Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 24 N

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 18 N

Kreistag am 24.10.2016, TOP 16 N

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 9.1

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 27 N

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 6 ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 12 N

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 10 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 9 N

LSV-Ausschuss am 18.07.2018, TOP 5 Ö

LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö, Sondersitzung

LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 5 Ö

 

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Frau Keller erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

Sie informiert, dass sie den Vorschlag von Dr. Wilfried Seidelmann ‚Erstellen einer dynamischen Investitionskostenrechnung Kaufpreis Grundstück im Vergleich Anmietung Eichthalstraße‘ nach Versand der Sitzungsvorlage in den Beschlussvorschlag mitaufgenommen habe.

KR Albert Hingerl erkundigt sich, weshalb die Variante Umbau und Modernisierung mit 18,3 Mio. € nicht weiterverfolgt werde. Der Landrat antwortet, dass dies ein Fass ohne Boden wäre.

KR Alexander Müller bittet um eine Auswertung, wie viele Mitarbeiter am Vormittag im Hause seien. Vor allem sollen die Mitarbeiter, die Außendienste machen, ausgewertet werden: wie oft diese da seien und wann. Er sei für variable Bürokonzepte als auch für Videokonferenzen, die manche Besprechungsräume ersparen würden.

Im Gremium wird das Thema Projektentwicklung kontrovers diskutiert.

KR Walter Brilmayer erklärt, dass die Prozedere der Kreistag bestimmen müsse.

Auf die Anmerkung von KRin Waltraud Gruber teilt der Landrat mit, dass das Gremium „die Notbremse“ ziehen können müsse, wenn die Projektentwicklung zu teuer werde.

Auf die Anregung von KR Alexander Müller hier eine „Schmerzgrenze“ zu setzen erklärt KR Dr. Ernst Böhm, dass der Landkreis nichts verkehrt mache, wenn er Angebote einhole.

Der Landrat erklärt, dass sich in der Arbeitsgruppe ein Projektentwickler vorgestellt hätte und nach Diskussion, der Vorschlag kam, diesen Weg zu gehen. Die Angebote werden abgewogen und dann entschieden.

In der weiteren Diskussion einigt sich das Gremium darauf, bei Punkt 5 des Beschlussvorschlages statt „….zurückgestellt“ die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der Eichthalstraße 10 fortzuführen mit dem Ziel, ein verbindliches Angebot zu erhalten. Unabhängig davon sollen parallel baurechtliche Fragen mit der Stadt Ebersberg geklärt werden.

Frau Keller erklärt, dass der Punkt 6 des Beschlussvorschlages um „z.B. auch Containerlösungen“ ergänzt werden solle, da in die Überlegungen der Außenbüros neben der Anmietung im Ebersberger Norden auch die Container an der Realschule miteinbezogen werden müssen.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert sowie ergänzt und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landkreis holt Angebote für eine Projektentwicklung des Standorts Kolpingstraße als Werkvertrag mit folgenden Varianten ein:

-       Eigennutzung der Immobilie

-       Fremdnutzung

-       Kosten- / Nutzenanalyse Vermietung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße / Anmietung Eichthalstr.10

-       Kosten für Entkernung des Gebäudes Verwaltungsgebäude Kolpingstraße mit und ohne Sanierung der Gebäudehülle

-       Herausmessen einer Teilfläche südlich des Verwaltungsgebäudes und Nutzung als bezahlbarer Wohnraum

-       Verkauf der Immobilie (Teilverkauf)

-       Untersuchung neuer Arbeitsformen / Bürokonzepte (Digitalisierung)

-        Erstellung einer dynamischen Investitionskostenrechnung Kaufpreis Grundstück im Vergleich Anmietung Eichthalstraße

Der Auftrag ist offen zu gestalten, so dass alle in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutierten Varianten (Entkernung, Verkauf, Teilverkauf, Kombination Büro und Wohnen, etc…) untersucht werden können.

2.   Über die Auftragsvergabe entscheidet der LSV-Ausschuss bis zur Wertgrenze von 200.000 €, darüber der Kreistag.

3.   Die bisherige Sanierungsvariante (Umbau und Modernisierung Verwaltungsgebäude Kolpingstraße) wird nicht weiterverfolgt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer GmbH für Baumaßnahmen des Landkreises zu prüfen.

5.   Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der Eichthalstraße 10 werden bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus Ziff. 1 fortgeführt, mit dem Ziel ein verbindliches Angebot zu erhalten. Unabhängig davon werden parallel baurechtliche Fragen mit der Stadt Ebersberg geklärt.

6.   Bis zum Vorliegen einer dauerhaften Lösung wird der Raumbedarf über vorübergehende Anmietungen (z.B. auch Containerlösungen) gedeckt.