Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 03.05.2018, TOP 5

Sachvortragende(r):

Johann Taschner, Leitung SG 45, unter Naturschutzbehörde

Johann Taschner erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.

Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussvorschlag um einen weiteren Punkt 3 ergänzt.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

2.   Das Förderprogramm wird zu den letztjährig beschlossenen Konditionen um ein weiteres Jahr verlängert. Antragstellung ist bis 30.06.2020 möglich. Im ersten Halbjahr 2020 wird erneut entschieden ob das Förderprogramm fortgesetzt wird.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zur Förderung der Differenzierten Grünlandbewirtschaftung (Blühstreifen) zu erstellen.