Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 24 N

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 18 N

Kreistag am 24.10.2016, TOP 16 N

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 9.1

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 27 N

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 6 ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 12 N

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 10 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 9 N

LSV-Ausschuss am 18.07.2018, TOP 5 Ö

LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö, Sondersitzung

LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 5 Ö

Sachvortragende(r):

Monica Spachmann, Mitarbeiterin SG 13, Liegenschaftsverwaltung

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein, den Frau Spachmann mit einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) ergänzt.

Frau Spachmann weist darauf hin, dass sich die Nachverdichtungsreserve auf Zukunftsprognose der Mitarbeiter-Anzahl von 20 %, wie in der versandten Sitzungsvorlage genannt, auf 10 % verringert habe.

Die Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

Folgende Punkte werden angesprochen:

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1 erläutert, wie die Idee einer Projektentwicklung in der Arbeitsgruppe (AG) entstanden ist. Sie teilt mit, dass im Rahmen eines Werkvertrages das, was in der AG diskutiert und im Beschlussvorschlag aufgeführt, geprüft werde, um eine gesicherte Grundlage für eine Variante zu haben. Voraussichtlich werde es bis zur Kreistagssitzung im Dezember dauern, bis Ergebnisse kommen. Weiter erklärt sie, wir werden eine gute Lösung finden und auch eine Variante weiterverfolgen, bei der der Landkreis nichts investieren müsse, aber das Grundstück im Besitz des Landkreises verbleibe.

Der Landrat bedankt sich bei der Liegenschaftsverwaltung für die gute Vorbereitung. Weiter erklärt er, dass es im Kreistag keine klare Tendenz Richtung Verkauf gebe. Eine Veräußerung für Wohnungsbau müsse mit dem Stadtrat besprochen werden. Es gehe darum, ob die Immobilie behalten, vermietet oder selbst genutzt werde.

KR Benedikt Mayer erkundigt sich zum Beschlussvorschlag, ob es nicht sinnvoll sei, die Gebäudehülle gleich mitaufzunehmen, da es auf den Nutzer zukommen werde.

Renate Ellmann, Leitung SG 13 Liegenschaftsverwaltung, erklärt, dass die Sanierung der Gebäudehülle bisher nicht betrachtet wurde.

Der Landrat merkt an, dass es langfristig nötig sei.

Der Beschlussvorschlag wird bei -Kosten für Entkernung des Gebäudes Verwaltungsgebäude Kolpingstraße um ‚mit und ohne Sanierung der Gebäudehülle‘ ergänzt.

KR Bernhard Wieser erkundigt sich zum Prozedere der Ausschreibung, ob die Angebote von der Liegenschaftsverwaltung oder in der AG geprüft würden.

Frau Keller erklärt, dies müsse noch genauer überlegt werden.

KR Christian Eckert erkundigt sich als Entscheidungshilfe, was der Verwaltung, die das am besten einschätzen könne, am liebsten wäre.

Der Landrat begrüßt das anwesende Personalratsmitglied Norbert Probul und erklärt, dass das Raumprogramm unter Beisein des Personalrats im Sinne der Mitarbeiter sowie eines effizienten Arbeitens als auch für unsere BürgerInnen diskutiert wurde.

Frau Ellmann erklärt auf Nachfrage, für sie sei die bevorzugte Variante das Gebäude zu entkernen. Vorausgesetzt, der Kreistag sei bereit, die Kosten zu akzeptieren. Mit dem Thema ‚Projektentwicklung‘ habe sich bisher das Sachgebiet noch nicht intensiv auseinandergesetzt. Es sei auch für die Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung eine neue Erfahrung.

Frau Keller erklärt, aus betriebswirtschaftlicher Sicht wolle sie nicht mehr Geld in das Gebäude investieren. Sie tendiere dazu, einen Erbpachtvertrag abzuschließen und die Rendite einzunehmen. Damit wäre die Miete für das ehemalige Post-Gebäude abgedeckt und das Landratsamt an einer Stelle konzentriert.

Der Landrat erklärt abschließend, dass es starke Argumente für beide Perspektiven/Varianten gebe. Wichtig sei, für die MitarbeiterInnen zeitnah eine vernünftige Arbeitsgrundlage zu schaffen. Der Kreistag habe es leider versäumt, im Jahre 2011 das Grundstück ‚Postgebäude‘ zu erwerben.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

KR Benedikt Mayer erklärt nach Beschlussfassung, er habe dem zugestimmt, da der Landkreis für das laufende Jahr eine Unterschreitung im Haushalt habe.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landkreis holt Angebote für eine Projektentwicklung des Standorts Kolpingstraße als Werkvertrag mit folgenden Varianten ein:

-       Eigennutzung der Immobilie

-       Fremdnutzung

-       Kosten- / Nutzenanalyse Vermietung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße / Anmietung Eichthalstr.10

-       Kosten für Entkernung des Gebäudes Verwaltungsgebäude Kolpingstraße mit und ohne Sanierung der Gebäudehülle

-       Herausmessen einer Teilfläche südlich des Verwaltungsgebäudes und Nutzung als bezahlbarer Wohnraum

-       Verkauf der Immobilie (Teilverkauf)

-       Untersuchung neuer Arbeitsformen / Bürokonzepte (Digitalisierung)

Der Auftrag ist offen zu gestalten, so dass alle in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutierten Varianten (Entkernung, Verkauf, Teilverkauf, Kombination Büro und Wohnen, etc…) untersucht werden können.

2.   Über die Auftragsvergabe entscheidet der LSV-Ausschuss bis zur Wertgrenze von 200.000 €, darüber der Kreistag.

3.   Die bisherige Sanierungsvariante (Umbau und Modernisierung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße) wird nicht weiterverfolgt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer GmbH für Baumaßnahmen des Landkreises zu prüfen.

5.   Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der Eichthalstraße 10 werden bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus Ziff. 1 zurückgestellt.

6.   Bis zum Vorliegen einer dauerhaften Lösung wird der Raumbedarf über vorübergehende Anmietungen gedeckt.