Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.03.2019, TOP 10

Sachvortragende(r):

Dr. Ludwig Seebauer, Bürgerinitiative-ST2080 – Schwaberwegen und Moos e.V.

 

Carl Teine, Bürgergruppe Schwaberwegen/Moos

 

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat eröffnet den Tagesordnungspunkt und erklärt, dieser Punkt stand bereits im März auf der Tagesordnung, aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte der Ausschuss weder beraten noch einen Beschluss fassen.

Der Landrat gibt den beiden Bürgerinitiativen vertreten durch Herrn Dr. Seebauer und Herrn Teine nochmals die Gelegenheit, jeweils ihren Standpunkt dem Ausschuss mitzuteilen. Herr Teine hat hierzu eine kleine Präsentation vorbereitet (Anlage 2 zum Protokoll) und verweist u.a. auf den Beschluss des Gemeinderates, der mit 16:0 Stimmen für diese Umgehung gestimmt habe.

Der Landrat erklärt, dass er in der damaligen Sitzung zugesagt habe, einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, was er auch getan habe. Im letzten Jahr sei ein ergebnisoffenes Gutachten bzgl. des Windparks beauftragt worden. Der Gutachter wurde von beiden Fakultäten (uNB und EA) einvernehmlich ausgesucht, der auch seine Arbeit, eine objektive Sicht der Dinge zu dokumentieren, aufgenommen habe. Sollte das Gutachten positiv für einen Windpark ausfallen, folgen erst vertiefende Untersuchungen, die positiv oder negativ ausgehen können. Seine persönliche Meinung sei, dass sich dieses Thema auch für ein Bürgerbegehren eigne. Die Bürger könnten basisdemokratisch entscheiden, ob sie im Ebersberger Forst einen Windpark mit bis zu fünf Windräder haben wollen oder nicht. Am Ende hätte man ein Ergebnis, dass von der Mehrheit der Bürger getragen werde.

Zur Staatsstraße erklärt der Landrat, dass es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Forstinning gebe. Im Planfeststellungsverfahren werden alle Rechtsgüter abgewogen, wie auch die der unteren Naturschutzbehörde (uNB), als staatlicher Bereich im Landratsamt. Daher empfehle er dem Kreistag, dies so anzunehmen und zu akzeptieren.

KR Vincent Kalnin empfiehlt, die Skalierung im Folgegutachten zu konkretisieren, ob nur 5 oder auch 33 Windräder möglich seien.

KRin Dr. Renate Glaser erklärt, dass anhand dieses Beispiels gesehen werden könne, wie komplex das Thema ‚Klimavorbehalt / Beschlussfassung‘ sei.

KR Philipp Goldner erklärt, dass die Lärmauswirkung einer Ortsumfahrung, auf der 100 km/h gefahren werden dürfe, für die Anwohner deutlich höher sei. Er sei überzeugt, dass es hierzu eine andere Alternative gebe. Die A94 Isental werde Verkehr abziehen. Daher könnte man den Verkehr vor Ebersberg nach Norden abziehen. Der Landkreis könnte sich dafür stark machen, die Straße von Ebersberg nach Schwaberwegen herabzustufen. Dies wäre eine interessante Alternative und der Ebersberger Forst würde an dieser Stelle unbelastet bleiben.

KR und Bürgermeister von Hohenlinden Ludwig Maurer erklärt, dass er in der Umfahrung eine große Verbesserung für die Bürger sehe und das Angebot, den Verkehr Richtung A94 zu übernehmen, ablehne.

KR Martin Lechner erklärt, dass es darum gehe, dass die Anwohner von Schwaberwegen geschützt seien, wenn eine Lösung komme. Den Ausführungen von Herrn Dr. Seebauer, dass der Forst seit 200 Jahren unberührt dastehe, müsse er widersprechen wie die Straßen nach Schwaberwegen und Hohenlinden zeigen sowie der Nonnenfalter im 19. Jahrhundert. Weiter erklärt er, die 2 ha, die für die Umgehungsstraße gebraucht werden, würden auf der anderen Seite wieder aufgeforstet.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den von ihm erarbeiteten Beschlussvorschlag vor.

KR Vincent Kalnin bittet um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Herr Neugebauer informiert, dass am Ende der Kreistag über die Zonierung entscheiden werde, sobald das Gutachten vorliege. Die vorgenannte ‚vertiefende Untersuchung‘ werde dann immissionsschutzrechtlich im Genehmigungsverfahren geprüft.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss nimmt die Online-Petition „Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst“ mit Respekt zur Kenntnis und bedankt sich bei den Initiatoren für deren engagierten Einsatz für den Schutz des Ebersberger Forstes.

&

einstimmig angenommen

 

Ja 15   Nein 0

 

2.   Der ULV-Ausschuss bestätigt, dass der Ebersberger Forst einen sehr hohen Schutzstatus genießt, den es im Sinne der Natur zu wahren und zu schützen gilt.

&

einstimmig angenommen

 

Ja 15   Nein 0

 

3.   Zur geplanten Ortsumfahrung in Schwaberwegen (St 2080):

Der ULV-Ausschuss respektiert den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Forstinning, zum Schutz der Bürger entlang der Staatstraße eine Umgehungsstraße zu planen. Er respektiert ebenso die Argumente der Gegner dieser Ortsumfahrung. Der Landkreis ist nicht Straßenbaulastträger und an der Planung und Realisierung der Ortsumfahrung nicht aktiv beteiligt. Der ULV-Ausschuss geht davon aus, dass im anstehenden Planfeststellungsverfahren die Argumente Pro und Contra sorgfältig abgewogen werden. In jedem Stadium des Prozesses sollte ein sachlich orientierter Dialog zwischen Befürwortern und Gegnern möglich sein.

&

angenommen

 

Ja 14   Nein 1

 

4.   Zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst:

Der ULV-Ausschuss hat 2018 beschlossen, zur Objektivierung der Entscheidungsfindung ein Gutachten zu beauftragen, um ausführlich und ergebnisoffen zu prüfen, ob der geplante Windpark mit fünf Windrädern naturschutzrechtlich und –fachlich überhaupt möglich ist. Die Auswahl des Gutachters erfolgte einvernehmlich zwischen der unteren Naturschutzbehörde und dem Klimaschutzmanager. Erste Zwischenergebnisse werden 2019 erwartet. Im Falle eines positiven Zwischenergebnisses stehen zunächst weitere vertiefende Untersuchungen an.

Im Lichte der Ergebnisse und diese respektierend wird der ULV-Ausschuss über das Projekt Windpark im Forst ausführlich beraten.

&

angenommen

 

Ja 14   Nein 1