ULV-Ausschuss
am 19.03.2019, TOP 10 |
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Sachvortragende(r): |
Dr. Ludwig Seebauer, Bürgerinitiative-ST2080
– Schwaberwegen und Moos e.V. |
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Carl Teine, Bürgergruppe
Schwaberwegen/Moos |
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Norbert Neugebauer, Leiter Büro
Landrat |
Der Landrat eröffnet den Tagesordnungspunkt
und erklärt, dieser Punkt stand bereits im März auf der Tagesordnung, aber
aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte der Ausschuss weder beraten noch
einen Beschluss fassen.
Der Landrat gibt den beiden Bürgerinitiativen
vertreten durch Herrn Dr. Seebauer und Herrn Teine nochmals die Gelegenheit,
jeweils ihren Standpunkt dem Ausschuss mitzuteilen. Herr Teine hat hierzu eine
kleine Präsentation vorbereitet (Anlage 2 zum Protokoll) und verweist u.a. auf
den Beschluss des Gemeinderates, der mit 16:0 Stimmen für diese Umgehung gestimmt
habe.
Der Landrat erklärt, dass er in der damaligen
Sitzung zugesagt habe, einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, was er auch
getan habe. Im letzten Jahr sei ein ergebnisoffenes Gutachten bzgl. des
Windparks beauftragt worden. Der Gutachter wurde von beiden Fakultäten (uNB und
EA) einvernehmlich ausgesucht, der auch seine Arbeit, eine objektive Sicht der
Dinge zu dokumentieren, aufgenommen habe. Sollte das Gutachten positiv für
einen Windpark ausfallen, folgen erst vertiefende Untersuchungen, die positiv
oder negativ ausgehen können. Seine persönliche Meinung sei, dass sich dieses
Thema auch für ein Bürgerbegehren eigne. Die Bürger könnten basisdemokratisch
entscheiden, ob sie im Ebersberger Forst einen Windpark mit bis zu fünf
Windräder haben wollen oder nicht. Am Ende hätte man ein Ergebnis, dass von der
Mehrheit der Bürger getragen werde.
Zur
Staatsstraße erklärt der Landrat, dass es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss
der Gemeinde Forstinning gebe. Im Planfeststellungsverfahren werden alle
Rechtsgüter abgewogen, wie auch die der unteren Naturschutzbehörde (uNB), als
staatlicher Bereich im Landratsamt. Daher empfehle er dem Kreistag, dies so
anzunehmen und zu akzeptieren.
KR
Vincent Kalnin empfiehlt, die Skalierung im Folgegutachten zu konkretisieren,
ob nur 5 oder auch 33 Windräder möglich seien.
KRin
Dr. Renate Glaser erklärt, dass anhand dieses Beispiels gesehen werden könne,
wie komplex das Thema ‚Klimavorbehalt / Beschlussfassung‘ sei.
KR
Philipp Goldner erklärt, dass die Lärmauswirkung einer Ortsumfahrung, auf der
100 km/h gefahren werden dürfe, für die Anwohner deutlich höher sei. Er sei
überzeugt, dass es hierzu eine andere Alternative gebe. Die A94 Isental werde
Verkehr abziehen. Daher könnte man den Verkehr vor Ebersberg nach Norden
abziehen. Der Landkreis könnte sich dafür stark machen, die Straße von
Ebersberg nach Schwaberwegen herabzustufen. Dies wäre eine interessante
Alternative und der Ebersberger Forst würde an dieser Stelle unbelastet bleiben.
KR
und Bürgermeister von Hohenlinden Ludwig Maurer erklärt, dass er in der
Umfahrung eine große Verbesserung für die Bürger sehe und das Angebot, den
Verkehr Richtung A94 zu übernehmen, ablehne.
KR
Martin Lechner erklärt, dass es darum gehe, dass die Anwohner von Schwaberwegen
geschützt seien, wenn eine Lösung komme. Den Ausführungen von Herrn Dr.
Seebauer, dass der Forst seit 200 Jahren unberührt dastehe, müsse er
widersprechen wie die Straßen nach Schwaberwegen und Hohenlinden zeigen sowie
der Nonnenfalter im 19. Jahrhundert. Weiter erklärt er, die 2 ha, die für die
Umgehungsstraße gebraucht werden, würden auf der anderen Seite wieder
aufgeforstet.
Nachdem
es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den von ihm erarbeiteten
Beschlussvorschlag vor.
KR
Vincent Kalnin bittet um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.
Herr
Neugebauer informiert, dass am Ende der Kreistag über die Zonierung entscheiden
werde, sobald das Gutachten vorliege. Die vorgenannte ‚vertiefende
Untersuchung‘ werde dann immissionsschutzrechtlich im Genehmigungsverfahren
geprüft.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der ULV-Ausschuss nimmt die Online-Petition
„Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst“ mit Respekt zur
Kenntnis und bedankt sich bei den Initiatoren für deren engagierten Einsatz für
den Schutz des Ebersberger Forstes.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein 0 |
2.
Der ULV-Ausschuss bestätigt, dass der
Ebersberger Forst einen sehr hohen Schutzstatus genießt, den es im Sinne der
Natur zu wahren und zu schützen gilt.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein 0 |
3.
Zur geplanten Ortsumfahrung in Schwaberwegen
(St 2080):
Der ULV-Ausschuss respektiert den einstimmigen Beschluss des
Gemeinderates der Gemeinde Forstinning, zum Schutz der Bürger entlang der
Staatstraße eine Umgehungsstraße zu planen. Er respektiert ebenso die Argumente
der Gegner dieser Ortsumfahrung. Der Landkreis ist nicht Straßenbaulastträger
und an der Planung und Realisierung der Ortsumfahrung nicht aktiv beteiligt.
Der ULV-Ausschuss geht davon aus, dass im anstehenden Planfeststellungsverfahren
die Argumente Pro und Contra sorgfältig abgewogen werden. In jedem Stadium des
Prozesses sollte ein sachlich orientierter Dialog zwischen Befürwortern und
Gegnern möglich sein.
& |
angenommen |
Ja 14 Nein 1 |
4.
Zum geplanten Windpark im Ebersberger Forst:
Der ULV-Ausschuss hat 2018 beschlossen, zur Objektivierung der Entscheidungsfindung
ein Gutachten zu beauftragen, um ausführlich und ergebnisoffen zu prüfen, ob
der geplante Windpark mit fünf Windrädern naturschutzrechtlich und –fachlich
überhaupt möglich ist. Die Auswahl des Gutachters erfolgte einvernehmlich
zwischen der unteren Naturschutzbehörde und dem Klimaschutzmanager. Erste
Zwischenergebnisse werden 2019 erwartet. Im Falle eines positiven
Zwischenergebnisses stehen zunächst weitere vertiefende Untersuchungen an.
Im Lichte der Ergebnisse und diese respektierend wird der ULV-Ausschuss
über das Projekt Windpark im Forst ausführlich beraten.
& |
angenommen |
Ja 14 Nein 1 |