Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 03.06.2019, TOP 4

Sachvortragende(r):

Klaus Schmid, Mitarbeiter SG 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

 

Der Landrat begrüßt Herrn Schmid, die anwesenden Vertreter der Kreisbrandinspektion Andreas Heiß und vom THW Günter Felsmann, Ortsbeauftragter THW Markt Schwaben sowie Alois Mayer, Kreisbrandrat.

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass der Landkreis Ebersberg der erste Landkreis in Bayern sei, der einen solchen Bedarfsplan erstellt habe.

Anschließend erläutert Herr Schmid anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) die Historie zur Entstehung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sowie dessen Schwerpunkte mit folgenden finanziellen Eckpunkten:

-       Rüstwagen, Landkreiszuschuss von jeweils 200.000 € pro Rüstwagen RW 2 (sind bereits im Haushalt 2019 eingestellt)

-       Einsatzleitwagen ELW 2, Kosten 400.000 €

-       Tanklöschfahrzeuge TLF 4000, Kosten jeweils 400.000 € pro Fahrzeug

-       Schlauchwagen SW 2000, Kosten 300.000 €

-       Zentrale Ausbildungsstätte der Feuerwehren, Kosten können noch nicht beziffert werden

-       Wechselladerfahrzeug, Kosten 350.000 € (Warteliste)

-       Notstromaggregat, Kosten 200.000 €

-       Zuschuss Schnelleinsatzgruppe SEG beim BRK, Kosten können noch nicht beziffert werden

-       Führungsgruppe Katastrophenschutz und Kreiseinsatzzentrale, Kosten können noch nicht beziffert werden (hier ist die räumliche Nähe der Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK zur Kreiseinsatzzentrale äußerst empfehlenswert)

-       Zeitschiene/-strahl der Beschaffungen/Umsetzungen

-       Kostenentwicklung und Planung der kommenden Jahre

Herr Schmid erklärt, dass die derzeitigen Fahrzeuge bzw. das Notstromaggregat sehr alt seien und die Fahrzeuge ELW 2 teilweise nicht mehr zuverlässig funktionieren. Jede Maßnahme werde vor Umsetzung im Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten wurden, wie im Zeitstrahl dargestellt, die Beschaffungen über die Jahre verteilt. Dies sei ein grobes Konzept für die nächsten fünf Jahre und bedeute, dass die finanzielle Auswirkung für den Landkreis allein für die Fahrzeuge bei ca. 2,5 Mio. € liege.

Während und nach der Präsentation werden von Herrn Schmid Verständnisfragen beantwortet.

Folgende Punkte werden angesprochen:

KR Albert Hingerl moniert den Zuschuss von 50 % für das Rüstfahrzeug in Höhe von max. 200.000 €. Er habe bereits vor zwei Jahren mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass die 200.000 € nicht ausreichen werden, denn das Fahrzeug koste mehr. Für ihn sei es wichtig, es gesagt zu haben, damit sei es für ihn - ohne Diskussion - erledigt.

KR Josef Zistl erkundigt sich, ob der südliche Landkreis nicht auch einen Rüst- und Einsatzleitwagen brauche.

Herr Schmid antwortet, dass es beim Standort u.a. darum gehe, wo die Wägen untergestellt und betreut werden können. Ebenso fließen auch praktische Überlegungen mit ein, wie beim Technikwagen die Nähe zur Autobahn.

KR Ulrich Proske regt an, um das Problem der Schlauchkomponenten zu beheben, das Alarmierungssystem so zu ändern, dass Schlauchwägen mitalarmiert werden können.

Kreisbrandinspektor Andreas Heiß erklärt, dass im Alarmierungssystem verschiedene Komponenten hinterlegt seien. Wenn in den Einsatzmittelketten zur Alarmierung z.B. 1000 m Schlauchstrecke benötigt werden, ziehe das System die nächstliegenden Schlauchkomponenten, auch die auf den Schlauchwagen. Die Schlauchwägen seien auch im südlichen Landkreis stationiert, da dort die Wegstrecken länger und weniger Hydranten vorhanden seien, wie im Norden.

Der Landrat bittet Kreisbrandinspektor Heiß den Kreistag über die nächsten Schritte bzw. zum Standort des geplanten Ausbildungszentrums zu informieren.

Herr Heiß teilt mit, dass es aufgrund der Vielzahl der Lehrgänge, die die Kreisbrandinspektion durchführe (als notwendige Ergänzung zum nicht bedarfsdeckenden staatlichen Lehrgangsangebot - letztes Jahr waren dies 84 Lehrgänge mit 1473 Teilnehmern) immer schwieriger und teilweise unmöglich werde, dafür geeignete Feuerwehrgerätehäuser zu finden.

Diese Lehrgänge werden nebenbei und ehrenamtlich abgehalten.

