Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Teamleiter Demografie, Abteilung 6

Herr Specht erläutert den Sachverhalt der ausliegenden Tischvorlage:

Sachstand Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wie bereits im Rahmen des SFB-Ausschusses am 02.10.2018 mitgeteilt, haben die stationären Pflegeheime im Landkreis Ebersberg kein Interesse an der bestehenden staatlichen Förderung (WoLeRaf) gezeigt. Bisher war eine Aufstockung dieser Förderung aus Haushaltsmitteln des Landkreises nicht möglich. Nach intensiven Gesprächen mit dem Ministerium für Gesundheit und Pflege ist es der Verwaltung gelungen, hier eine Einzelfalllösung zu erwirken. Die Verwaltung steht derzeit in engem Austausch mit den stationären Pflegeeinrichtungen, um eine praktikable Förderrichtlinie des Landkreises zu entwickeln. Hierbei soll den Einrichtungen der tatsächliche Mehraufwand, der durch die Vielzahl der Neuaufnahmen im Vergleich zur stationären Pflege entsteht, aus Landkreismitteln ausgeglichen werden.

Ausgehend von acht zu schaffenden, dauerhaften Kurzzeitpflegeplätzen, rechnet die Verwaltung mit einem Finanzvolumen von 35.000 € bis 40.000 € pro Jahr.

Die Verwaltung wird dem SFB-Ausschuss, vermutlich im Rahmen seiner Oktobersitzung, eine beschlussreife Förderrichtlinie vorlegen.

Es wird angestrebt, bis zu acht dauerhafte Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis zu schaffen.

 

Sachstand Pflegeausbildung

Das Pflegeberufegesetz soll die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Gesetz vereinheitlichen. Nach einer gemeinsamen Grundausbildung, die mindestens 2 Jahre dauert, erfolgt die Spezialisierung in einer fachspezifischen Ausbildung, in der das Spezialwissen für die Alten-, die Kranken- und die Kinderkrankenpflege an die Pflegeschüler vermittelt wird.

Der Besuch einer Berufsfachschule für Kinderpflege (Vorstufe zur Erzieherausbildung) vermittelt hingegen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Säuglingsalter bis ins frühe Schulalter.

Zur Gründung des in Grafing-Bahnhof geplanten Berufsschulzentrums fanden verschiedene Gespräche und Telefonate mit dem Kultusministerium und der Schulaufsicht an der Regierung von Oberbayern statt, in denen die Berufszweige und Schülerzahlen konkretisiert und die Bedarfe besprochen wurden. Neben den Ausbildungsrichtungen (Groß-, Außen-, Einzelhandel, Kfz-Mechatronik, …) ist ein sozialer Schwerpunkt (Berufsfachschule für Kinder-pflege mit Fachakademie) und ein digitaler Schwerpunkt (Technikerausbildung, IT-Assistenten, …) vorgesehen:

Wegen der begrenzten Kapazitäten am bisherigen Standort soll die Krankenpflegeschule der Kreisklinik Ebersberg gGmbH ebenfalls am Standort des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof neu errichtet werden. Alternativ wird auch der Standort Sankt Zeno in die Überlegungen einbezogen.

Räumliche Synergien insbesondere mit der dortigen Berufsfachschule für Kinderpflege (Vorstufe zur Erzieherausbildung) werden auf der Basis der voraussichtlich im Sommer vorliegenden Raumprogramme geprüft.

