben, ohne einen Präzedenzfall zu
schaffen.
Frau
Keller erklärt, die WBE gKU baue nur satzungsgemäß im Rahmen der
Mietobergrenze. Die Größe der Wohnung sei für die m²-Mietkosten
ausschlaggebend. Die Möglichkeiten, zu den Funktionsräumen, werden sich im
Rahmen der Ausschreibung zeigen. Die WBE gKU werde sich mit Unternehmern
zusammensetzen und verhandeln. Sollte das Bauprojekt nicht Satzungskonform
sein, werde die WBE gKU den Auftrag zurückgeben.
KRin
Dr. Renate Glaser verweist auf die vom Kreistag verabschiedete Leitlinie ‚Bau‘,
die bei diesem Projekt miteinfließen müsse; denn die Ökologie solle, trotz
günstig bauen, auch mitberücksichtigt werden.
KR
und Bürgermeister der Stadt Ebersberg Walter Brilmayer merkt an, dass es nicht
zuträglich sei, wenn im Kreistag bereits jetzt schon Einzelheiten thematisiert
werden. Er bittet um Verständnis, denn das Thema ‚Stellplätze‘ sei im Stadtrat
ein sensibles Thema. Zur Aussage, die Stadt würde sagen, die Mieter dürften
keine Autos haben, erklärt er, dass stehe im Märchenbuch.
KR
Toni Ried teilt mit, dass er dankbar für die Ergänzung im Beschlussvorschlag
sei. Denn ohne den Zusatz der vorbehaltlichen Zustimmung durch die Stadt, hätte
er heute nicht zustimmen können. Er befürworte ein Zusammenkommen von
Vertretern der Stadt Ebersberg und des Landkreises um Weiteres zu besprechen,
aber er verweise dringend auch auf die Planungshoheit der Gemeinde.
KR
Ulrich Proske macht auf einen Fehler im Beschlussvorschlag aufmerksam (647 m²
statt 447 m²) der umgehend verbessert wird.
KRin
Marina Matjanovski appelliert, auf die Qualität des Lärmschutzes in den
Wohnungen zu achten, da das Personal der Klinik zum Großteil in Nachtschichten
arbeite.
KRin
und Bürgermeisterin der Stadt Grafing Angelika Obermayr erläutert die
Erfahrungen mit der WBE gKU und des bereits umgesetzten Wohnprojektes in der
‚Kapellenstraße 6‘: Die kleinen Wohnungen seien qualitativ, aber auch günstig
und die Akustik sei gemäß den neuesten Bauvorschriften in Ordnung. Wenn
Nebenräume miteingeplant würden, dann koste es auch mehr.
KR
Roland Frick erklärt, dass er ein strikter Gegner von Wohnungsbau ohne Keller
sei, denn Familien bräuchten Platz. Er schlage vor, auf die Beschlüsse der
Stadt Ebersberg zu warten und dann weiter zu beraten.
Der
Landrat stellt den entsprechend des Diskussionsverlaufs angepassten Beschlussvorschlag
zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt
Ebersberg wird mit der Umsetzung der Errichtung von Personalwohnbauten für die
Kreisklinik Ebersberg gGmbH auf dem Grundstück des Landkreises Fl-Nrn. 840
Gemarkung Ebersberg das gemeinsame Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft
Ebersberg beauftragt.
2. § 1 Abs. 1 des Pachtvertrages vom 05.11.2001 (Anlage 4 zum Protokoll) zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH wird insofern geändert, als das Grundstück Fl-Nr. 840 (647 qm) herausgenommen wird.