Sitzung: 15.07.2019 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 2019/3449
Vorberatung |
Kreistag
am 14.12.2014 |
Sachvortragende(r): |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und
Bildung |
Frau Keller erklärt, dass der Landkreis 200.000 € jährlich zur Verfügung stelle. Sollten die Anträge über diese Summe hinausgehen, entscheide der Kreis- und Strategieausschuss im Einzelfall. Den weiteren Sachverhalt erläutert sie anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll).
Frau Keller beantwortet Fragen aus dem Gremium.
KR und Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten Georg Reitsberger erkundigt sich, ob es den Rahmen der Förderung sprenge, wenn 130 Wohnungen gebaut würden.
KR Reinhard Oellerer erklärt, dass sich die Arbeitsgruppe Wohnungswesen vorgenommen habe, mindestens 1.000 Wohnungen zu bauen/fördern. Somit gebe es gute Gründe für ihn, noch etwas draufzulegen.
Der Landrat stellt nach Beratung den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Antragstellerin für den Baukostenzuschuss
des Landkreises kann auch die Kommune sein, wenn sie das im Rahmen der EoF
geförderte Mietobjekt selbst baut und vermietet.
2. Antragsteller für den Baukostenzuschuss
können auch Kommunen (Gemeinden, Märkte Städte) oder wohnwirtschaftliche Kommunalunternehmen
sein, deren Mietobjekt im Rahmen des KommWFP gefördert wird.
3. Die Richtlinien für den Baukostenzuschuss
des Landkreises werden entsprechend geändert. Die Richtlinien sind Bestandteil
des Beschlusses und Anlage 9 zur Niederschrift.