Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, Leitung SG 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Matthias Kreuz, Staatliches Bauamt Rosenheim

Der Landrat begrüßt Herrn Dirscherl sowie Herrn Kreuz vom staatlichen Bauamt Rosenheim und dessen Kollegen. Er führt in den Sachverhalt ein und zeigt einen Lageplan zur St 2079:

Auf der Staatsstraße 2079 zwischen Glonn, Wetterling und der Landkreisgrenze habe sich ein Schulbusunfall an einem Kreuzungspunkt aufgrund eines Missverständnisses zwischen den beiden Busfahrern ereignet. Die Polizei habe daraufhin unaufgefordert eine Stellungnahme in die Diskussion eingebracht. Am 02.07.2019 habe ein Ortstermin stattgefunden, an dem Vertreter des Landratsamtes, des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, der Polizeiinspektion Ebersberg, die beiden Bürgermeister, der betroffenen Gemeinden Glonn und Baiern sowie Herr Ettenhuber vom selbigen Busunternehmen teilgenommen haben. Es wurden alle vier Kreuzungsbereiche angeschaut.

Der Landrat erläutert weiter, dass der Freistaat an der Einmündung nach Herrmannsdorf keinen Kreisverkehr finanzieren werde. Die Ampelanlage, die Herr Kreuz in der letzten Sitzung des ULV-Ausschusses in Aussicht gestellt habe, war ein Missverständnis und werde ebenfalls nicht vom Freistaat finanziert. Wenn ein Kreisverkehr an dieser Stelle entstehen solle, müsse der Landkreis diesen selber finanzieren. Aber nach der Ortsbesichtigung wurde eine gute Lösung gefunden und zwar werde

  • auf der St 2079 von ‚Wetterling‘ bis zur Landkreisgrenze ein durchgängiges Tempolimit mit 70 km/h angeordnet,
  • bei der Abzweigung ‚Antholing‘ in die St 2079 an der Haltelinie ein Stoppschild aufgestellt,
  • von der unteren Einfahrt bis zur oberen Einfahrt ‚Berganger‘ eine durchgezogene Linie errichtet und
  • von der Abzweigung ‚Antholing‘ bis zur Abzweigung nach ‚Herrmannsdorf‘ ein Überholverbot angeordnet.

Dies seien kurzfristige Maßnahmen, die auch kostengünstig seien und schnell umgesetzt werden sollen. Die drei Kreuzungsbereiche werden dann ein Jahr lang beobachtet und die Verwaltung werde im Herbst 2020 unaufgefordert wieder auf den ULV-Ausschuss zukommen. Der Landrat erklärt weiter, dass es sich dabei um ein gutes Ergebnis handele bei dem alle zufrieden seien, auch die beiden Bürgermeister.

Der Landrat teilt ferner mit, dass das Tempolimit von 70 km/h im Bereich Netterndorf, was im Rahmen einer Bereinigung von Tempolösungen auf Tempo 70 km/h vereinheitlicht wurde, diese Woche rückgängig gemacht werden solle, so dass wieder das alte Tempo 80/60 km/h gelte.

Der Landrat berichtet von einem großen symbolischen Spatenstich für den Radweg von Maitenbeth nach Hohenlinden entlang der B12, den Matthias Kreuz anhand einer Karte erläutert:

Der Bau finde in zwei Bauabschnitten statt. Der erste im Westen mit einer Länge von ca. 1,8 km bis zur Einmündung der GV-Straße Richtung Norden, bzw. nach Süden durch den Forst. Im Ortsbereich Maitenbeth müsse ein Bauwerk behindertengerecht errichtet werden. Mit der Fertigstellung werde in ca. einem Jahr gerechnet. Der Bereich durch den Forst werde mit einer wassergebundenen Decke kompakt gebaut, so dass auch Rennradler dort fahren können. Dies sei ein Kompromiss, erklärt Herr Kreuz weiter, da es entlang der B12 ein sehr bewegtes Gelände sei.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass das Ganze zu 100 % vom Bund finanziert werde.

Herr Kreuz beantwortet eine Verständnisfrage.

Der Landrat informiert über weitere Radwegprojekte aus dem Radwege- und Straßenbauprogramm und übergibt das Wort an Johannes Dirscherl, der den Sachverhalt anhand des versandten Radwege- und Straßenbauprogramms 2020 erläutert.

Herr Dirscherl beantwortet während seines Sachvortrages Verständnisfragen.

Im Gremium erfolgt eine Diskussion zur EBE 08; Bahnübergang bei Wiesham. Es bestehe kein Verständnis im Gremium, dass die Deutsche Bahn (DB) der Aufforderung des Landkreises, Platz für ein zweites Gleis vorzusehen, nicht nachkomme. Das Gremium einigt sich darauf, dies zur „Chefsache“ zu machen.

Der Landrat bittet Herrn Dirscherl, ein entsprechendes Schreiben an den Bahnvorstand und dem Aufsichtsrat vorzubereiten.

KR Philipp Goldner erkundigt sich, ob der Sperrvermerk gleich aufgehoben werde oder ob ein Antrag gestellt werden müsse.

