Sitzung: 03.06.2019 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 2019/3394/1
Vorberatung |
LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6 LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12 LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3 |
Sachvortragende(r): |
Klaus Schmid, Mitarbeiter SG 33, Öffentliche Sicherheit |
Herr Schmid erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).
- Historie
- Schwerpunkte des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes
- Rüstwagen
- Einsatzleitwagen ELW 2
- Tanklöschfahrzeuge TLF 4000
- Schlauchwagen SW 2000
- Zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren
- Wechselladerfahrzeug
- Notstromaggregat
- Zuschuss Schnelleinsatzgruppe SEG beim BRK
- Führungsgruppe Katastrophenschutz und Kreiseinsatzzentrale
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan (Zeitstrahl)
- Kostenentwicklung
Der Bedarfsplan soll einen Rahmen für die nächsten fünf Jahre geben. Danach muss der Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan des Landkreises ggf. erneut überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Für die Erarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans entstanden Gutachterkosten in Höhe von 35.271,60 €.
Folgende finanziellen Auswirkungen wird dieser Plan in den nächsten Jahren mit sich bringen:
Bereich Feuerwehr
Was |
wieviel (ca.-Angabe) |
wann (ca.-Angabe) |
Zuschuss Rüstwagen Markt Schwaben und Poing |
2 x 200.000 € |
im Haushalt 2019 veranschlagt |
Ersatz Einsatzleitwagen ELW 2 |
400.000 € |
Ende 2020 |
Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 |
2 x 400.000 € |
2022 - 2024 |
Ersatz Schlauchwagen SW 2000 |
300.000 € |
2023 |
zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren |
kann noch nicht beziffert werden |
kann noch nicht festgelegt werden |
Bereich Technisches Hilfswerk:
Was |
wieviel (ca.-Angabe) |
wann (ca.-Angabe) |
Ersatz Wechselladerfahrzeug |
350.000 € |
auf der Warteliste |
Ersatz Notstromaggregat |
200.000 € |
2021/2022 |
Bereich Sanitätsdienst/BRK:
Was |
wieviel (ca.-Angabe) |
wann (ca.-Angabe) |
Zuschuss Schnelleinsatzgruppe |
kann noch nicht beziffert werden |
2022/2023 |
Bereich Führungsgruppe Katastrophenschutz:
Was |
wieviel (ca.-Angabe) |
wann (ca.-Angabe) |
räumliche Unterbringung der Führungsgruppe Katastrophenschutz mit Errichtung der Kreiseinsatzzentrale |
kann noch nicht beziffert werden |
kann noch nicht festgelegt werden |
Die zeitliche Abfolge der Beschaffungen und der Mittelaufwand für die o.g. Maßnahmen lassen sich nicht exakt fixieren. Jede dieser Maßnahmen ist zur gegebenen Zeit ein eigenes Projekt.
Über die Einplanung konkreter Maßnahmen in den Kreishaushalt entscheidet der LSV-Ausschuss.
Der LSV-Ausschuss habe am 02.05.2019 beschlossen, den Wechsellader von der Warteliste zu nehmen.
Herr Schmid beantwortet die Fragen aus dem Gremium.
KR Walter Brilmayer verweist auf mögliche Synergieeffekte bei der Geländesuche in Ebersberg; dies sei unbedingt zu beachten, denn dadurch könne auch Geld gespart werden.
Der Landrat erklärt, dass die Kreiseinsatzzentrale kein eigenes Gebäude erhalte, sondern im Landratsamt integriert werde.
Die Höhe der Kosten für die Kreiseinsatzzentrale sowie für die Ausbildungsstätte seien noch offen.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Landkreis Ebersberg beschließt den vorgelegten
Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden
Maßnahmen.
2. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach
vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises
eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo
keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet
werden.
3. Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der
Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.
4. Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der
Umsetzung berichtet.
5. In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung
des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.