Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Vorberatung        

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3

Sachvortragende(r):

Klaus Schmid, Mitarbeiter SG 33, Öffentliche Sicherheit

 

Herr Schmid erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

  • Historie
  • Schwerpunkte des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes
  • Rüstwagen
  • Einsatzleitwagen ELW 2
  • Tanklöschfahrzeuge TLF 4000
  • Schlauchwagen SW 2000
  • Zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren
  • Wechselladerfahrzeug
  • Notstromaggregat
  • Zuschuss Schnelleinsatzgruppe SEG beim BRK
  • Führungsgruppe Katastrophenschutz und Kreiseinsatzzentrale
  • Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan (Zeitstrahl)
  • Kostenentwicklung

Der Bedarfsplan soll einen Rahmen für die nächsten fünf Jahre geben. Danach muss der Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan des Landkreises ggf. erneut überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Für die Erarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans entstanden Gutachterkosten in Höhe von 35.271,60 €.

 

Folgende finanziellen Auswirkungen wird dieser Plan in den nächsten Jahren mit sich bringen:

Bereich Feuerwehr

 

Was

wieviel (ca.-Angabe)

wann (ca.-Angabe)

Zuschuss Rüstwagen Markt Schwaben und Poing

2 x 200.000 €

im Haushalt 2019 veranschlagt

Ersatz Einsatzleitwagen ELW 2

400.000 €

Ende 2020

Tanklöschfahrzeuge TLF 4000

2 x 400.000 €

2022 - 2024

Ersatz Schlauchwagen SW 2000

300.000 

2023

zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren

kann noch nicht beziffert werden

kann noch nicht festgelegt werden

 

 

Bereich Technisches Hilfswerk:

 

Was

wieviel (ca.-Angabe)

wann (ca.-Angabe)

Ersatz Wechselladerfahrzeug

350.000 €

auf der Warteliste

Ersatz Notstromaggregat

200.000 €

2021/2022

 

 

Bereich Sanitätsdienst/BRK:

 

Was

wieviel (ca.-Angabe)

wann (ca.-Angabe)

Zuschuss Schnelleinsatzgruppe

kann noch nicht beziffert werden

2022/2023

 

 

Bereich Führungsgruppe Katastrophenschutz:

 

Was

wieviel (ca.-Angabe)

wann (ca.-Angabe)

räumliche Unterbringung der Führungsgruppe Katastrophenschutz mit Errichtung der Kreiseinsatzzentrale

kann noch nicht beziffert werden

kann noch nicht festgelegt werden

 

 

Die zeitliche Abfolge der Beschaffungen und der Mittelaufwand für die o.g. Maßnahmen lassen sich nicht exakt fixieren. Jede dieser Maßnahmen ist zur gegebenen Zeit ein eigenes Projekt.

Über die Einplanung konkreter Maßnahmen in den Kreishaushalt entscheidet der LSV-Ausschuss.

Der LSV-Ausschuss habe am 02.05.2019 beschlossen, den Wechsellader von der Warteliste zu nehmen.

Herr Schmid beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

KR Walter Brilmayer verweist auf mögliche Synergieeffekte bei der Geländesuche in Ebersberg; dies sei unbedingt zu beachten, denn dadurch könne auch Geld gespart werden.

Der Landrat erklärt, dass die Kreiseinsatzzentrale kein eigenes Gebäude erhalte, sondern im Landratsamt integriert werde.

Die Höhe der Kosten für die Kreiseinsatzzentrale sowie für die Ausbildungsstätte seien noch offen.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landkreis Ebersberg beschließt den vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen.

2.    Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet werden.

3.    Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

4.    Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.

5.    In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.