Der Antrag der CSU-FDP Fraktion vom 25.10.2017 bezog sich schwerpunktmäßig auf die einjährige Ausbildung der Krankenpflegehilfe. Nach Rückmeldung an die Verwaltung ist es der Kreisklinik Ebersberg, auch für das Schuljahr 2019/ 2020, aus räumlichen Gründen nicht möglich, neben der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege die einjährige Ausbildung zum Krankenpflegehelfer zusätzlich anzubieten. Es stehen aber (wie bisher) ausreichend Ausbildungsplätze an der Krankenpflegehelferschule in Erding zur Verfügung. Auszubildende der Krankenpflegehilfe absolvieren im Rahmen ihrer einjährigen Ausbildung den Blockunterricht in Erding, die Praxiseinsätze werden allerdings in der Kreisklinik Ebersberg absolviert. Der Blockunterricht in Erding findet an etwa einem Drittel der Schultage statt. Ausgehend von den in Bayern üblichen 200 Schultagen, müssen Auszubildende der Krankenpflegehilfe, im Rahmen ihrer einjährigen Ausbildung, an ca. 66 Tagen (ca. 13 Wochen) die Fahrtstrecke nach Erding in Kauf nehmen. Laut Rückmeldung ist der Kreisklinik kein potentieller Auszubildender bekannt, der aufgrund dieser Fahrtstrecke die Ausbildung zur Krankenpflegehilfe nicht angetreten hat.

Dem Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 25.10.2017 wurde bereits mit Beschlussfassung in der Sitzung des SFB am 21.03.2018 vollumfänglich entsprochen.

 

Sachstand Pflegestützpunkt

Leider ist der Rahmenvertrag über die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb eines Pflegestützpunktes gem. § 7c Abs. 6 SGB XI immer noch nicht geschlossen. Ohne diesen kann der Landkreis Ebersberg sein Initiativrecht zur Errichtung eines Pflegestützpunktes nicht ausüben. Ein genaues Datum, wann der Rahmenvertrag finalisiert wird, konnten die Projektverantwortlichen im Bezirk Oberbayern im Rahmen eines Austauschgespräches am 30.04.2019 im Landratsamt Ebersberg nicht mitteilen.

Selbst nach Vorlage des beschriebenen Rahmenvertrags kann nicht sofort mit der Umsetzung des Pflegestützpunktes auf operativer Ebene begonnen werden. Hierfür muss, nach Mitteilung des Bezirkes Oberbayern, zusätzlich eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg, den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Bezirk Oberbayern abgeschlossen werden.

Die Eröffnung eines Pflegestützpunktes scheint nach Dafürhalten der Projektverantwortlichen beim Bezirk Oberbayern frühestens im zweiten Halbjahr 2020 realistisch.

Die Verwaltung bleibt im engen Austausch mit dem Bezirk Oberbayern und informiert den SFB-Ausschuss unverzüglich, sobald neue Informationen vorliegen.

Der Landrat gibt die Gelegenheit für Wortmeldungen:

KR Rolf Jorga fordert die Politik auf, die Lücke in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu schließen. Auf seine Anmerkung erklärt Herr Specht, dass von Seiten der Verwaltung nur eine Richtlinie aufgelegt werden könne, die für den Landkreis Ebersberg umsetzbar sei. Auf die grundsätzlichen Strukturen der Krankenkassen habe die Verwaltung keinen Einfluss.

KRin und Bezirkstagsabgeordnete Susanne Linhart erklärt, dass der Bezirk einen Pflegestützpunkt im Landkreis Ebersberg ansiedeln wolle, mit einem Personalschlüssel von 1:80.000. Sie denke, dass es hierbei noch auf die weiteren Verhandlungen ankomme.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass er mit dem Gesundheitsministerium gesprochen und einen Personalschlüssel von 1:60.000 beworben habe, worauf sich die Krankenkassen nicht einlassen werden. Somit werde der Landkreis mit einem Personalschlüssel von 1:80.000 starten müssen.

KRin Marina Matjanovski bedankt sich bei der Verwaltung für die viele Arbeit. Sie sehe die Förderrichtlinie als überbrückend an. Mit dem Modell (8 Plätze) in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege könne ein brennendes Problem entschärft werden. Zur Pflegeausbildung schlägt sie als weitere Option vor, St. Zeno in Betracht zu ziehen, evtl. auch für die Krankenpflegeschule.