Wichtig für den Standort des geplanten Ausbildungszentrums sei es auch, dass man dort ohne Beeinträchtigung (die Feuerwehrausbildung verursache zwangsläufig Emissionen) z.B. von Wohngebieten üben können müsse.

Die Kreisbrandinspektion werde nach der heutigen Beschlussfassung mit einer Raum- und Platzbedarfsplanung auf die Gemeinden zugehen, um Klarheit zu schaffen, von welcher Größenordnung für das geplante Ausbildungszentrum gesprochen werden müsse. Dies sorge dann auch für Klarheit in den weiteren Gremiumsberatungen.

Auf Nachfrage von KR Reinhard Oellerer zum Ausbildungszentrum erklärt Herr Heiß, dass die Grundausbildung der Feuerwehrdienstleistenden nach wie vor bei den Kommandanten liege. Durch das vielfältige Angebot der Kreisausbildung versuche die Kreisbrandinspektion aber nicht nur der Bedarfsunterdeckung bei den staatlichen Lehrgängen entgegenzuwirken, vielmehr werde hier auch eine Entlastung der Kommandanten beim Thema Ausbildung erzielt.

Bei der Suche nach Räumlichkeiten für die Ausbildungsangebote der Kreisbrandinspektion komme es auch immer wieder zu Überschneidungen, weil oftmals die Schulungsräume der Feuerwehren auch schon durch deren örtliche Grundausbildung belegt seien.

Zudem sei die Durchführung der Kreisausbildung sehr oft vom Wohlwollen auch privater Firmen abhängig, deren Terrain als geeignete Übungsörtlichkeit mitgenutzt werde. Dieses wohlwollende Verhalten gegenüber der Feuerwehr sei zwar sehr lobenswert aber keine dauerhafte Planungsgrundlage. Im Extremfall könne eine bisher genutzte Übungsörtlichkeit von heute auf morgen wegfallen.

KR Albert Hingerl merkt an, dass die Planungen sehr vage seien und keiner wisse, um welche Größenordnung es beim Ausbildungszentrum gehe.

Herr Heiß erklärt, dass sie eine Wunschgröße von 10.000 m² haben, dies wäre eine Größe um auch erweitern zu können. Sie haben sich bereits Gedanken gemacht, was da alles rein solle, aber sie wollten nicht vorher in die Öffentlichkeit gehen, bevor nicht vom Kreistag ein Beschluss gefasst wurde.

Auf Nachfrage von KR Dr. Wilfried Seidelmann zur Atemschutzübungsanlage in Ebersberg und zur Notfallzentrale Erding erklärt Herr Schmid, dass die Atemschutzanlage 1989 in Betrieb genommen wurde. Somit sei sie technisch in die Jahre gekommen. Es gebe auch Übungsmöglichkeiten in Poing und Markt Schwaben. Laut Bedarfsplan sollen diese zusammengeführt werden. Zur Notfallzentrale erklärt Herr Schmid, dass der Landkreis zwei Nachalarmierungsstellen hatte. Die Feuerwehren konnten real alarmieren, was jetzt nicht mehr möglich sei. 

KR Ulrich Proske erklärt, dass das Ausbildungszentrum dringend benötigt werde.

Der Landrat teilt zum Ausbildungszentrum mit, dass die Stadt Ebersberg bereits in der Standortfindung sei, allerdings gebe es noch keinen festen Standort. Erfahrungsgemäß werde dies noch ein wenig dauern. Die Prozesse (Planung und Standortsuche) laufen parallel. Mit dem Beschluss von heute, so der Landrat abschließend, gehen die Planungen des Ausbildungszentrums in die konkrete Phase.

KR Benedikt Mayer bedankt sich bei den Ehrenamtlichen für deren Einsatz zur Erstellung des Bedarfsplans, dem sich das Gremium mit einem Applaus anschließt. Zu den Investitionen erklärt er, dass es ihm gefallen habe, dass diese auf die Jahre verteilt wurden, trotzdem addiere sich das Ganze. Es sei ihm bewusst, dass der Landkreis diese Investitionen brauche, aber als Kreisrat, habe er bei den nicht bezifferbaren Posten ein Problem. Der Kreistag dürfe keinen „Freifahrtschein“ ausstellen. Vor allem nicht beim Ausbildungszentrum mit geschätzten 10.000 m2. Er regt an, den Beschlussvorschlag so umzuformulieren, dass in diesem das Verständnis für das Anliegen aber auch bessere Zahlen/eine konkretere Formulierung enthalten sei. 

In der anschließenden Diskussion einigt sich das Gremium darauf, den Beschlussvorschlag

  • zu Punkt 1 „Der Landkreis Ebersberg beschließt den vorgelegten Feuerwehr- und Kata-strophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen“ wie folgt abzuändern: „Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich zu.“ und
  • den Punkt 2 Satz 2 „Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet“, um die Worte …“und beschlossen werden“, zu ergänzen.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich zu.

2.   Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet und beschlossen werden.

3.   Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.

4.   Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.

5.   In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.