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1 erklärt, dass die 450.000 € mit einem Sperrvermerk im Haushalt eingestellt seien, und sie die Aufhebung im Rahmen der Haushaltsdiskussion einfließen lassen wolle. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Frau Keller erklärt zur Seite 40 des Radwege- und Straßenbauprogramms 2020 ‚EBE 15, Einmündung der Kreisstraße südlich von Herrmannsdorf in die St 2079, Errichtung eines Kreisverkehrs oder anderer Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, dass aufgrund der vom Landrat bereits geschilderten kostengünstigen Maßnahmen der Betrag von 200.000 € aus den Planungen rausgenommen würde.

Herr Dirscherl teilt mit, dass er das Konzept um die Maßnahme EBE 12 (Radweg Maitenbeth – Hohenlinden) noch ergänzen werde.

KR Philipp Goldner merkt an, ihm gehe in diesem Konzept etwas Grundsätzliches ab, nämlich drei Schnellradwege.

Der Landrat erklärt, dass er dieses Thema gerne für den Lenkungskreis aufnehme, ebenso das Thema ‚Risiko der Radfahrer‘, wie in einem Zeitungsartikel kürzlich beschrieben.

KR Vincent Kalnin erklärt, dass er beim Beschlussvorschlag Punkt 7 ‚EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Fortführungsmaßnahme nicht, aber ansonsten dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

Der Landrat stellt den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

A, Das Straßenbauprogramm 2020 wird wie folgt festgestellt:

Straßenbauprogramm 2020

1.          Maßnahmen auf Grund der ZEB

2.          EBE 01, Poing, Erneuerung der Fahrbahndecke Gruber Straße

3.          EBE 01, OD Anzing - Schulstraße Fortführungsmaßnahme

4.          EBE 01 bis EBE 20; Kleinflächenprogramm Fortführungsmaßnahmen

5.          EBE 01 bis EBE 20; Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Fortführungsmaßnahme

6.1        EBE 04, Radweg Weißenfeld - Wolfesing (Bauabschnitt West) Fortführungsmaßnahmen

6.2        EBE 04, Radweg Weißenfeld - Wolfesing (Bauabschnitt Ost)

7.          EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Fortführungsmaßnahmen

8.          EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12 Fortführungsmaßnahme

9.1        EBE 08, Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 Fortführungsmaßnahme

9.2        EBE 08, Ausbau zwischen Nettelkofen und St 2089 Fortführungsmaßnahmen

9.3        EBE 08, Bahnübergang bei Wiesham Fortführungsmaßnahme Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße

10.        EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting Deckenbau zwischen Schaurach und Jakobneuharting Fortführungsmaßnahmen

11.1      EBE 09, OD Grafing, Lichtzeichenanlage beim Ägidiusweg

11.2      EBE 09, OD Grafing, Anteil an den Kreuzungskosten für den Knotenpunktumbau am Marktplatz. Fortführungsmaßnahmen

12.        EBE 10, Deckenbau bei Moosen

13.        EBE 12, Sanierung nördlich von Altenburg

14.        EBE 13 und EBE 8, Errichtung eines Kreisverkehrs an der „Schammacher Kreuzung“ Neubaumaßnahme

15.        EBE 13, Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen, Gde. Bruck Fortführungsmaßnahme

16.1      EBE 13, Hangsanierung am südl. Ortsende von Glonn abgeschlossen

16.2      EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zw. Heckenweg und Mattenhofener Straße Fortführungsmaßnahme

17.        EBE 13, Radweg Nördl. Ortseinfahrt Glonn - Abzweigung Herrmannsdorf

18.1      EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee Fortführungsmaßnahmen

18.2      EBE 14, OD Kastenseeon - Deckenbau

19.        EBE 14, Radweg von Glonn nach Egmating

20.        EBE 14, OD Glonn - Hangstabilisierung

21.        EBE 15, Einmündung der Kreisstraße südlich von Hermannsdorf in die St 2079, Errichtung eines Kreisverkehrs

22.        EBE 17, Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße

23.        EBE 18, Ausbau von Markt Schwaben bis zur Landkreisgrenze Überführungsbauwerk an der Flughafentangente-Ost Ausbau OE Mkt. Schwaben bis FTO        Fortführungsmaßnahmen

24.        EBE 18, Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der elektrischen Anlagen Fortführungsmaßnahme

25.        EBE 20, Geh- und Radweg nördlich von Frauenneuharting, bis Abzw. Lauterbach Fortführungsmaßnahme

26.        EBE 20 am Anschluss EBE 10, Kostenbeteiligung bei Wiederherstellung Aufgrabung Wasserleitung Fortführungsmaßnahme

27.        Lichtsignalanlagen

KR Vincent Kalnin gibt zu Protokoll, dass er folgender Maßnahme nicht zustimmt:

Nr. 7 – EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Fortführungsmaßnahme.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

Diese sind in der Anlage Straßenbau 2019 bis 2023 dargestellt (Anlage 2 zum Protokoll)

 

An Ausgaben sind zu planen                                                               4.215.000 €

Es werden Einnahmen erwartet von                                                       565.000 €

Die Nettobelastung des Kreishaushalts beträgt somit                      3.650.000 €