Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Landrat erkundigt sich, ob Einverständnis des Gremiums bestehe, den TOP 09 ö; ‚Ausrufung des Klimanotstandes im Landkreis Ebersberg; Antrag der SPD Fraktion vom 15.06.2019 vor ‚EMAS-Zertifizierung im Landratsamt; Freigabe des Umweltprogramms‘ zu behandeln, da er einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Somit wird der TOP 09 ö vor TOP 08 ö behandelt.

 

 

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 27.11.2017, TOP 4 ö

Sachvortragende(r):

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

Der Landrat verlässt um 18:20 Uhr den Sitzungssaal. Den Vorsitz übernimmt KRin und weitere stellvertretende Landrätin Magdalena Föstl.

Herr Gröbmayr verweist auf die Tischvorlage ‚Umweltprogramm des Landkreises Ebersberg‘ (Anlage 4 zum Protokoll) und erklärt, dass sich der Prozess des Aufbaus des Umweltmanagementsystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) sich in den letzten eineinhalb Jahren sehr gut entwickelt habe und jetzt vor der Zertifizierung stehe. Dazu sei es notwendig, dass der ULV-Ausschuss das ‚Umweltprogramm LRA EBE‘ verabschiede und sich damit zu den Zielen des EMAS-Prozesses bekenne.

Die Vorsitzende liest die Auswirkung auf den Haushalt vor:

Der Prüfauftrag erfolgt mit Eigenmitteln der Energieagentur. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden dem ULV-Ausschuss in einer weiteren Sitzung vorgestellt.

Auf Nachfrage von KR Martin Lechner erklärt Herr Gröbmayr, dass das Landratsamt mit Biomethan beheizt werde.

Brigitte Keller informiert, dass der Jahresbericht der Liegenschaftsverwaltung fertig sei und demnächst veröffentlicht werde. Im Kreistag werde darüber informiert.

KRin Dr. Renate Glaser merkt an, dass das Umweltprogramm nicht investiv, aber personalintensiv sei.

Frau Keller erklärt, dass damit keine Investition im haushaltsrechtlichen Sinne gemeint sei.

Herr Gröbmayr informiert über die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und schlägt vor, bei 2.b) das Wort „sowie“ einzusetzen, mit dem das Gremium einverstanden ist.

Auf Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder erklärt Herr Gröbmayr, dass die Gemeinden selber über Ladepunkte entscheiden. Er sehe auch den Landkreis als Vorbild für die Gemeinden, der als Arbeitgeber oder Schulaufwandsträger Ladepunkte schaffen solle. Hier müsse der Kreistag entsprechend entscheiden.

KRin Ilke Ackstaller erklärt, dass es eine Signalwirkung nach außen hätte, wenn der Landkreis Ladepunkte aufstelle.

Die Vorsitzende stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Das Umweltprogramm mit Stand vom 28.05.2019 wird beschlossen. Das Programm ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 4 zur Niederschrift.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, folgende vorrangig umzusetzende Projekte mittels Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Einholung von Fachberatungen zu prüfen:

a)  Wirtschaftlichkeit der Umstellung zunächst der Gang-Beleuchtung des Landratsamtes

b)  Überdachung des Kundenparkplatzes (Carport) auf der Südseite des Landratsamtes (entlang der Dr. Wintrich Str.) mit Installation einer PV-Anlage sowie der PV-Anlage Außen- Holzverschalung Landratsamt.

c)  Installation von zwei E-Ladepunkten zum Laden von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem o.g. Carport und von zwei weiteren Ladepunkten für MitarbeiterInnen in der Parkgarage

3.   Bei erfolgreicher Prüfung werden die Maßnahmen nach Nr. 2 umgesetzt.